Home
WEB 2.0 Boosting
Social Media Marketing
Google Adwords- & Facebook Kampagnen
eShop-Erstellungen
eKataloge zum Onlineblättern
eBook Konvertierung
&Vermarktung
Suchmaschinen- Optimierung
Usability-Optimierung |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. „AWS.at
-
Advertising & Web Solutions
e.U.“ –
im Folgenden als Agentur bezeichnet erbringt ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug
genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom
Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei
Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer
Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am
nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der
Agentur bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und
die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote der Agentur sind
freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei
Wochen ab dessen Zugang bei der Agentur gebunden. Der Vertrag kommt
durch die Annahme des Auftrags durch die Agentur zustande. Die
Annahme hat in Schriftform (z.B.: durch Auftragsbestätigung) zu
erfolgen, es sei denn, dass die Agentur zweifelsfrei zu erkennen
gibt (z.B.: durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den
Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des
Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem
Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben
im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen
der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe,
Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und
Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen
freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom
Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen
und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung
erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die
für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn
diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt
werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass
Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder
nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden
müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung
des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos
etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder
sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen
einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer
solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die
Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu
ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung
selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von
vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder
derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im
eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf
Rechnung des Kunden.
4.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und
darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche
Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw.
zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine
einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden
allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich
zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens
aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit
dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der Agentur.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere
Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur
jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des
Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B.: Bereitstellung von
Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird
der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
wenn
• die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist
weiter verzögert wird;
• berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen
und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet
noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der
Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese
erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres
Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das
vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle
der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich
unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die
von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 %
übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten
hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt,
wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis
schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere
Alternativen bekannt gibt.
7.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer
vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur
eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung
erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht
ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr
unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug
ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart
wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 3 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank
als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung Eigentum der Agentur.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der
Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere
Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende
Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur
sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener
Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig
stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen
Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden
wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich
festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird
ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein
angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den
gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation
sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so
bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die
Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur;
der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer –
weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der
Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen
an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche
Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der
Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar
unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen
Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt
der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den
präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und
Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der
Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur
berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu
verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus
Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe,
Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne
Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur
jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses –
zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars
nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum
vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne
gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die
Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und
nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von
Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in
jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in
Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren
Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig
werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur
und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des
Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den
ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist –
unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist –
die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und
dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von
Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische
Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages
unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist
oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
10.5. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle
Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung
zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte
bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4.
Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
11. Kennzeichnung
11.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei
allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen,
schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen
Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen
und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung
hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich,
jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die
Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall
berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur
das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die
Agentur zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in
angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur
Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu
verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für die Agentur mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur
ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt,
der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder
unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter
Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs
Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert
exklusive Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung
der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den
Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen.
Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der
Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden
erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere
haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des
Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für
allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften
lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der
Geschädigte zu beweisen.
13.3. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit
oder durch Mittel, die der Agentur vom Auftraggeber übergeben worden
sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken,
Fotographien, Texten ( z.B.: bereitgestellter Content für Webseiten)
und dergleichen. Falls die Agentur wegen eines solchen Falles selbst
durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist die
Agentur einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den
Auftraggeber zu verweisen und andererseits ist der Auftraggeber
verpflichtet, der Agentur für derartige Ansprüche vollkommen schad-
und klaglos zu stellen. Die Agentur haftet nicht für Ansprüche, die
von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von
wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.
13.4. Im Rahmen der Domainregistrierung vermittelt und registriert
die Agentur die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des
Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die
Agentur ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in
Marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde
erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und
insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen
und wird die Agentur diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos
halten.
13.5. Die Agentur vermittelt und mietet im Rahmen des
Webhostingangebotes Speicherplatz im Internet für den jeweiligen
Auftraggeber. Die Agentur haftet in keinster Weise für jegliche
rechtliche Verstöße, die im Zusammenhang mit den Inhalten auf dem
Server ( Webspace des Auftraggebers ) vom Auftraggeber begangen
wurden.
13.6. Die Agentur gibt im Zuge der Suchmaschinenoptimierung keine
Garantie in Hinblick auf bestimmte Positionen Ihrer Suchergebnisse.
Die Dienstleistung wird von der Agentur nach bestem Wissen und
neuesten Richtlinien durchgeführt. Eine genaue Positions- bzw.
Erfolgsgarantie kann aufgrund der sich ständig ändernder
Marktsituation nicht gewährleistet und versprochen werden.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist
ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der
internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der
Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den
Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische
Gericht vereinbart.
|