aws Seedfinancing - Innovative Solutions

Die rechtlichen Grundlagen für die Programme der Finanzierungsvereinbarung sollen vom Bund in Kürze beschlossen werden und eine Wirksamkeit ab 1.1.2024 bekommen. Um Verzögerungen zu vermeiden, können Anträge dennoch ab 5.2.2024 unverändert gestellt werden

Da sich inhaltlich voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben werden, können für die Antragstellung als Anhaltspunkt die Entwurfsversionen der Rechtsgrundlagen (T&I Richtlinie, Programmdokumente) angewandt werden. Entscheidungen über eine Förderungszusage können aber erst bei Vorliegen der endgültigen Rechtsgrundlagen getroffen werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Gewährung einer Förderung oder Ersatz des mit der Antragstellung verbundenen Aufwandes. Sobald die Genehmigung der Rechtsgrundlagen erfolgt ist, wird die aws über den aws Newsletter  informieren.

Mit aws Seedfinancing - Innovative Solutions finanzieren und begleiten wir Vorhaben aller Branchen bei der Weiterentwicklung einer innovativen Gründungsidee, die über Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert (Impact) sowie hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen generieren. Gefördert werden Vorhaben mit vorhandenem „Proof of Concept“, die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind.

Weitere Details finden Sie im Programmdokument. Die häufigsten Fragen haben wir in den FAQs bereits für Sie zusammengefasst. 

aws Seedfinancing - Innovative Solutions (Überblick)

Was wird gefördert?

(Weiter-)Entwicklungsphase bis zur Marktreife

Branche

alle Branchen (mit Ausnahme von Deep Tech)

Zielgruppe

innovative, impactorientierte Vorhaben (abseits des Deep Tech-Bereichs)

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Volumen bis 356.000 EUR
Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafterinnen oder Gesellschafter aufgebracht werden.

Gender Bonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören, erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 400.000.

Projektlaufzeit

2 Jahre

Einreichtermin

vorläufige Antragsstellung vorbehaltlich beschlossener rechtlicher Grundlagen ab 05.02.2024

laufend

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr 

Erfolgsquote

10 %

aws Seedfinancing - Innovative Solutions (Details)

Branchen
alle Branchen (mit Ausnahme von Deep-Tech*)

*Für die Abgrenzung von Deep-Tech siehe aws Seedfinancing - Deep Tech.


Unternehmensform/-größe
bereits gegründete eigenständige Personen- oder Kapitalgesellschaften (ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition)


Entwicklungsphase
Gründungsphase: Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründungsdatum (zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung)


Voraussetzungen

  • Nachweislich hoher Innovationsgrad: Das Vorhaben umfasst die Weiterentwicklung einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme, erhebliche Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken/Materialien/Verfahren in einem neuen Bereich bzw. für die Lösung einer neuen Problemstellung bis hin zur Marktreife.
  • Das Vorhaben weist realistische und hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen auf.
  • Die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit wurde bereits überprüft und es gibt erste Prototypen bzw. Anwendungen.
  • Das Team ist divers und engagiert, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Unternehmen verfolgt eine überdurchschnittliche Wachstumsstrategie und ist einer Wachstumsfinanzierung gegenüber aufgeschlossen.
  • Unabhängig von der Branche muss der innovationsspezifische Impact in den folgenden Themenfeldern liegen:
    • Diversität/Gleichstellung/Integration/Inklusion
    • Umwelt/Ressourcen/Klimaschutz
    • Gesundheit/Pflege
    • Bildung
    • Mobilität/Transport
    • Stadtentwicklung/Leben am Land/Wohnen
  • Die weiteren Kriterien des Programmdokuments sind erfüllt.
  • Gefördert werden innovative Vorhaben abseits der Hochtechnologie (Deep-Tech). Falls der Kern der Innovation in den Bereich der Hochtechnologie fällt, sind die Programme aws Preseed - Deep Tech und aws Seedfinancing - Deep Tech  besser dafür geeignet.

Weitere Informationen sowie Vorlagen der Pflichtdokumente finden Sie im Downloadbereich.

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss sowie Beratungsleistungen


Höhe der Förderung

  • max. 90 % der förderbaren Gesamtprojektkosten bei Gewährung des Gender Bonus, ansonsten max. 80%.
  • Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt EUR 400.000 bei Gewährung des Gender Bonus, ansonsten max. EUR 356.000.
  • Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für den Gender Bonus sind dem Programmdokument zu entnehmen.
  • Beratungs- und Serviceleistungen durch die aws (max. EUR 5.000)
  • Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (max 12h), nähere Informationen zu den Leistungen unter aws Innovationsschutz.
  • Die Beratungsleistungen im pauschalierten Gegenwert von maximal EUR 8.360 werden ausschließlich von der aws direkt erbracht oder veranlasst. Eine Barablöse ist nicht möglich.


Laufzeit des Projektes
max. 2 Jahre


Föderbare Kosten

  1. Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
  2. Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  3. Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  4. Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten  entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in Tranchen – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


ergänzende Förderungen
aws Innovationsschutz
aws Connect

  • Vorhaben, die dem Stand der Technik entsprechen oder lediglich routinemäßige Änderungen bzw. graduelle Weiterentwicklungen bestehender Produkte, Dienstleistungen und Herstellungsverfahren zum Ziel haben (inkrementelle Innovationen), können nicht gefördert werden
  • Vorhaben aus dem Deep-Tech-Bereich
  • Crowdfunding-Plattformen sowie Geschäftsbereiche von Unternehmen des sonstigen Finanzierungswesens, die einer Aufsicht durch die FMA unterliegen
  • Investitionen über den Förderungszeitraum hinaus
  • Immobilien, Fahrzeuge, Errichtung von Gebäuden oder unspezifische Gebäudeausstattung
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn entstanden sind
  • private Pensionsvorsorge, freiwillige Sozialleistungen und andere freiwillige Zuwendungen, Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Die zu leistende Umsatzsteuer (Ausnahme: Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind)

Weitere Details zu den nicht förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

  1. Beantragung der Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Analyse der Anträge nach Inhalts- und Formalkriterien durch die aws.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
    • Businessplan (25 Seiten, max. Abweichung von +/- 5 Seiten)
    • strukturiertes Pitch Deck (unter Berücksichtigung des Aufbaus gemäß Vorlage)
    • integrale Planung (Planung der Arbeitspakete und Kosten)
    • Identifikationsnachweis
    • Lebensläufe des Projektteams.
  3. Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
  4. Finale Entscheidung im Rahmen der Jurysitzung (Mitglieder der Jury).

Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über die Entscheidung.


Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal). Bitte beachten Sie das 2-stufige Auswahlverfahren sowie den Entscheidungsprozess.

Ablauf im Detail (Grafik) | Ablauf im Detail (Text)

Kontakt:

Unsere Servicezeiten für spezifische Fragen:

Montag bis Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr
T +43 1 501 75 - 880
E innovativesolutions@aws.at

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