aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: Tiroler Digitalisierungsförderung
Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen des Technologieförderungsprogramms des Landes Tirol. Ziel ist es, Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu unterstützen.
Die Budgetmittel sind erschöpft, eine Einreichung ist ab dem 01.02.2021 direkt beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsstandort, Digitalisierung und Wissenschaft möglich.
Informationen und Downloads stehen weiterhin für aktuell bestehende Förderungsverträge auf dieser Seite online zur Verfügung.
Tiroler Unternehmen im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung oder
- erwerbswirtschaftliche Betreiber von touristischen bzw. freizeitwirtschaftlich relevanten Infrastrukturen (z. B. Campingplätze, Freizeitparks, Kinos, Ballonfahr- und Hänge- bzw. Gleitschirm- oder Raftingunternehmen, etc.) sowie
- Telekommunikations- und Rundfunkunternehmen mit der Berechtigung der RTR GmbH bzw.
- Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten für Tirol und Vorarlberg
Alle Unternehmensgrößen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest 5 Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens 5 Jahre zurückliegt.
Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut und bietet nicht rückzahlbare Barzuschüsse für alle Phasen der Implementierung von Methoden der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Dabei werden konkret folgende Projektphasen (aufgeteilt in Modulen), wobei mindestens 2 Module im Förderungsprojekt enthalten sein müssen, unterstützt:
- Modul 1: Planungs-/Analyse- und Konzeptphase
- Modul 2: Investition in aktivierte Anlagen, die mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen
- Modul 3: Schulungs- und Qualifikationsmaßnahmen
Umfang der Förderung
Modul 1: bis zu 50 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 50.000,–
- Untergrenze mind. EUR 10.000,– an förderbaren Kosten
Modul 2: 10 % bis 20 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 75.000,–
- Untergrenze mind. EUR 50.000,– an förderbaren Kosten
Modul 3: bis zu 50 % der förderbaren Kosten, bis zu maximal EUR 25.000,–
- Untergrenze mind. EUR 10.000,–
Insgesamt maximal EUR 150.000,– für alle 3 Module (unter Einhaltung der jeweiligen beihilfenrechtlichen Bestimmungen).
Die Förderungsentscheidung trifft das Land Tirol.
Reine Automatisierungsprojekte (standardmäßige Umsetzung von Automatisierungslösungen) oder Projekte, die ausschließlich Rationalisierungsaspekte umfassen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind folgende Kosten jedenfalls nicht förderbar:
- Rechnungen, die nicht auf den/die Förderungsnehmer/-in lauten
- Zahlungen, die nicht von dem/der Förderungsnehmer/-in geleistet wurden
- Strom/Gas-Bezugsrechte (Netzbereitstellungs/-erhöhungsentgelte etc.)
- Skonti, auch angebotene aber nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte
- offene Haftrücklässe
- Steuern, Abgaben, Gebühren (ausgenommen die Mehrwertsteuer bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Förderungsnehmerinnen und - nehmern, Rechnungen § 19 UStG)
- Mitgliedsbeiträge, Finanzierungskosten, Bankgebühren, Bankspesen (Kontoführungsspesen, Überweisungsspesen,etc.), Bußgelder, Mahngebühren sowie Kosten für Bankgarantien (Ausnahme Rechtsberatungskosten sowie Kosten der technischen und finanziellen Beratung zur Vorbereitung und/oder Durchführung eines Vorhabens, sofern sie mit dem Vorhaben in direktem Zusammenhang stehen)
- gebrauchte Anlagegüter/Materialien; Vorführgeräte gelten generell als gebrauchtes Wirtschaftsgut
- Leasingfinanzierungen
- Kosten für nicht am genehmigten Projektstandort befindliche Wirtschaftsgüter
- Ankauf von Fahrzeugen
- Kosten für Bewirtung, Gleichenfeier, usw.
- Kosten für Ersatzteile und reine Ersatzinvestitionen
- Verbrauchsmaterial (Büromaterial, usw.)
- reine Abbruchkosten ohne zusätzliche Investitionen
- Erwerb von Grundstücken
- Rücklagen, Rückstellungen
- Werbung/Werbematerial
- Rasenmäher, Schneepflüge, Reinigungsgeräte oder ähnliches
- Versicherungen
- Ankauf von Spielautomaten
- Kosten, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem förderfähigen Projekt stehen
- Unternehmerwohnungen bzw. nicht betrieblich genutzte Räumlichkeiten
- Sach- und Personalkosten sowie Miet- und Pachtzahlungen für den laufenden Betrieb
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