Spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - IP. Schlüsseltechnologien
Dieses Förderungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen für den Schutz von Innovationsvorhaben aus Schlüsseltechnologiefeldern. Mit den Förderungsvorhaben werden Produkte und Dienstleistungen mit Maßnahmen des Innovationsschutzes vor Nachahmung geschützt und der Wettbewerbsvorteil abgesichert (z.B. durch Anmeldung von Patenten oder durch andere Schutzmaßnahmen).
Branchen
Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern das Vorhaben maßgeblich zur Entwicklung, Anwendung oder Skalierung von Schlüsseltechnologien beiträgt.
Dabei gelten insbesondere folgende Technologiefelder als förderungsrelevant:
- fortschrittliche Materialien einschließlich Nanotechnologie;
- künstliche Intelligenz, Big Data sowie digitale und Informationstechnologien;
- Quantentechnologie und Photonik;
- fortgeschrittene Mikroelektronik und Halbleitertechnologien;
- Produktionstechnologien der nächsten Generation, Robotik und hochentwickelte Sensortechnologien;
- Life Sciences Technologien;
- Technologien zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung;
sowie - Nachhaltige Technologien mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft, Gebäudeinnovationen und Ressourcenmanagement (z.B. Abfall- und Wasserwirtschaft).
Unternehmensgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition – also:
- MA: < 250
- Umsatz: < EUR 50 Mio.
- Bilanzsumme: < EUR 43 Mio.
Entwicklungsphase
Alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- Antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Betriebsstandort ist in Österreich
- Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)
Erfolgsquote
75 % – abhängig davon, wie sehr die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind
Details: Programmdokument
Die aws unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Innovationsschutz-Strategie. Im Rahmen des Förderungsvorhabens erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit Expert*innen der aws effektive Innovationsschutz-Maßnahmen. Mit Zuschüssen wird die Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt (siehe förderbare Kosten unten). Das begleitende aws-Coaching ist zu 100% gefördert, also für die Förderungsnehmenden kostenlos.
Förderbare Kosten
- Erlangung von Schutzrechten (Patente, Marken, Muster) in allen Ländern weltweit: jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung der Schutzrechte bis zur Erteilung (Amtsgebühren, Patentanwaltskanzlei, Übersetzungen)
- Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management: z.B. Kosten für Absolvierung einschlägiger Kurse oder Lehrgänge
- Externe Beratungsleistungen für die Umsetzung von Innovationsschutz-Maßnahmen: z.B. Kosten für Patentrecherchen, Bewertung von Patenten im Rahmen von Lizenzierungen, Erstellung von Lizenzverträgen etc.
- Transfer von Patenten (Lizenzierung, Kauf): Upfront- oder Meilenstein-Zahlungen
- Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte: z.B. Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen
Die förderbaren Kosten pro Förderungsvorhaben können max. EUR 150.000 betragen.
Höhe der Förderung
- Zuschuss bis max. EUR 75.000
- Förderquote max. 50 % der förderbaren Kosten (geringere Förderquote bei Transferkosten bis max. 45 %, höhere Förderquote bei Ausbildungskosten bis max. 70%)
Projektdauer
max. 3 Jahre
Auszahlung
Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabensbeginn entstanden sind;
- Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind;
- Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen;
- Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten;
- Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt;
- Bildung von Rücklagen und Rückstellungen;
- Umsatzsteuer;
- Personalkosten;
- Gemeinkosten;
- Reisekosten sofern es sich um keine Kosten für Ausbildungsbeihilfen handelt;
- Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt;
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen;
- Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten;
- Rechnungsbelege unter EUR 50 exkl. USt, wobei gleichartige wiederkehrende Zahlungen an dieselben Liefernden innerhalb eines Jahres zusammengefasst werden können, um den Betrag zu überschreiten.
Antrags-Zeitpunkt
Jederzeit
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Dauer der Genehmigung
- Förderungen (Coaching und Zuschuss):
Juryentscheidung etwa alle 3 Monate
Ihre Ansprechpersonen

