FISA - Filmstandort Austria ist das Förderungsprogramm des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) zur Förderung von Kinofilmen. Nähere Informationen finden Sie unter www.filmstandort-austria.at.
Was wird gefördert?
österreichische Produktionen, österreichisch-ausländische Koproduktionen und Serviceproduktionen
Branche
Filmwirtschaft
Zielgruppe
etablierte & unabhängige Filmproduktionsunternehmen
Förderungsart
ZuschussG
Volumen
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt für nationale Produktionen 20 % und für österreichisch-ausländische Koproduktionen 25 % und Serviceproduktionen 30 % der förderungsfähigen Herstellungskosten.
Einreichtermin
laufend
Dauer der Genehmigung
7 Wochen
Branche
Die Förderung richtet sich an etablierte und unabhängige Filmproduktionsunternehmen.
Es werden nationale Produktionen, österreichisch-ausländische Koproduktionen sowie Serviceproduktionen im Rahmen der Herstellung unterstützt.
Art der Finanzierung
Zuschuss
Höhe der Finanzierung
Der nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt für nationale Produktionen 20 % und für österreichisch-ausländische Koproduktionen 25 % und Serviceproduktionen 30 % der förderungsfähigen Herstellungskosten.
Kosten, die vor Anerkennungsstichtag (Antragsdatum) angefallen sind und in keinem direkten Zusammenhang mit der Herstellung des geförderten Vorhabens stehen.
Die Beantragung erfolgt über den aws Fördermanager. Einreichungen sind laufend möglich.
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