Call 2026 - Transformationsinvestitionen in Automatisierung, Dekarbonisierung, Rohstoffkreisläufe und Proteinversorgung
Der Call richtet sich an alle Unternehmen aus dem Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, insbesondere auch Großunternehmen, deren Projekte mindestens einen der folgenden Transformationsschwerpunkte erfüllen:
- Digitalisierung & Automatisierung
Robotergestützte Produktionslinien (z. B. Zerlegung, Verpackung, Palettierung)
KI-basierte Qualitätskontrolle und Sortierung
Rückverfolgbarkeitssysteme
Vorausschauende Wartung zur Ausfallvermeidung
Automatisierte CIP-Reinigung (automatische Anlagenreinigung ohne Demontage)
- Dekarbonisierung & Energieeffizienz
Elektrifizierung thermischer Prozesse (z. B. Wärmepumpen, Dampferzeuger)
Wärmerückgewinnung und -nutzung
Biogas/Biomethan aus eigenen Reststoffen
Kältemittel-Umstellung auf natürliche Alternativen, Optimierung von Kühlprozessen
Wassereinsparung und -recycling
Wertschöpfung aus Nebenerzeugnissen & Kreislaufwirtschaft
Fraktionierungsanlagen (z. B. Molke, Proteine, Öle)
Trocknungs-/Aufbereitungsanlagen für Nebenprodukte
Moderne Sortier-/Trenntechnologien zur Verlustreduktion
Extraktionsanlagen für Wirkstoffe/Nährstoffe aus Reststoffen (z. B. Proteine, Polyphenole, Ballaststoffe)
Kaskadennutzung von Stoffströmen
Resilienz, Versorgungssicherheit & tierische und pflanzliche Proteinversorgung
Lebensmittelsicherheit (Hygiene, Reinigung)
Technologien zur schonenden Lagerung (z. B. Kühlketten)
Bevorratung von versorgungskritischen Roh- und Hilfsstoffen (Puffer)
Pflanzenprotein-Extraktions- und Texturierungsanlagen
Fermentationsanlagen (z. B. Mykoprotein, Precision Fermentation)
Hybridprodukt-Entwicklung (tierisch & pflanzlich)
Die Einreichung ist von 1. Mai 2026 bis 15. Dezember 2026, 24 Uhr möglich.
Im Auswahlverfahren im März 2027 werden nur jene Förderungsanträge berücksichtigt, die bis zum Stichtag 15. Dezember 2026, 24:00 Uhr mit vollständigen Unterlagen bei der aws eingelangt sind. Unvollständige Förderungsanträge sind von diesem Auswahlverfahren ausgeschlossen.
Für Förderungsanträge im Rahmen des vorliegenden Aufrufs wird ein Budgetbetrag von max. EUR 12,0 Mio. zur Verfügung gestellt. Die maximale Zuschusshöhe beträgt EUR 1 Mio. pro Projekt. Die eingereichten Projekte werden entsprechend der erreichten Punktezahl gemäß dem Bewertungsschema gereiht, wobei für eine positive Projektbewertung eine Mindestpunkteanzahl erreicht werden muss. Sollten die Budgetmittel nicht für alle positiv bewerteten Projekte ausreichen, so erfolgt die Genehmigung nach der Projektreihung.