aws Digitalisierung

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung für einen aws Digitalisierung-Zuschuss muss vor Projektbeginn stattfinden und erfolgt online über den aws Fördermanager.
 

Ist das aws Digitalisierung Bewertungsschema bereits für die Antragstellung notwendig?
Ja, das ausgefüllte Bewertungsschema ist vorzulegen, da auf Basis dessen die Bewertung seitens der aws durchgeführt wird.

Ist eine Ersatzinvestition in ein neues Produktionsplanungs- oder ERP-System förderungsfähig?
Nein, für reine Ersatzinvestitionen wird kein Zuschuss gewährt.
 

Kann der aws erp-Kredit nur für die aws Digitalisierung relevanten Investitionen in Anspruch genommen werden?
Nein, der aws erp-Kredit kann auch für weitere maschinelle oder bauliche Investitionen verwendet werden. Die aws Digitalisierung relevanten Positionen werden für die Berechnung des Zuschusses herangezogen.
 

Sind reine Automatisierungsmaßnahmen im Rahmen von aws Digitalisierung förderbar?
Nein, für reine Automatisierungsmaßnahmen wird kein Zuschuss gewährt. Es müssen zusätzliche Aspekte der digitalen Transformation vorliegen, wie beispielsweise eine horizontale oder vertikale Datenintegration.
 

Sind automatische Werkzeuge und Maschinen zur Gänze förderbar?
Ja, beim aws erp-Kredit sind Werkzeuge und Maschinen zur Gänze förderbar. Für die Berechnung des Zuschusses für die Investitionsphase werden allerdings nur die aws Digitalisierung fähigen Anlagenteile als Förderungsbasis herangezogen.
 

In welcher Höhe werden externe Personalkosten übernommen?
Externe Personalkosten werden nur bis zur Höhe der internen Personalkosten übernommen.
 

Wie hoch ist die potenzielle Gesamtförderung?

  • Phase 1 Planungsphase: maximal EUR 150.000,–
  • Phase 2 Investitionsphase: maximal EUR 200.000,–
  • Phase 3 Qualifizierung und Schulung: maximal EUR 150.000,–


Wird die aws Digitalisierung immer als „De-minimis“ vergeben?
Wenn möglich wird die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVOG) und nicht De-minimis-Obergrenze herangezogen. Welche beihilfenrechtliche Grundlage verwendet wird, ist aus dem Förderungsvertrag ersichtlich.

Müssen Aufzeichnungen über die vermittelten Lehr- bzw. Lerninhalte geführt werden?
Ja, Aufzeichnungen sind jedenfalls zu führen, da dies auch durch AGVOG Artikel 35 vorgegeben wird.
 

Wann erfolgt die Auszahlung?
Sobald 50 % der Kosten nachgewiesen und anerkannt sind, erfolgt die Auszahlung von 50 % pro Phase. Die restliche Auszahlung erfolgt nachdem alle Kosten anerkannt wurden.
 

Gibt es eine maximale Anzahl an Planungsstunden, die verrechnet werden können?
Nein, es gibt keine maximale Stundenanzahl.
 

Welche Unterlagen sind für die Abrechnung einzureichen?
Zur Abrechnung sind die ausgefüllten Abrechnungstabellen sowie ein Endbericht einzureichen.
 

Ist eine Teilabrechnung von einzelnen Phasen möglich, oder müssen alle drei Phasen gesammelt abgerechnet werden?
Jede Phase kann einzeln abgerechnet werden und pro Phase ist eine Teilabrechnung möglich.

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