aws Seedfinancing - Innovative Solutions

Mit aws Seedfinancing - Innovative Solutions finanzieren und begleiten wir Vorhaben aller Branchen bei der Weiterentwicklung einer innovativen Gründungsidee, die über Unternehmensgrenzen hinaus einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert (Impact) sowie hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen generieren. Gefördert werden Vorhaben mit vorhandenem „Proof of Concept“, die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind.

aws Seedfinancing - Innovative Solutions (Überblick)

Was wird gefördert?

(Weiter-)Entwicklungsphase bis zur Marktreife

Branche

alle Branchen - von der Kreativwirtschaft über Soft/Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship (mit Ausnahme von Deep Tech)

Zielgruppe

innovative, impactorientierte Vorhaben (abseits des Deep Tech-Bereichs)

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

max. EUR 400.000,-

Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn zumindest eine Frau Gesellschafterin mit mehr als 25 % Geschäftsanteilen ist und in leitender Position tätig ist. Ansonsten beträgt die Obergrenze der Förderung EUR 350.000.

Projektlaufzeit

2 Jahre

Einreichtermin

Das Förderungsprogramm wird voraussichtlich in leicht modifizierter Form ab 2024 wieder angeboten, der Beginn der Möglichkeit der Antragstellung wird an dieser Stelle und im aws-Newsletter bekannt gegeben.

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr (in der Regel einmal pro Quartal)

Erfolgsquote

10 %

aws Seedfinancing - Innovative Solutions (Details)

Branchen
alle Branchen - von der Kreativwirtschaft über Soft/Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship (mit Ausnahme von Deep-Tech*)

*Für die Abgrenzung von Deep-Tech siehe aws Seedfinancing - Deep Tech.


Unternehmensform/-größe
bereits gegründete eigenständige Personen- oder Kapitalgesellschaften (ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition)


Entwicklungsphase
Gründungsphase: Unternehmen bis 5 Jahre nach Gründungsdatum


Voraussetzungen

  • Nachweislich hoher Innovationsgrad: Das Vorhaben umfasst die Weiterentwicklung einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme, erhebliche Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken/Materialien/Verfahren in einem neuen Bereich bzw. für die Lösung einer neuen Problemstellung bis hin zur Marktreife.
  • Das Vorhaben weist realistische und hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen auf.
  • Die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit wurde bereits überprüft und es gibt erste Prototypen bzw. Anwendungen.
  • Das Team ist divers und engagiert, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Unternehmen verfolgt eine überdurchschnittliche Wachstumsstrategie und ist einer Wachstumsfinanzierung gegenüber aufgeschlossen.
  • Unabhängig von der Branche sollte der innovationsspezifische Impact unter anderem in den folgenden Themenfeldern liegen:
    • Diversität/Gleichstellung/Integration/Inklusion
    • Umwelt/Ressourcen/Klimaschutz
    • Gesundheit/Pflege
    • Bildung
    • Mobilität/Transport
    • Stadtentwicklung/Leben am Land/Wohnen
  • Die weiteren Kriterien des Programmdokuments sind erfüllt.
  • Gefördert werden innovative Vorhaben abseits der Hochtechnologie (Deep-Tech). Falls der Kern der Innovation in den Bereich der Hochtechnologie fällt, sind die Programme aws Preseed - Deep Tech und aws Seedfinancing - Deep Tech  besser dafür geeignet.

Weitere Informationen sowie Vorlagen der Pflichtdokumente finden Sie im Downloadbereich.

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss sowie Beratungsleistungen


Höhe der Förderung

  • max. 90 % der förderbaren Gesamtprojektkosten
  • Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt EUR 400.000.
  • Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn zumindest eine Frau Gesellschafterin mit mind. 25 % Geschäftsanteilen ist und in leitender Position tätig ist. Ansonsten liegt die Obergrenze der Förderung bei EUR 350.000.
  • Beratung zur Gründung und Professionalisierungsmaßnahmen (max. EUR 5.000)
  • Beratungsgespräche zum Innovationsschutz, nähere Informationen zu aws Innovationsschutz.
  • Die Beratungsleistungen im pauschalierten Gegenwert von maximal EUR 8.360 werden ausschließlich von der aws direkt erbracht oder veranlasst. Eine Barablöse ist nicht möglich.


Laufzeit des Projektes
max. 2 Jahre


Föderbare Kosten

  1. Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
  2. Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  3. Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  4. Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten  entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in Tranchen – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


ergänzende Förderungen
aws Innovationsschutz
aws Connect

  • Vorhaben, die dem Stand der Technik entsprechen oder lediglich routinemäßige Änderungen bzw. graduelle Weiterentwicklungen bestehender Produkte, Dienstleistungen und Herstellungsverfahren zum Ziel haben (inkrementelle Innovationen), können nicht gefördert werden
  • Vorhaben aus dem Deep-Tech-Bereich
  • Crowdfunding-Plattformen sowie Geschäftsbereiche von Unternehmen des sonstigen Finanzierungswesens, die einer Aufsicht durch die FMA unterliegen
  • Investitionen über den Förderungszeitraum hinaus
  • Immobilien, Fahrzeuge, Errichtung von Gebäuden oder unspezifische Gebäudeausstattung
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn entstanden sind
  • serielle Fertigung
  • private Pensionsvorsorge, freiwillige Sozialleistungen und andere freiwillige Zuwendungen, Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Die zu leistende Umsatzsteuer (Ausnahme: Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind)

Weitere Details zu den nicht förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien und überprüfen die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Vorlagen sind verpflichtend zu verwenden. Sie finden diese im Downloadbereich. Jegliche Abweichung von den Vorlagen stellt eine Nichterfüllung der Formalkriterien dar und führt zum Ausschluss einer weiteren Beurteilung.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
    • Businessplan (25 Seiten, max. Abweichung von +/- 5 Seiten)
    • strukturiertes Pitch Deck (unter Berücksichtigung des Aufbaus gemäß Vorlage)
    • integrale Planung (Planung der Arbeitspakete und Kosten)
    • Wirkungslogik (grafische/textliche Darstellung des Impacts gemäß Vorlage)
    • Identifikationsnachweis
    • Lebensläufe des Projektteams
  3. Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
  4. Finale Entscheidung im Rahmen der Jurysitzung.

Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über die Entscheidung.


Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal). Bitte beachten Sie das 2-stufige Auswahlverfahren sowie den Entscheidungsprozess.

Ablauf im Detail (Grafik) | Ablauf im Detail (Text)

Kontakt:

Unsere Servicezeiten für spezifische Fragen:

Montag bis Freitag: 08.00 bis 14.00 Uhr
T +43 1 501 75 - 880
E innovativesolutions@aws.at

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