Mit aws Gründung im ländlichen Bereich fördern wir technologisch-innovative Kleinunternehmen, die wirtschaftlichen Mehrwert in der Region schaffen – passend zur jeweiligen Regional- oder Landesstrategie.
Was wird gefördert?
Gründung, Unternehmensentwicklung mit technisch-innovativen Projekten mit Mehrwert für die ländliche Region
Branche
alle (ausgenommen: land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Zielgruppe
Gründer*innen, Kleinunternehmen
Förderungsverfahren/-instrument
Call | Zuschuss
Volumen
bis EUR 50.000,–
Projektlaufzeit
2 Jahre
Einreichtermin
Eine Einreichung ist bis auf weiteres nicht möglich.
Dauer der Genehmigung
1,5 bis 4 Monate
Erfolgsquote
40 %
Hinweis
Der Call zur Förderung aws Gründung im ländlichen Bereich ist bereits abgeschlossen, die geförderten Projekte sind bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Derzeit gibt es keinen weiteren Call, für aktuelle Infos zu unseren Förderungsprogrammen abonnieren Sie bitte den aws Newsletter.
Branchen
alle – ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Unternehmensgröße
Kleinunternehmen
Entwicklungsphase
Gründungsphase: 1 Jahr vor, bis 5 Jahre nach Gründung
Voraussetzungen
- Produkte oder Dienstleistungen sind technologisch und innovativ.
- Projektstandort im ländlichen Raum
- Das Unternehmen schafft wirtschaftlichen Mehrwert für die Region.
- Das Projekt passt zur Strategie der Region oder des Landes.
- Die Projektkosten liegen zwischen EUR 20.000,– und EUR 200.000,–.
- Die Kosten der einzelnen Positionen liegen über EUR 5.000,–.
- Für Kostenpositionen unter EUR 10.000,– legen Sie 2 Vergleichsangebote vor, für Kostenpositionen ab EUR 10.000,– 3 Vergleichsangebote.
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Die Allgemeinen Bestimmungen und die Richtlinie sind erfüllt.
Erfolgsquote
40 %
Art der Finanzierung
Zuschuss
Höhe der Finanzierung
bis zu 55 % der Projektkosten, max. jedoch EUR 50.000,–
Projektdauer
bis zu 24 Monate
Finanzierbare Kosten
- Nach den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:
- allgemeine investitionsprojektbezogene Kosten
- materielle Investitionskosten, z. B. für Maschinen
- immaterielle Investitionskosten, z. B. für Lizenzen
Auszahlung
nach Projektabschluss – nach Vorlage und Prüfung der Endabrechnung
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit aws Gründung im ländlichen Bereich folgende Förderungen kombinieren:
- Positionen mit Kosten bis EUR 5.000,–
- Bestellungen, Rechnungen/Zahlungen, vor dem Anerkennungsstichtag bzw. nach Ende der Durchführungsfrist
- nicht aktivierte Kosten
- weitere – siehe Leitfaden
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen die Finanzierung innerhalb der Einreichfrist über den aws Fördermanager.
- Bitte beachten Sie dabei: Der Antrag muss vollständig sein und anhand der Vorlagen gestellt werden.
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Wir prüfen die inhaltlichen und formalen Kriterien.
- Eine unabhängige Fachjury bewertet und reiht die Projekte nach den Kriterien im Programmdokument.
- Die aws entscheidet auf Basis der Juryempfehlung, ob Ihr Antrag genehmigt wird – oder nicht.
- Wir informieren Sie spätestens 4 Wochen nach der Jurysitzung über Zusage oder Ablehnung.
Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)
Dauer der Genehmigung
ca. 3 Monate nach Ende der Einreichfrist
Ihre Ansprechpersonen
