Newsletter

Jetzt registrieren und informiert bleiben! 

Jetzt anmelden!

IBW Wissens- und Technologietransferzentren West

Aufbau von Forschungs- und Transferkapazitäten und -kompetenzen in Salzburg und Vorarlberg gemäß IWB/EFRE-Programm 2021 bis 2027

IBW - Wissens- und Technologietransferzentren West (Überblick)

Was wird gefördert?

Die Heranführung von F&E-Einrichtungen an Themen und Spezialisierungen, die für die Unternehmen an den Wirtschaftsstandorten Salzburg und Vorarlberg relevant sind

Branche

Green Engineering: CO2-neutrale Technologien, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel, Prozesse und Verfahren in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie;

Data Science, AI, Cybersicherheit: Business Intelligence, Weiterentwicklung digitale Produktion und Industrie 4.0, Automatisierung und sichere Systeme und Produktion

Die vollständige Liste von Themenschwerpunkten entnehmen Sie der Programmrichtlinie.

Zielgruppe

F&E-Einrichtungen in Salzburg und Vorarlberg

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Die förderbaren Gesamtkosten eines Projektes können mindestens 1 Million Euro bis maximal 3 Millionen Euro, beziehungsweise bis maximal 4,5 Millionen Euro für bundesländerübergreifende Kooperationsprojekte betragen. Die Förderungsquote beträgt 100 % der förderbaren Kosten.

Projektlaufzeit

mindestens 3 Jahre, maximal 4 Jahre, die Durchführung aller Arbeiten zum geförderten Vorhaben hat jedoch bis spätestens zum 31. Dezember 2028 zu erfolgen.

Einreichtermin

03. Februar 2025 bis 31. März 2025

Dauer der Genehmigung

ca. 3 Monate

Erfolgsquote

-

IBW - Wissens- und Technologietransferzentren West (Details)

Branchen

  • Green Engineering: CO2-neutrate Technologien, Resilienz und Anpassung an den Klimawandel, Prozesse und Verfahren in der Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie;
  • Data Science, AI, Cybersicherheit: Business Intelligence, Weiterentwicklung digitale Produktion und Industrie 4.0, Automatisierung und sichere Systeme und Produktion

Die vollständige Liste von Themenschwerpunkten entnehmen Sie der Programmrichtlinie.

Unternehmensgrößen

F&E- Einrichtungen in Salzburg und Vorarlberg 

Ziele

Die Heranführung von F&E-Einrichtungen an Themen und Spezialisierungen, die für den Wirtschaftsstandort relevant sind und wissenschaftliche Kompetenz und technologisches Know-how bündeln, braucht einen regional angepassten Ansatz, der auf wenige Themen und die Stärken im FTI-System im Sinne der Smart Specialisation konzentriert ist, Disziplinen und Kompetenzen über thematische und organisationsübergreifende Bündelungen zu kritischer Größe bringen kann, nachhaltig strukturelle Stärkungseffekte im FTI- System und dessen überregionaler Anschluss- und Wettbewerbsfähigkeit bewirkt, und die Wissensdiffusion, Anwendung und Verwertung forciert.

Mit dieser Fördeungsraktion sollen zielgerichtet Anreize für Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen und für neue Forschungsimpulse in den zwei Bundesländern gesetzt und zukunftsweisende Forschungsthemen etabliert werden. Diese sollen in regionalwirtschaftlich und FTI-politisch relevanten Schwerpunktthemen das Potenzial im Wissens- und Technologietransfer besser erschließen.

Art der Finanzierung

Zuschuss, nicht rückzahlbar

Höhe der Finanzierung

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten. Die förderbaren Gesamtkosten eines Projekts sollen zwischen mindestens 1 Million Euro und maximal 3 Millionen Euro beziehungsweise maximal 4,5 Millionen Euro für bundesländerübergreifende Kooperationsprojekte liegen.

Projektdauer

mindestens 3 Jahre, maximal 4 Jahre, die Durchführung aller Arbeiten zum geförderten Vorhaben hat jedoch bis spätestens zum 31. Dezember 2028 zu erfolgen. 

Auszahlung

in jährlichen Tranchen nach Vorlage und Prüfung der jeweiligen Zwischenabrechnungen

Kosten

keine

Fristen und Termine

03. Februar 2025 bis 31. März 2025

Antrag und Genehmigung

  1. Beratung: Klären Sie alle Details vorab in einem persönlichen Gespräch mit uns.
  2. Antrag: Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  3. Empfangsbestätigung: Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
  4. Nachreichung: Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
  5. Formalprüfung: Wir prüfen, ob alle formalen Kriterien erfüllt sind.
  6. Projektbewertung: Das Projekt wird von einer externen Expert*innen Jury bewertet.
  7. Entscheidung: Auf Grundlage der Förderungsempfehlung des Bewertungsgremiums entscheiden wir, ob Ihr Vorhaben finanziert wird.

Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass der Antrag und die FAQ von allen Förderungswerber*innen unterschrieben beigelegt werden müssen!

Ihre Ansprechpersonen

Mag. Vanja Bernhauer, LL.B
IP Management
Niels Mitschke, Dipl. MW
Dipl. Medienwirt Niels Mitschke
IP Management