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aws Preseed | Seedfinancing - Innovative Solutions

Fragen und Antworten

Die FAQ sind eine unverbindliche Basisinformation und stellen die Förderungsbedingungen vereinfachend dar. Maßgeblich sind der jeweilige Förderungsvertrag, das bei Vertragsabschluss gültige Programmdokument und die bei Vertragsabschluss gültige Richtlinie sowie deren Rechtsgrundlagen.

1. Welche Vorhaben werden gefördert? 

Gefördert werden Vorgründungs- und Gründungsvorhaben bzw. erstes Wachstum von Unternehmen mit

  • einem hohen Innovationsgrad und
  • einem hohen positiven gesellschaftlichen Mehrwert/Impact und
  • realistischen und hohen Marktchancen im Rahmen eines skalierbaren Geschäftsmodells.

Die innovationsspezifische, gesellschaftliche Wirkung (Impact) muss in einem der folgenden Themenfelder liegen:

  • Diversität/Gleichstellung/Integration/Inklusion
  • Umwelt/Ressourcen/Klimaschutz
  • Gesundheit/Pflege
  • Bildung
  • Mobilität/Transport
  • Stadtentwicklung/Leben am Land/Wohnen

Je nach Status quo des Vorhabens stehen zwei Module zur Verfügung:

aws Preseed: Gefördert werden Vorgründungs- und Gründungsvorhaben, die durch Erarbeitung eines ersten "Proof of Concept" beziehungsweise eines Prototyps einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen. Im Fokus stehen neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen mit Impact-Orientierung, deren inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit noch überprüft werden muss.

aws Seedfinancing: Gefördert werden unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben, bei denen bereits ein „Proof of Concept“ nachgewiesen werden kann und die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind. Im Fokus stehen neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen mit Impact-Orientierung, deren inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit bereits plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden kann. Innovative, wirkungsvolle und skalierbare Vorhaben sollen mithilfe der Förderung rascher umgesetzt werden und zu einem schnelleren Unternehmenswachstum führen. Finanziert werden dabei die Entwicklungsschritte bis hin zur Marktreife sowie erste Maßnahmen zur Marktüberleitung.

2. Was bedeutet hoher Innovationsgrad?
Unter einem hohen Innovationsgrad wird das Entwickeln einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme verstanden, aber auch die Entwicklung erheblicher Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken/Materialien/Verfahren in einem neuen Bereich beziehungsweise für die Lösung einer neuen Problemstellung.

Ein hoher impactbezogener Innovationsgrad zeichnet sich durch einen signifikanten Vorsprung gegenüber aktuellen Lösungen aus, das heißt das adressierte gesellschaftliche Problem wird dadurch im Vergleich zu bestehenden Lösungen in einem deutlich höheren Ausmaß gelindert.

3. Was bedeutet hoher positiver gesellschaftlicher Mehrwert/Impact?
Das Ziel ist, ein gesellschaftlich bedeutendes Problem gezielt durch innovative Ansätze zu lösen oder abzumildern und damit einen Wandel in einem der definierten Themenfelder sowie im Denken der Gesellschaft voranzutreiben. Ein hoher gesellschaftlicher Mehrwert und Impact zeigen sich durch die breite Reichweite und/oder die tiefgreifenden Auswirkungen des Innovationsvorhabens.

Ein hoher positiver gesellschaftlicher Mehrwert bedeutet also, dass die Auswirkungen des Vorhabens weit über den unmittelbaren Nutzen hinausgehen und langfristig positive Veränderungen in der Gesellschaft bewirken. Dies trägt zur Schaffung einer nachhaltigeren, gerechteren und lebenswerteren Welt bei.

Problemstellungen, die das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen oder Branchen betreffen, gelten nicht als gesellschaftliches Problem im Sinne von aws Innovative Solutions.

4. Was bedeutet realistische und hohe Marktchancen?

Als Grundlage für realistische und hohe Marktchancen gilt ein aussichtsreiches und skalierbares Geschäftsmodell. Indikatoren hierfür sind unter anderem:

  • Wirtschaftlichkeit der (geplanten) Kosten- und Preisstruktur
  • klare Vorstellungen von Markt, Zielgruppe und Wettbewerb, (geplante) Prozesse
  • Kooperationspartnerschaften, zum Beispiel für Produktion und Distribution

5. Wann beginnt die Laufzeit?
Die Laufzeit wird von den Förderungswerbenden im Antrag definiert und kann frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Im Falle einer Förderungszusage nach Laufzeitbeginn, werden die Kosten rückwirkend anerkannt.

Vorhaben müssen gemäß dem vertraglich vereinbarten Zeitplan beginnen, zügig durchgeführt und abgeschlossen werden.

6. Wer kann den Zuschuss beantragen?

aws Preseed: natürliche Personen mit Gründungsabsicht, Einzelunternehmen sowie Personen- oder Kapitalgesellschaften, deren Ersteintragung im Firmenbuch bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

WICHTIG: Die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, sofern die Antragstellung durch eine natürliche Person erfolgte, erfordert die Zustimmung der aws.

aws Seedfinancing: Bereits gegründete Personen- oder Kapitalgesellschaften (ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition) bis 5 Jahre nach Gründungsdatum (zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung). Die Antragstellung darf nicht später als 54 Monate nach der Eintragung ins Firmenbuch oder der Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit erfolgen. Nicht antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Stiftungen, Genossenschaften und Vereine.

7.Welche Formalkriterien/Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Der Vorhabenstandort beziehungsweise die Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Österreich liegen und der überwiegende Anteil ihrer Wertschöpfung in Österreich erwirtschaftet werden.
  • Die Förderungswerbenden bzw. die wesentlichen operativ tätigen Gesellschafter*innen des förderungswerbenden Unternehmens verfügen über eine relevante Ausbildung/Erfahrung, sind bereit das Vorhaben mit unternehmerischem Vollzeitengagement umzusetzen, verfolgen eine überdurchschnittliche Wachstumsstrategie und sind einer Finanzierung mit Risikokapital gegenüber aufgeschlossen.
  • Sofern die Unternehmensgründung bereits erfolgt ist, müssen die Förderungswerbenden zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung als Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition der EU gelten.
  • Das gegründete beziehungsweise zu gründende Unternehmen hat mindestens bis zur Endabrechnung der Förderung (aws Preseed) bzw. zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (aws Seedfinancing) ein eigenständiges Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU zu sein.
  • Während der Vorhabenslaufzeit darf von den Förderungswerbenden beziehungsweise wesentlichen Gesellschafter*innen kein weiteres Unternehmen betrieben werden, das dieselbe Geschäftstätigkeit verfolgt oder auf benachbarten Märkten im Sinne der KMU-Definition der EU tätig ist (aws Preseed).
  • Mehrheitseigentümer*innen von Unternehmen, die nicht als junges Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU gelten, dürfen nur mit einem geringeren Anteil als 25 % am Unternehmen der Förderungswerbenden beteiligt sein (aws Seedfinancing).
  • Investor*innen dürfen gemäß KMU-Definition der EU nur bis zu 50 % der Anteile am Unternehmen halten.
  • Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Das Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss von Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind, gegründet worden sein und auch nicht die Tätigkeit eines älteren Unternehmens übernommen haben. Bei einem Zusammenschluss von Unternehmen ist das Alter des ältesten Unternehmens ausschlaggebend.

8. Wie hoch ist der Zuschuss?

Es handelt sich bei den Modulen Preseed | Seedfinancing - Innovative Solutions um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. 

aws Preseed: Förderbar sind maximal 80 % der Gesamtprojektkosten. Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt 89.000 Euro. Bei Gewährung des Genderbonus erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten beziehungsweise auf maximal 100.000 Euro.

aws Seedfinancing: Förderbar sind maximal 80 % der Gesamtprojektkosten. Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt 356.000 Euro. Bei Gewährung des Genderbonus erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten beziehungsweise auf maximal 400.000 Euro.

9. Welche Voraussetzungen gelten für den Genderbonus?

Der Genderbonus kann in folgenden Fällen gewährt werden:

  1. Einreichung durch natürliche Person (aws Preseed): die antragstellende Person ist eine Frau; im Falle einer Unternehmensgründung während der Vorhabenslaufzeit müssen in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile von Frauen gehalten werden;
  2. Einreichung durch ein Unternehmen (aws Preseed | aws Seedfinancing): zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung müssen mehr als 25 % der Geschäftsanteile von Frauen gehalten werden;

Die Übernahme der entsprechenden Geschäftsanteile sowie die Mitarbeit der Gesellschafterinnen in leitender Funktion während der Laufzeit des Vorhabens mit mehr als 50 % der kollektivvertraglichen beziehungsweise gesetzlichen Normalarbeitszeit sind nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Abwesenheiten durch Zeiten von Mutterschutz oder Elternkarenz.

10. Wie hoch ist der Eigenmittelanteil und wie ist er nachzuweisen?

Bei Einreichung muss die Ausfinanzierung des Vorhabens, also zumindest 20 % beziehungsweise 10 % bei Geltendmachung des Genderbonus, plausibel dargestellt werden. Im Falle einer Förderungszusage müssen folgende Nachweise vor Auszahlung der 1. Tranche erbracht werden:

  • Zumindest 10 % der Gesamtkosten (beziehungsweise 5 % bei Geltendmachung des Genderbonus) müssen aus finanziellen Mitteln der Gesellschafter*innen aufgebracht werden und sind durch eine oder mehrere Einzahlungen auf das vorhabensrelevante Bankkonto zu leisten in Form eines aktuellen Kontoauszugs nachzuweisen. Die Anerkennung von nicht-monetären Eigenleistungen ist ausgeschlossen.
  • Die restlichen Mittel zur Ausfinanzierung können auch über Fremdmittel (wie zum Beispiel Kredite, Überziehungsrahmen, nicht jedoch Mittel aus anderen Förderungen) nachgewiesen werden.

11. Wann und in welcher Höhe erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in meilensteinabhängigen Teilbeträgen üblicherweise nach folgendem Schema:

  • 1. Tranche: 40 % zu Beginn des Förderungszeitraums
  • 2. Tranche: 40 % nach Erreichung der vertraglichen Meilensteine (etwa Mitte des Förderungszeitraums)
  • 3. Tranche: 20 % nach Erreichung aller vertraglichen Meilensteine und Abschluss des Förderungsvorhabens

Die Meilensteine und Auszahlungsbeträge werden im Falle einer Förderungszusage vertraglich vereinbart.

12. Kann der Zuschuss mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Sofern die beihilfenrechtliche Obergrenze nicht überschritten wird und es keine Doppelförderung hinsichtlich der eingereichten Kosten gibt, ist eine Kombination zulässig. Die Kosten eines bei
aws Preseed | Seedfinancing – Innovative Solutions genehmigten Vorhabens können nicht zusätzlich über andere Förderungsmittel finanziert werden.

13. Wann kann ich einreichen (Fristen)?

Anträge können laufend gestellt werden.

14. Welche Unterlagen sind erforderlich?

Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:

  • Onlineantrag über aws Fördermanager
  • strukturiertes Pitch Deck
  • integrale Planung
  • Businessplan
  • Identifikationsnachweis
  • Lebensläufe des Teams

Die verpflichtenden Vorlagen finden Sie auf der Downloadseite aws Preseed - Innovative Solutions beziehungsweise auf der Downloadseite aws Seedfinancing - Innovative Solutions.

WICHTIG: Bei Nichtvorliegen einer oder mehrerer erforderlichen Unterlagen sowie bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird das eingereichte Projekt aus Formalgründen abgelehnt.

15. Worauf ist bei der Erstellung der integralen Planung zu achten?

Lesen Sie unbedingt die Hinweistexte (Notizen – siehe rote Ecken)!

Grundsätzlich sind alle gelb markierten Felder zu befüllen. Die Ziele in der Meilensteinplanung sind verständlich und klar zu formulieren und müssen messbar sein. Im Falle einer Förderungszusage werden diese Vertragsbestandteil und deren Erreichung Voraussetzung für die jeweilige Auszahlung.

16. In welcher Sprache ist eine Einreichung möglich?

Die Antragsunterlagen sind bevorzugt in deutscher Sprache zu verfassen, eine Einreichung auf Englisch ist jedoch zulässig.

17. Gibt es die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs?

Für spezifische Fragen zur Erfüllung der inhaltlichen und formalen Kriterien werden telefonische Beratungsgespräche (rund 10 Minuten) angeboten.

Voraussetzung: Die Informationen auf der Programmwebseite inklusive Programmdokument und FAQs müssen bereits eingehend studiert worden sein. Fragen, die hier ausreichend erklärt werden, können aus Kapazitätsgründen nicht im Beratungsgespräch erläutert werden.

18. Welche Kosten sind förderbar?

Förderbare Kosten sind unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle dem Vorhaben zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens, die zur Erreichung der vereinbarten Ziele nachvollziehbar notwendig sind.

Mögliche förderbare Kosten umfassen:

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Reisekosten
  • Sonstige programmspezifische Kosten
  • Kosten im Rahmen des Aufbaus, der Gründung und des Wachstums eines Unternehmens

Die Zuordnung zu den verschiedenen Kostenarten – Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten – wird in den nachfolgenden Punkten erläutert.

19. Personalkosten: Welche Personalkosten sind förderbar?

Unter Personalkosten fallen:

  • Bezüge von Gesellschafter*innen (Eigenentnahmen mit entsprechendem Beleg und Zahlungsfluss)
  • Lohn- und Gehaltskosten von Angestellten bzw. von freien Dienstnehmer*innen (das tatsächlich geleistete Arbeitgeber*innenbrutto, wobei Sonderzahlungen im entsprechenden Monat zu berücksichtigen sind)
  • Honorare von Teammitgliedern (bei Preseed vor Gründung mit entsprechender Honorarnote an die Förderungsnehmerin beziehungsweise den Förderungsnehmer)

Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen. Liegen solche nicht vor, können auch branchenübliche Dienstverträge akzeptiert werden. Als Personalkosten sind die tatsächlich aufgewendeten Lohn- und Gehaltskosten laut interner Lohn- und Gehaltsverrechnung der Förderungswerbenden heranzuziehen.

20. Drittkosten: Welche Drittkosten sind förderbar?

Drittkosten sind von Dritten zugekaufte Dienstleistungen, wie zum Beispiel IT-Entwicklung, Marktstudien und Marktforschung, Steuerberatung, Notariatsakt zur Unternehmensgründung, spezifische Beratungsleistung und ähnliches. Diese sind zur Gänze förderbar.

21. Sachkosten: Welche Sachkosten sind förderbar?

Mit Sachkosten werden materielle und immaterielle Investitionen bezeichnet, also Güter, die auch nach dem geförderten Projektzeitraum zur Gewinnerwirtschaftung verwendet werden können. Dazu zählen etwa Instrumente und Ausrüstung (Maschinen, Werkzeuge, Computer, Software, etc.), Schutz- und Lizenzrechte, Anlagen.

Aktivierungsfähige Investitionsgüter sind generell in Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Dauer des Förderungszeitraums aliquot förderbar.

Nicht aktivierungsfähige Investitionsgüter oder geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können in vollem Umfang als förderbare Kosten angesetzt werden.

22. Sonstige Kosten: Was zählt zu den sonstigen Kosten?

Sonstige Kosten, die unmittelbar im Zuge des Vorhabens entstehen, wie etwa Kosten für den laufenden Betrieb, Verbrauchsmaterial, Bedarfsmittel, Marketing- und Vertriebskosten, Reisekosten, Ausbildungskosten oder Kinderbetreuungskosten sind ebenfalls Bestandteil der sonstigen Kosten, sofern sie keiner anderen Kostenart zugeordnet werden können.

  • Reisekosten:
    Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Als Orientierungshilfe dienen folgende Werte: Flugreisen in der Economyklasse, Bahntickets 2. Klasse oder Mietwagen der Kompaktklasse. Bezüglich Tages- und Nächtigungsgelder orientieren Sie sich bitte an den entsprechenden Kostensätzen der WKO. Für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW wird das amtliche Kilometergeld vergütet. Als Nachweis fürdie Anerkennung von Tages-, Nächtigungs- und Kilometergeldern ist bei der Abrechnung ein Zahlungsbeleg sowie eine jeweilige Dokumentation zu erbringen (zum Beispiel Fahrtenbuch).
  • Kinderbetreuungskosten:
    Um das unternehmerische Vollzeitengagement aufrecht zu erhalten, können Kinderbetreuungskosten für Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in Höhe von maximal 500 Euro je Monat anerkannt werden. Dies gilt für Gründer*innen mit mehr als 25 % der (bei aws Preseed: zukünftigen) Geschäftsanteile, wenn die Kosten von den Förderungsnehmenden getragen werden und alle Obsorgeberechtigten Vollzeit beschäftigt sind.

23. Ist die USt förderbar?

Die auf die förderbaren Kosten entfallende Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht förderbar.

Ausnahme: Sofern diese Umsatzsteuer nachweislich und endgültig von den Förderungsnehmenden zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), wird sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt.

Die – auf welche Weise auch immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmenden nicht tatsächlich zurückerhalten.

24. Welche Kosten sind nicht förderbar?

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum beziehungsweise dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn entstanden sind
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Rechnungsbeläge unter 50 Euro exklusive Umsatzsteuer, wobei gleichartige wiederkehrende Zahlungen an dieselben Liefernden innerhalb eines Jahres zusammengefasst werden können, um den Betrag zu überschreiten
  • Unspezifische Gebäudeausstattung
  • Ankauf von Immobilien oder Fahrzeugen; Errichtung von Gebäuden
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Aufwendungen für private Pensionsvorsorge
  • Bildung von Rücklagen, Rückstellungen und dergleichen
  • Freiwillige Sozialleistungen und andere freiwillige Zuwendungen, ausgenommen Leistung einer Kinderzulage (bis 150 Euro monatlich) sowie Betreuungskosten gemäß Punkt 4.1. im Programmdokument
  • Umsatzsteuer (Ausnahme: Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind)

25. Wie läuft der Bewertungsprozess ab?

Sobald ein Antrag über den aws Fördermanager gestellt wurde, wird dieser auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie nach inhaltlichen und formalen Kriterien überprüft. Bei Nichterfüllung der Formalanforderungen wird der Antrag von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen und der/die Förderungswerbende seitens der aws schriftlich verständigt.

Alle vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge werden durch die Jury inhaltlich und wirtschaftlich evaluiert. Die finale Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Jurysitzung.

26. Wie lange dauert der Auswahlprozess?

Die Genehmigungsdauer kann 2 bis 4 Monate in Anspruch nehmen (siehe Ablaufgrafik) und ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal). Über eine Entscheidung wird der/die Förderungswerbende jedenfalls so rasch wie möglich informiert.

27. Nach welchen Kriterien werden die Förderungsansuchen beurteilt?

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Formalkriterien
  • Innovationsgrad und -potenzial
  • Reichweite und Tiefe des positiven gesellschaftlichen Mehrwerts/Impacts
  • realistische und hohe Marktchancen im Rahmen eines skalierbaren Geschäftsmodells
  • Aufstellung und Qualifikation des Teams
  • Kooperationen zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens
  • Qualität der Planung und Unterlagen

28. Wie ist die Vertraulichkeit geregelt?

Die vorgelegten Daten zu den Personen und Inhalten der eingereichten Vorhaben werden mit größter Sorgfalt und ich höchstem Maße vertraulich behandelt. 

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und ihre Mitarbeitenden unterliegen strengen Compliance- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Externe Expert*innen werden von der aws mittels Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jurymitglieder mit Interessenskonflikten oder Befangenheiten sind von der Bewertung ausgeschlossen.

29. Auf welcher Richtlinie basiert die Förderung?

aws Preseed | Seedfinancing – Innovative Solutions, das „Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen“, basiert auf Punkt 3 der Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH zur Förderung von Technologie und Innovation vom 01. Jänner 2024 („AWS T&I Richtlinie“).

Die Richtlinie sowie das Programmdokument stehen auf der aws Homepage zum Download zur Verfügung.

30. Auf welcher Beihilfenverordnung beruht die Förderung?

aws Preseed - Innovative Solutions ist eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfenverordnung der EU. Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal 300.000 Euro innerhalb der letzten 3 Jahren erhalten.

aws Seedfinancing - Innovative Solutions ist eine Förderung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU, insbesondere Artikel 22.

31. Wie ist die Förderung steuerrechtlich zu behandeln?

Die steuerrechtliche Behandlung der Förderung ist entsprechend der aktuellen Rechtslage und Situation des/der Förderungsnehmenden individuell zu beurteilen. Daher empfiehlt es sich, eine qualifizierte Steuerberatung zu konsultieren. Zur Orientierung dient folgendes Informationsblatt.

Die internationalen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Dadurch sehen sich insbesondere Unternehmen sowie Förderungsinstitutionen im Innovations- und Technologiebereich zunehmend komplexen und neuartigen Risiken gegenüber, darunter unerwünschtem Abfluss von Wissen, potenziellen externen Einflussnahmen oder nicht-intendierter Nutzung von Technologien und Know-how, etc. 

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) engagiert sich für eine verantwortungsvolle, zugleich aber wirkungsvolle Ausgestaltung der Förderungspraxis mit dem Ziel, die Innovationskraft österreichischer Unternehmen zu stärken und sicherheitsrelevante Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Im Zentrum steht dabei, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch geeignete Maßnahmen zu adressieren – ohne dabei internationale Zusammenarbeit oder Wettbewerbsfähigkeit unnötig einzuschränken.

Für Förderungsnehmende gewinnt ein strukturiertes, vorausschauendes Risikomanagement im Rahmen von Innovations- und Technologieprojekten zunehmend an Bedeutung. Es trägt entscheidend dazu bei, die Integrität der Vorhaben zu sichern und deren nachhaltige wirtschaftliche Umsetzung zu ermöglichen.

Die aws unterstützt Förderungsnehmende in diesem Prozess durch gezielte Sensibilisierung und fundierte Beratungsleistungen. Auf europäischer Ebene wird die Bedeutung eines proaktiven Umgangs mit Risiken im Innovationsumfeld auch zunehmend betont.

European Research Area (ERA) policy agenda 2025-27

BMFWF „Forschungssicherheit“