aws Innovationsschutz - Spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - IP. Schlüsseltechnologien
Dieses Förderungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen für den Schutz von Innovationsvorhaben aus Schlüsseltechnologiefeldern. Mit den Förderungsvorhaben werden Produkte und Dienstleistungen mit Maßnahmen des Innovationsschutzes vor Nachahmung geschützt und der Wettbewerbsvorteil abgesichert (zum Beispiel durch Anmeldung von Patenten oder durch andere Schutzmaßnahmen).
Infohour
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über Innovationsschutz-Angebote der aws, insbesondere Innovationsschutz für Schlüsseltechnologien, in einer digitalen Infohour am 10. September 2026 von 10:00 bis 11:00 Uhr zu informieren.
Branchen
Innovative, technologieorientierte Branchen, sofern das Vorhaben maßgeblich zur Entwicklung, Anwendung oder Skalierung von Schlüsseltechnologien beiträgt. Dabei gelten insbesondere folgende Technologiefelder als förderungsrelevant:
- fortschrittliche Materialien einschließlich Nanotechnologie;
- künstliche Intelligenz, Big Data sowie digitale und Informationstechnologien;
- Quantentechnologie und Photonik;
- fortgeschrittene Mikroelektronik und Halbleitertechnologien;
- Produktionstechnologien der nächsten Generation, Robotik und hochentwickelte Sensortechnologien;
- Life Sciences Technologien;
- Technologien zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung; sowie
- nachhaltige Technologien mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft, Gebäudeinnovationen und Ressourcenmanagement (zum Beispiel Abfall- und Wasserwirtschaft).
Unternehmensgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition – also:
- Mitarbeiter*innen: kleiner als 250
- Umsatz: kleiner als 50 Millionen Euro
- Bilanzsumme: kleiner als 43 Millionen Euro
Entwicklungsphase
alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- Antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Betriebsstandort ist in Österreich
- Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Punkt 3)
Erfolgsquote
75 % – abhängig davon, wie sehr die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind
Details: Programmdokument
Die aws unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Innovationsschutz-Strategie. Im Rahmen des Förderungsvorhabens erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit Expert*innen der aws effektive Innovationsschutz-Maßnahmen. Mit Zuschüssen wird die Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt (siehe förderbare Kosten unten). Das begleitende aws-Coaching ist zu 100 % gefördert, also für die Förderungsnehmenden kostenlos.
Förderbare Kosten
- Erlangung von Schutzrechten (Patente, Marken, Muster) in allen Ländern weltweit: jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung der Schutzrechte bis zur Erteilung (Amtsgebühren, Patentanwaltskanzlei, Übersetzungen)
- Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management: zum Beispiel Kosten für Absolvierung einschlägiger Kurse oder Lehrgänge
- Externe Beratungsleistungen für die Umsetzung von Innovationsschutz-Maßnahmen: zum Beispiel. Kosten für Patentrecherchen, Bewertung von Patenten im Rahmen von Lizenzierungen, Erstellung von Lizenzverträgen etc.
- Transfer von Patenten (Lizenzierung, Kauf): Upfront- oder Meilensteinzahlungen
- Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte: zum Beispiel Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen
Die förderbaren Kosten pro Förderungsvorhaben können maximal 150.000 Euro betragen.
Höhe der Förderung
- Zuschuss bis maximal 75.000 Euro
- Förderungsquote maximal 50 % der förderbaren Kosten (geringere Förderquote bei Transferkosten bis maximal 45 %, höhere Förderungsquote bei Ausbildungskosten bis maximal 70 %)
Projektdauer
maximal 3 Jahre
Auszahlung
Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabensbeginn entstanden sind;
- Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind;
- Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen;
- Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten;
- Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt;
- Bildung von Rücklagen und Rückstellungen;
- Umsatzsteuer;
- Personalkosten;
- Gemeinkosten;
- Reisekosten sofern es sich um keine Kosten für Ausbildungsbeihilfen handelt;
- Kosten externer Berater*innen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt;
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen;
- Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten;
- Rechnungsbelege unter 50 Euro exklusive Umsatzsteuer, wobei gleichartige wiederkehrende Zahlungen an dieselben Liefernden innerhalb eines Jahres zusammengefasst werden können, um den Betrag zu überschreiten.
Antragszeitpunkt
jederzeit
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Dauer der Genehmigung
- Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung etwa alle 3 Monate
Ihre Ansprechpersonen

