aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.Cybersecurity

Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm „aws Digitalisierung“. Ziel ist es, KMU bei Digitalisierungsprojekten im Bereich Cybersecurity zu unterstützen.

Hinweis: Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgetmittel ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist daher nicht mehr möglich.

Branchen
alle Branchen, ausgenommen:

  • Land- und Forstwirtschaft (= Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft auf der Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitslösungen basiert
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften


Unternehmensgröße

  • natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
    • ein gewerbliches Unternehmen rechtmäßig selbstständig betreiben oder einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben und somit über eine Kennzahl des Unternehmensregisters (KUR) verfügen,
    • ein KMU sind und
    • über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss


Höhe der Finanzierung
Die Förderung beträgt max. 40 % der förderbaren Kosten (max. Zuschuss: EUR 20.000,–). Die förderbaren Kosten dürfen einen Betrag in Höhe von EUR 2.000,– nicht unterschreiten und einen Betrag von EUR 50.000,– nicht übersteigen.


Förderbare Kosten
Gegenstand  der  Förderung  ist  die  Umsetzung  von  Investitionsprojekten  im  Bereich  IT-  und Cybersecurity, durch aktivierungspflichtige  Neuinvestitionen  in  Hard-  und  Software,

Leistungen externer Anbieter im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen die in einer  Betriebsstätte in Österreich realisiert werden und die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung folgender Ziele leisten:

  • Einführung sowie Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
  • Maßnahmen zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins von Mitarbeitenden
  • Risiko- und Sicherheitsanalysen (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IT-Systeme
  • Schutz der IT-Systeme vor unbefugtem Zugriff, Manipulationen oder Diebstahl
  • Minimierung des Risikos eines wirtschaftlichen Schadens durch Fehlfunktionen oder Manipulationen von (sensiblen) Daten
  • Schnelles und kompetentes Reagieren bei IT-Sicherheitsvorfällen (z. B. Cyberattacken, Angriffe von Hacker*innen) sowie Reduktion von IT-Sicherheitsvorfällen im Unternehmen
  • Sicherstellung einer sicheren und vertrauenswürdigen IT
  • Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit vertraulichen Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben (von Kund*innen, Geschäftspartner*innen, Beschäftigten etc.)

Förderungsfähig sind aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materielle und immaterielle Investitionen), Leistungen externer Anbietender im Bereich IT- und Cybersecurity sowie sonstige (lfd.) Kosten wie Lizenzen für IT-Sicherheitslösungen. Laufende projektbezogene Kosten für Lizenzen können für maximal 18 Monate gefördert werden. Die Bezahlung dieser Kosten für diesen Zeitraum muss bei der Abrechnung nachgewiesen werden.


Auszahlung
Der nicht rückzahlbare Zuschuss wird als Einmalbetrag nach Abschluss des Projektes ausbezahlt.


ergänzende Förderungen
aws erp-Kredit
aws Garantie

  • Projekte, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von EUR 50.000 übersteigen bzw. EUR 2.000 (jeweils exklusive USt) unterschreiten.
  • Kosten, die bereits im Rahmen von KMU.DIGITAL gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden (sollte die beihilfenrechtliche Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung herangezogen werden müssen (siehe Punkt 2.2. der Richtlinien), so dürfen noch keine Bestellungen, Lieferungen oder Leistungen oder (An-) Zahlungen erfolgt sein).
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem IT- oder Cybersecurityprojekt stehen wie die Beschaffung von Notebooks, Desktop-PCs, Smartphones, Tablets, Standardsoftware.
  • Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z. B. Standard-Upgrades)  
  • Lösegeldzahlungen und Kosten im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen nach Angriffen von Hacker*innen
  • Investitionen und laufende Kosten für einen Investitionsstandort außerhalb Österreichs. Software, die zusätzlich zum geförderten österreichischen Unternehmen von ausländischen Niederlassungen oder Konzernunternehmen genutzt werden kann, ist nicht ausgeschlossen.
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten 
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z. B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - „Übernahmekosten“)
  • laufende Betriebskosten (z. B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die mit den förderfähigen Kosten gemäß Pkt. 5 eingeführt wurden.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen. 
  • Projektkosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden, wenn dadurch eine Förderungsquote von über 100 % erreicht werden würde.  
  • Beratungskosten, wenn diese nicht im Zusammenhang mit den förderungsfähigen Kosten gemäß Pkt. 5 stehen.
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150 (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbietender für die Förderungslaufzeit von max. 18 Monaten)
  • Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom förderungsnehmenden Unternehmen zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie das förderungsnehmende Unternehmen nicht tatsächlich zurückerhält.
  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager inkl.
    • einer Kostenaufstellung
    • einer Darstellung des Projektes: Ausgangsituation, Zielsetzung und Ergebnis.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Wir analysieren den Antrag im Detail hinsichtlich inhaltlicher und formaler Kriterien.
  4. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.

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