aws Creative Impact

Fragen und Antworten

Ausgeschlossen von einer Förderung sind

  • routinemäßige Adaptionen und/oder naheliegende Weiterentwicklungen bestehender Produkte, Dienstleistungen, Verfahren
  • Projekte, die eine Auftragsarbeit zum Inhalt haben
  • Serienfertigung bzw. Kosten des alltäglichen Geschäftsbetriebs


Wer kann einreichen?

  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen 
    natürliche Personenü gewinnorientierte Vereine, Unternehmen in Gründung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen 

  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen 
    Unternehmen in Gründung, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen, gewinnorientierte Vereine

Es gilt die KMU-Definition der Europäischen Kommission. Förderungswerbende können physische und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Eingetragene Erwerbsgesellschaften sein, die ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung in Österreich betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.

Als Unternehmen gilt hierbei jede Einheit – unabhängig von ihrer Rechtsform –, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Damit gelten auch Einpersonen-, Familien- und Handwerksbetriebe sowie Vereinigungen oder Personengesellschaften als Unternehmen, wenn sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen.

KMU-Definition
Unternehmenskategorie: Mittelgroß
Beschäftigte: bis inkl. 249
Umsatz: kleiner EUR 50 Mio. oder
Bilanzsumme: kleiner EUR 43 Mio.

Unternehmenskategorie: Klein
Beschäftigte: bis inkl. 49
Umsatz: kleiner EUR 10 Mio. oder
Bilanzsumme: kleiner EUR 10 Mio.

Unternehmenskategorie: Kleinst (Mikro)
Beschäftigte: bis inkl. 9
Umsatz: kleiner EUR 2 Mio. oder
Bilanzsumme: kleiner EUR 2 Mio.
 

Wie hoch ist die maximale Förderungssumme?

  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen
    Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 70 % der förderbaren Projektkosten und ist mit 50.000 Euro begrenzt.
  • für spezielle Kondtitionen/Bedingungen: Marktreife erreichen
    Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen von bis zu 50 % der finanzierbaren Projektkosten und ist mit 200.000 Euro begrenzt.


Welche Kosten werden gefördert?
Förderbar sind nur Kosten, die nach dem Anerkennungsstichtag angefallen sind und deren Zahlung vor dem Ende des Projektzeitraumes getätigt wurden. Der Anerkennungsstichtag kann nie vor dem Eingangsdatum des formalen Förderungsantrages liegen. Den tatsächlichen Anerkennungsstichtag finden Sie im Förderungsvertrag.

Förderbare Kosten sind unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle dem Projekt zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens, die zur Erreichung der vereinbarten Ziele nachvollziehbar notwendig sind. Diese variieren je nach Kondition und umfassen:

für spezielle Konditionen/Bedingungen – Prototyp erstellen und für spezielle Konditionen/Bedingungen – Marktreife erreichen:

  • Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
  • Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen), z. B. Kosten für die Entwicklung von Pilot- und Demonstrationsobjekten (Maschinen, Werkzeuge, Computer etc.), Schutz- und Lizenzrechte, Anlagen, Literatur
  • Drittkosten, z. B. Kosten für Auftragsforschung, Kosten für spezifische Beratung und gleichwertige Dienstleistungen (insbesondere themenspezifisches Mentoring oder Coaching) sowie Marktstudien und -research
  • Sonstige Projektkosten, z. B. Kosten für Material, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Betriebsaufwendungen)

Personalkosten
Gefördert werden die Personalkosten aller am Projekt direkt beteiligten Mitarbeitenden, die überwiegend und entsprechend ihrer Qualifikation mit dem Vorhaben beschäftigt sind. Beispielsweise sind das: Projektleiter*innen, Entwickler*innen, Designer*innen, Techniker*innen, Assistenz etc. Personalkosten von Angestellten sind auf Basis der Bruttogrundgehälter und -löhne (ohne Überstundenpauschale) inklusive Lohnnebenkosten anzusetzen.

Stundensatzberechnung
Der förderbare Stundensatz ergibt sich bei angestellten Projektmitarbeitenden aus dem nachzuweisenden Monatsbruttogehalt (exkl. allfälliger Überstundenentgelte) der einzelnen, namentlich anzuführenden Mitarbeiter*innen, plus maximal 70 % bzw. max. 20 % für geringfügige Beschäftigte als Zuschlag für Lohnnebenkosten, dividiert durch die Jahresarbeitsstunden (= Wochenstunden * 52,25 Wochen). Die Berechnung des Stundensatzes erfolgt folgendermaßen:

Bruttomonatsgehalt (exkl. Überstundenentgelte) x 12 + max. 70 % bzw. 20 % Lohnnebenkosten /
Jahresarbeitsstunden (= Wochenarbeitsstunden * 52,25 Wochen)

Rechenbeispiel: vollzeitbeschäftigt, Bruttomonatsgehalt EUR 1.700,00: (1.700 × 12 × 1,7) ÷ (40 × 52,25) = EUR 16,59 Stundensatz

Mitarbeitende Gesellschaftende
Für am Projekt mitarbeitende Gesellschaftende (Einzelunternehmen, neue Selbstständige, Beteiligungen an Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften über 25 %, Vereinsaktionäre), bei denen keine gesonderten Gehaltsaufzeichnungen vorhanden sind, kann ein maximaler Pauschalstundensatz von 40 Euro (inklusive Gemeinkosten), maximal jedoch 68.800 Euro pro Person pro Jahr anerkannt werden.

Im Fall von Kleinst- und Kleinunternehmen können Ausnahmeregelungen beantragt werden:

  • Für eine gesellschaftende Person eines Kleinst- oder Kleinunternehmens, das Mitarbeitende hat, die im Rahmen des eingereichten Projektes ähnliche Tätigkeiten wie die Gesellschaftenden durchführen, kann der Stundensatz (auf Basis des Bruttogrundgehalts inklusive Lohnnebenkosten) der teuersten mitarbeitenden Person herangezogen werden. 
  • Für eine gesellschaftende Person eines Kleinst- oder Kleinunternehmens ohne Mitarbeitende bzw. ohne mitarbeitende Personen entsprechender Qualifikation, die am eingereichten Projekt mitarbeiten, kann ein Stundensatz gemäß zutreffendem Kollektivvertrag angesetzt werden. 

Natürliche Personen (nur relevant für die speziellen Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen)
Für Antragstellende, die als natürliche Person einreichen, kann ein maximaler Pauschalstundensatz von 40 Euro (inklusive Gemeinkosten), maximal jedoch 68.800 Euro pro Person pro Jahr anerkannt werden.

Lohnnebenkosten
Lohnnebenkosten und Gemeinkosten (rund 85 %) finden in der Stundensatzberechnung für Angestellte im Einreichtool bzw. in den Abrechnungsformularen bereits pauschaliert Berücksichtigung. Über den Zuschlag hinausgehende Gemeinkosten können nicht berücksichtigt werden. Die Anrechnung dieses Pauschalbetrages ist in den Formeln, die der Stundensatzberechnung für Angestellte im Einreichtool bzw. in den Abrechnungsformularen zugrunde liegen, bereits enthalten. 

Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen)
Sachkosten für Güter, die auch nach dem geförderten Projektzeitraum zur Gewinnerwirtschaftung verwendet werden, das sind materielle und immaterielle Investitionen (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Computer, zugekaufte Software, Lizenzen und sonstige Rechte), sind in Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) während ihrer Nutzung innerhalb der Projektlaufzeit aliquot förderbar. Überschreitet die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Sache gemäß § 7 Einkommenssteuergesetz (EstG), die zur Durchführung der geförderten Leistung angeschafft wird, den Zeitraum der Leistung, darf maximal jener Kostenanteil gefördert werden, der dem Abschreibungswert nach dem EstG in dem verbleibenden Projektzeitraum entspricht.

Rechenbeispiel
Investitionskosten EUR 1.000,00, steuerrechtliche (betriebsgewöhnliche) Nutzungsdauer fünf Jahre:
AfA pro Jahr = EUR 1.000,00 ÷ 5 = EUR 200,00
Bei einer Projektdauer von drei Jahren können EUR 600,00 (EUR 200,00 × 3) geltend gemacht werden.

Sonstige Sachaufwendungen (nicht aktivierungsfähige Investitionsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit maximalen Anschaffungs- oder Herstellungskosten ldt. § 204 Abs 1a UGB) können in vollem Umfang als finanzierbare Kosten angesetzt werden.

Drittkosten
Im Projektverlauf von Dritten zugekaufte Leistungen, wie z. B. Kosten für Auftragsforschung, für projektspezifische Beratung, Marktstudien und Marktforschung, u. ä. sind in der tatsächlichen Höhe förderbar.

Sonstige Kosten
Sonstige Betriebskosten einschließlich Kosten für Verbrauchsmaterial, Materialaufwand für den Prototypenbau, Bedarfsmittel, Reisekosten und dergleichen, die im Zuge der Projekttätigkeit unmittelbar entstehen (sonstige Sachkosten) sind ebenfalls Bestandteil finanzierbarer Kosten.

Reisekosten
Auch hier gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Als Orientierungshilfe dienen folgende Werte: Flugreisen in der Economyklasse, Bahntickets 2. Klasse oder Mietwagen oder Kompaktklasse. Bezüglich Tages- und Nächtigungsgelder orientieren Sie sich bitte an den entsprechenden Kostensätzen der WKO.

Kilometergeld
Für dienstliche Fahrten kann Kilometergeld anerkannt werden. Mit dem Kilometergeldsatz sind ausdrücklich alle fahrtbezogenen Kosten abgedeckt, das heißt Parkgebühren, Maut etc. können nicht zusätzlich abgerechnet werden. Um das anrechenbare Kilometergeld zu ermitteln, orientieren Sie sich bitte an den entsprechenden Pauschalsätzen der WKO.

Voraussetzung für die Entgeltendmachung von Kilometergeldern ist die genaue fortlaufende Führung eines Fahrtenbuchs. Das Fahrzeug muss nicht auf die arbeitende Person zugelassen sein. Es muss sich aber um ein Fahrzeug handeln, für dessen Betrieb die arbeitende Person selbst aufkommen muss, Fahrtenbuch Muster-Download.
 

Welche Kosten werden nicht gefördert?
Von einer Förderung beispielsweise ausgeschlossen sind:

  • Kosten eines Projekts, die bereits vor Antragstellung, also vor dem Anerkennungsstichtag angefallen sind bzw. Kosten für Projektphasen die bereits abgeschlossen sind. Das heißt, mit wesentlichen Durchführungsschritten des Projekts darf bei Einreichung noch nicht begonnen worden sein. Anerkannt werden nur Kosten, die einerseits im Projektkosten- und -zeitplan spezifiziert sind, und die andererseits nach dem Stichtag (= Einreichung des Förderungsantrags, frühestens Start der jeweiligen Ausschreibung) anfallen.
  • Kosten, die vor Einreichung des Förderungsantrags entstanden sind.
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem förderbaren Vorhaben stehen (wie z. B. Fahrzeuge, unspezifische Gebäudeausstattung)
  • Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen
  • Kosten für Bauinvestitionen
  • Kosten für Rücklagen und Rückstellungen
  • Aufwendungen für fortlaufende und unspezifische Beratungsleistungen
  • Kosten eines Projekts, die für die serielle Fertigung anfallen
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Gemeinkosten
  • die auf die Kosten der förderbaren Leistung entfallende Umsatzsteuer, sonstige Steuern und Abgaben. Sofern die Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig von der förderungsnehmenden Person zu tragen ist, somit für eine Person keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht, kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden.
  • Kosten für Anschaffung, Leasing, Unterhalt von Dienstfahrzeugen
  • Finanzierungskosten (inkl. Skonti, auch wenn nicht in Anspruch genommen), Kredittilgungen, Finanzierungskomponenten bei Leasingraten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Rückzahlungen anderer Förderungen inklusive der nötigen „Gegenfinanzierung“ für andere Förderungen


Worauf ist bei der Ausfinanzierung des Projekts zu achten?

  • für die spezielle Kondition Prototyp erstellen:
    Es werden max. 70 % der förderbaren Gesamtprojektkosten gefördert. Die restlichen 30 % der Finanzierung sind über Eigenmittel darzustellen.
  • für die spezielle Kondition Marktreife erreichen:
    Es werden max. 50 % der förderbaren Gesamtprojektkosten gefördert. Die restlichen 50 % der Finanzierung sind über Eigenmittel darzustellen.


Welche Nachweise können beispielsweise zur Ausfinanzierung des Projekts über Eigenmittel herangezogen werden?

  • „echte“ Eigenmittel*
  • Gesellschafterdarlehen
  • Darlehen aus dem Familienverbund
  • Kredite/andere Fremdfinanzierungen/Kontokorrent-Rahmen
  • Sparguthaben
  • täglich fällige Wertpapiere
  • In-kind-Leistung (d. h. nicht ausbezahlte Arbeitsleistung):

*kein zukünftiger Umsatz/Cash Flow, aktuell verfügbare Mittel
 

Was bedeutet „Ausfinanzierung über In-Kind-Leistungen“:

  • für spezielle Kondition Prototyp erstellen:
    Es werden max. 70 % der förderbaren Gesamtprojektkosten bzw. max. 50.000 Euro gefördert. Die restlichen 30 % der Ausfinanzierung können zur Gänze als In-Kind-Leistung eingebracht werden.
  • für spezielle Kondition Marktreife erreichen:
    Es werden max. 50 % der förderbaren Gesamtprojektkosten bzw. max. 200.000 Euro gefördert. Von den restlichen 50 % der Ausfinanzierung kann max. die Hälfte als In-Kind-Leistung eingebracht werden (= max. 25 % der förderbaren Gesamtprojektkosten).


Wer darf In-Kind-Leistung zur restlichen Ausfinanzierung einbringen?
Ist die antragstellende Person eine natürliche Person, darf nur von dieser In-Kind-Leistung zur Ausfinanzierung als Eigenmittel eingebracht werden. 

Wird der Antrag als Unternehmen in Gründung bzw. von einem bereits bestehenden Unternehmen eingereicht, dürfen nur Gesellschaftende, die min. 25 % Anteile am antragstellenden Unternehmen halten auch In-Kind-Leistung zur Ausfinanzierung als Eigenmittel einbringen.
 

Wie erfolgt der Kostennachweis und die Belegprüfung?
Der Projektkostennachweis erfolgt durch Rechnungsaufstellung über die im Projektzeitraum angefallenen und tatsächlich gezahlten Projektkosten. Die programmspezifisch auf der Homepage der aws zur Verfügung gestellten Vorlagen sind zu verwenden. Lieferung, Leistung, Rechnungsdatum und Zahlungsdatum müssen innerhalb des Projektzeitraums liegen.

Alle auf die jeweilige Förderung bezogenen Ein- und Ausgaben müssen über das (Projekt-)Konto der förderungsnehmenden Person laufen. Die Kontodaten müssen der aws vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Die Höhe der nachzuweisenden Gesamtprojektkosten ist die Summe aller Tranchenauszahlungen gemäß Förderungsvertrag.

Abrechnung „Prototyp erstellen“ und „Marktreife erreichen“: Wir weisen darauf hin, dass vor Auszahlung der 3. Tranche eine Stichprobe aus sämtlichen Projektkostenabrechnungen gezogen wird. Für die gezogene Stichprobe müssen die angeforderten Einzelpositionen (in der Regel Rechnung & Zahlungsnachweis) in elektronischer Form vorgelegt werden.

Die Belegprüfungen werden vor der letzten Tranchenauszahlung der Förderung durchgeführt. Unsere Mitarbeiter*innen werden Sie zeitgerecht kontaktieren und Sie über den Modus informieren. Bitte senden Sie der aws nie unaufgefordert Originalbelege oder andere Unterlagen zu. Derart zugesandte Dokumente gelten als nicht zugestellt.

Unrichtige Angaben können zu einer Rückforderung bereits ausgezahlter Förderungsmittel und zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führen.

Für Rechnungen, die vom Unternehmen bar bezahlt wurden, ist immer ein Kassabuch zu führen und bei der Belegprüfung ist ein Auszug aus der Buchhaltung des entsprechenden Verrechnungskontos als Nachweis zu erbringen.

Barauslagen, die von einer Person für die förderungsnehmende Person getätigt wurden, müssen der förderungsnehmenden Person ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden bzw. muss der Nachweis der Zahlung des Aufwandsersatzes vorliegen, wenn die Rechnung bereits auf die förderungsnehmende Person ausgestellt wurde.

Von der aws zur Verfügung gestellte Formblätter oder elektronische Formulare sind unverändert zu verwenden. Es dürfen keine Spalten hinzugefügt oder entfernt werden. Es werden keine Auszüge aus dem eigenen Buchhaltungssystem, etc. anerkannt.
 

Wie funktioniert die Einreichung?

  • Die Einreichung erfolgt ausschließlich online über den aws Fördermanager im Zeitraum des jeweils ausgeschriebenen Calls. Für die Einreichung ist die vollständige Bearbeitung des Onlineantrags erforderlich.

Umfang:

  • Einverständniserklärung der antragstellenden Person
  • Informationen zur förderungswerbenden Person
  • Projektdarstellung
  • Darstellung des einreichenden Unternehmens
  • Wirtschaftliche Darstellung des einreichenden Unternehmens
  • bei bestehenden Unternehmen:
    • Jahresabschluss der letzten beiden Geschäftsjahre bzw. Einnahmen-/Ausgabenrechnung, Saldenlisten
    • Planrechnung
  • bei Unternehmen in Gründung:
    • Planrechnung
  • Projektdarstellung (Innovationsgrad, Markt, Mitbewerb, Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplanung, Arbeitspaketeplan bzw. Meilensteine …)


Wie funktioniert die Auswahl der förderbaren Projekte?
Die Beurteilung und Auswahl der zur finalen Förderungsentscheidung vorgeschlagenen Projekte erfolgt durch eine Expert*innenjury sowie durch Mitarbeiter*innen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws).

  • In einer Erstauswahl werden jene Projekte ausgewählt (best of, Wettbewerbsprinzip), die zum weiteren Auswahlprozess zugelassen werden. Die nicht zugelassenen Projekte erhalten seitens der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) eine schriftliche Absage.
  • Die zur weiteren Beurteilung zugelassenen Projekte werden bei Bedarf zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert.

Das weitere Verfahren differenziert je nach den speziellen Kondition/Bedingungen:

  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen
    Nach einer weiteren Beurteilungsrunde durch die Expert*innenjury erfolgt die Entscheidung, welche Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden.
  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen
    Die Projekte werden anschließend zu einem ca. sechs Wochen später stattfindenden Jury-Hearing eingeladen. Im Anschluss erfolgt die finale Beurteilungsrunde, welche Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, durch die Expert*innenjury.

Die finale Förderungsentscheidung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws). Die zugelassenen Projekte erhalten seitens der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) eine schriftliche Zusage und ein Förderungsanbot.
 

Wie ist die Vertraulichkeit der Jury geregelt?
Die Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und die externen Jury. Um die Vertraulichkeit Ihrer Einreichungen zu gewährleisten möchten wir darauf hinweisen, dass:

  • die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) als Finanzierungs- und Förderbank des Bundes der Vertraulichkeit unterliegt und
  • die externen Expert*innen aufgrund einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.


Welche Fristen sind zu beachten?
Die Einreichfristen und Termine für die aktuelle Ausschreibung der jeweiligen Förderung finden sie auf der Internetseite der aws.
 

Welche Beurteilungskriterien gelten bei der Auswahl?
Für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen und für spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen

werden die eingereichten Projekte anhand der folgenden inhaltlichen Kriterien gereiht und beurteilt:

  • Beitrag kreativer Leistungen zum Projekt
  • Innovationsgrad des Projektes
    (inkl. potentielle Auswirkung auf Branche & Gesellschaft) und Beitrag der experimentellen Entwicklung zur Projektzielerreichung (Produktinnovation/Prozessinnovation/radikale Erhöhung der Qualität von bereits angebotenen Produkten und Dienstleistungen) 
  • Potential zur wirtschaftlichen Überleitung/Marktorientierung und wirtschaftliche Umsetzbarkeit
  • Förderungswerbende/Team: Engagement & Qualifikation
  • schlüssige Projektplanung zur erfolgreichen Realisierung des Projekts
  • Kooperationen zur erfolgreichen Projektrealisierung


Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Förderungsanbot verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Entsprechend der jeweiligen Kondition wird in folgenden Höhen ausgezahlt:

für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen

  • 50 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
  • 40 % nach dem Nachweis, dass 70 % der veranschlagten Gesamtprojektkosten bereits getätigt wurden und Vorlage eines Zwischenberichts sowie Kostenaufstellungen der Zwischenabrechnung,
  • 10 % nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.

für spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen 

  • 30 % nach dem Nachweis des Projektstarts,
  • 40 % nach dem Nachweis, dass 50 % der veranschlagten Gesamtprojektkosten bereits getätigt wurden und Vorlage eines Zwischenberichts sowie Kostenaufstellungen der Zwischenabrechnung,
  • 30 % nach Projektabschluss und -abrechnung und Vorlage eines Endberichts.

Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass

  • die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind und/oder
  • die bereits getätigten Förderungsauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten

so wird die Gesamt entsprechend gekürzt und ein allfälliger Differenzbetrag ist innerhalb von zwei Wochen von der förderungsnehmenden Person zu refundieren.

Rechtliche Grundlagen/Richtlinien

  • für spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen und für spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen
    Es gelten die Sonderrichtlinien für den Programmteil aws Kreativwirtschaft (evolve), aws impulse XS und aws impulse XL (für die speziellen Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen und für die speziellen Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen. Die Richtlinien stehen auf der aws Homepage zum Download zur Verfügung.

Es besteht kein dem Grunde und der Höhe nach bestimmtem Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.

Kombinationsmöglichkeiten
Diese Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen Förderungen der aws kombinierbar.
Die speziellen Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen und Marktreife erreichen der Förderung aws Creative Impact können nicht gleichzeitig beantragt/in Anspruch  genommen werden, die spezielle Kondition/Bedingung: Marktreife erreichen kann aber aufbauend auf die spezielle Kondition/Bedingung: Prototyp erstellen beantragt werden.
 

Welche Art von Projekten unterstützt aws Creative Impact – spezielle Konditionen/Bedingungen: Prototyp erstellen?
Das eingereichte Projekt ist auf die Entwicklung eines Prototyps für ein neuartiges Produkt, eine neuartige Dienstleistung oder Anwendung ausgerichtet. Im Rahmen des Projektes geht es in erster Linie um die Überprüfung der wirtschaftlichen und inhaltlichen Machbarkeit.

Das Projekt ist auf die wirtschaftliche Überleitung ausgerichtet bzw. wird diese seitens der Förderungswerbenden angestrebt. Zusätzlich verspricht die Innovation auch wirtschaftliches Potential. Es gibt bereits Ideen vielversprechender Konzepte für ein funktionierendes Geschäftsmodell und ein darstellbares USP für die potentielle Zielgruppe.

Neben einem sehr hohen Innovationsgehalt des Gesamtprojekts müssen auch konkrete innovierende Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Social Impact, Design, Mode, Architektur, Gaming und Film-/Musikverwertung oder -technologie erkennbar sein. Das sind Aktivitäten bzw. Maßnahmen, die auf die Schaffung bzw. Entwicklung einer Innovation ausgerichtet sind, mit der Zielsetzung, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden, Systeme, Prozesse, Strukturen, Vorrichtungen, Materialien usw. zu entwickeln bzw. hervorzubringen.
 

Welche Art von Projekten unterstützt aws Creative Impact – spezielle Konditionen/Bedingungen: Marktreife erreichen?
Das Projekt ist auf das Erreichen der Marktreife eines neuartigen Produkts, einer neuartigen Dienstleistung oder Anwendung ausgerichtet. Es gibt bereits erste Prototypen und das wirtschaftliche Potential kann plausibel dargestellt werden. Es müssen noch einige innovative (Weiter-)Entwicklungsschritte gesetzt werden, um das Produkt bzw. die Anwendung marktreif zu machen.

Neben einem sehr hohen Innovationsgehalt des Gesamtprojekts müssen auch konkrete innovierende Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung, Social Impact, Design, Mode, Architektur, Gaming und Film-/Musikverwertung oder -technologie erkennbar sein. Das sind Aktivitäten bzw. Maßnahmen, die auf die Schaffung bzw. Entwicklung einer Innovation ausgerichtet sind, mit der Zielsetzung, neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Methoden, Systeme, Prozesse, Strukturen, Vorrichtungen, Materialien usw. zu entwickeln bzw. hervorzubringen.

Zusätzlich lässt sich die Wirtschaftlichkeit des geplanten (oder teilweise schon umgesetzten) Geschäftsmodells und des USPs für die geplante Zielgruppe bereits plausibel darstellen.

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