MINT Regionen Förderungen
Fragen und Antworten zum Zuschuss für MINT-Projekte in MINT-Regionen
Was ist die aws MINT-Regionen Förderung?
Das Hauptaugenmerk der MINT-Regionen Förderung liegt darin, die MINT-Regionen in ihren Anfängen und vor allem in ihren Entwicklungspotenzialen in Anlehnung an ihre MINT-Regionen Zielsetzungen zu unterstützen. Die Förderung konzentriert sich zum einen auf den Aufbau und die Entwicklung der MINT-Region und zum anderen aber auch auf kooperative Vorhaben zur Begeisterung von MINT für Kinder und Jugendliche. Bildungsketten sollen im MINT-Bereich etabliert werden, um den Übergang von Schule zu Ausbildung und Beruf in der Region zu fördern.
Wer soll durch das Programm gefördert werden?
Die „MINT-Förderung – Zuschuss für MINT-Projekte in MINT-Regionen“ richtet sich ausschließlich an Partner aus den zertifizierten MINT-Regionen, die sich zu einem Konsortium zusammengeschlossen haben und gemeinsam ein Projekt durchführen. Förderfähige Förderungsnehmer*innen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und Vereine. Teilnahmeberechtigt, jedoch nicht befugt Kosten abzurechnen, sind Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Volkschulen, Sekundarstufe I und II).
Welche Anforderungen werden an ein Konsortium gestellt?
Die Konsortialpartner haben jeweils einen bevollmächtigten Konsortialkoordinator/eine bevollmächtigte Konsortialkoordinatorin zu bestellen, der/die sie in allen Angelegenheiten der Förderungsabwicklung nach außen vertritt. Ein Kooperationsprojekt hat aus einem Konsortium bestehend aus zwei Unternehmen und zwei Bildungseinrichtungen mittels Letter Of Intent (Absichtserklärung) zu bestehen. Es können auch größere Konsortien gebildet werden mit Partnern aus mehreren zertifizierten MINT-Regionen. Die förderfähigen Konsortialpartner haben einen Konsortialvertrag zu errichten.
Welche thematischen Schwerpunkte werden gefördert?
- Mädchen und Frauen: Projekte fördern das Interesse von Mädchen und Frauen im MINT-Bereich und unterstützen dabei, bestehende geschlechterspezifische Barrieren abzubauen.
- Chancengleichheit: Projekte zielen darauf ab, gleiche Bildungschancen für alle zu schaffen und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf benachteiligte Gruppen. Initiativen sollten die Vielfältigkeit der Teilnehmenden bei MINT-Projekten erhöhen.Innovation: Projekte verfolgen neue Methoden und Ansätze wie Jugendliche für die MINT-Disziplinen und Berufe begeistert werden können.
- Nachhaltigkeit: Projekte sollen darauf ausgerichtet sein, langfristige Effekte zu erzielen und das Interesse an MINT nachhaltig zu stärken.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Projektumfang und Bedarf. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Förderung beträgt 100% der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 30.000,- pro Projekt.
Gibt es ein Kostenminimum pro Projekt?
Die Förderung beträgt 100% der förderbaren Kosten, jedoch max. EUR 30.000,- pro Projekt und min. EUR 20.000,-
Wie erfolgt die Auszahlung des Zuschusses / der Förderung?
Der Zuschuss wird in zwei fixen Tranchen (60%:40%) ausbezahlt.
Wo kann ich mich für das aws Programm bewerben?
Die Bewerbung erfolgt online über den „aws Fördermanager“. Alle relevanten Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie dort.
Wie werden die Projekte für eine Förderung ausgewählt?
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch eine Fachjury und die aws.
Ist es notwendig, dass der Sitz des Unternehmens bzw. die Forschungsstätte der Förderungsnehmerinnen und -nehmer sich in Österreich befindet?
Ja, die Förderungsnehmerinnen und -nehmer müssen über einen Sitz oder eine Betriebstätte bzw. Forschungsstätte in Österreich verfügen.
Gibt es Fristen für die Einreichung von Anträgen?
Ja, es gibt feste Fristen, die auf der aws Website veröffentlicht werden. Pro Jahr gibt es nur eine Einreichfrist.
Über welchen Zeitraum werden Projekte gefördert?
Die Projektlaufzeit beträgt maximal 24 Monate, mindestens jedoch 12 Monate.
Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?
Der Bewerbungsprozess erfolgt in mehreren Schritten:
- Einreichung eines Projektantrags durch ein Konsortium von MINT-Regionen: Hier müssen Bewerber ihr Projekt detailliert vorstellen.
- Prüfung und Bewertung: Zweistufiges Bewertungsverfahren durch Fachjury und aws
- Entscheidung: Projekte, die die Förderkriterien erfüllen, werden ausgewählt und benachrichtigt.
Welche Kriterien werden bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt?
Bei der Auswahl der Projekte wird besonders auf folgende Kriterien geachtet:
- Berücksichtigung der Schwerpunktthemen und Qualität des Projektes
- Nachvollziehbare und schlüssige Projektplanung
- Innovationsgrad
- Interdisziplinär & Institutionsübergreifend, Eignung der Partner
- Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit durch Bildung
Was passiert, wenn mein Projekt nicht ausgewählt wird?
Wenn Ihr Projekt nicht ausgewählt wird, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit einer Begründung. Sie können sich im nächsten Förderzyklus erneut bewerben, sofern Sie die Kriterien weiterhin erfüllen.
Kann ich mich mehrmals für das Programm bewerben?
Ja, eine erneute Bewerbung ist möglich, insbesondere wenn Ihr Projekt weiterentwickelt wurde oder neue Aspekte hinzugekommen sind.
Können bereits laufende Projekte gefördert werden?
Nein. Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor Einreichung des Förderantrags begonnen wurde, sind nicht förderfähig.
Kann ein Projekt bei Förderzusage auch zu einem späteren Zeitpunkt gestartet werden?
Ja. Mit dem Projekt ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage zu beginnen. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Projektstart bis spätestens zwölf Monate nach Förderzusage möglich.
Gelten die förderrechtlichen Rahmenbedingungen auch für Drittleister, und gibt es eine Begrenzung für den Anteil der an sie vergebenen Fördermittel?“
Für die Beauftragung von Drittleistern gelten grundsätzlich dieselben förderrechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Projektbestandteile. Eine prozentuelle Obergrenze für die Vergabe von Fördermitteln an Drittleister ist nicht vorgesehen.
Drittleister sollen im Rahmen des Projekts jedoch ausschließlich eine unterstützende Rolle einnehmen. Die Förderung ist in erster Linie auf die Aktivitäten der zertifizierten Konsortialpartner*innen ausgerichtet. Eine weitgehende Auslagerung zentraler Projektinhalte an Dritte oder die Zuweisung eines wesentlichen Teils der Fördermittel an externe Dienstleister kann sich nachteilig auf die inhaltliche Beurteilung durch die Fachjury auswirken.
Ist der Anteil der Personalkosten an der Gesamtsumme förderbarer Kosten begrenzt?
Für den Anteil der Personalkosten an den förderbaren Gesamtkosten ist keine prozentuelle Vorgabe festgelegt. Die Zusammensetzung der Kostenstruktur wird jedoch im Rahmen der inhaltlichen Bewertung durch die Fachjury berücksichtigt. Eine ausgewogene Verteilung der Mittel wird dabei positiv beurteilt.
Müssen alle Konsortialpartner – unabhängig von ihrer Rechtsform – Teil einer zertifizierten MINT-Region sein?
Ja. Alle Partner*innen eines Konsortiums müssen Teil einer zertifizierten MINT-Region mit gültigem Qualitätslabel sein.
Ab wann können Projekte begonnen werden und wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?
Ein Projekt kann ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags begonnen werden. Mit einer Förderentscheidung ist frühestens acht Wochen nach Ende der Einreichfrist zu rechnen.
Bis wann ist der Konsortialvertrag zu übermitteln?
Der unterzeichnete Konsortialvertrag ist spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe des positiven Juryentscheids durch die aws zu übermitteln. Erst danach kann die finale Förderzusage erfolgen.
Ist eine Nachreichung fehlender Unterlagen nach Antragstellung möglich?
Nein. Der Förderantrag muss zum Zeitpunkt der Einreichung vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden und werden abgelehnt.
Wo sind die Maßnahmen für mein Projektvorhaben darzustellen??
Die Maßnahmen sind im Konzeptpapier unter dem Punkt „Kurzbeschreibung des Kooperationsprojektes“ darzustellen, die als Teil der Zusammenfassung des Gesamtvorhabens auch zu verstehen sind.
Wird eine Meilensteinplanung verlangt?
Wir verlangen keine Meilensteinplanung, kann aber natürlich als sinnvolle Ergänzung zusätzlich übermittelt werden.
Wird eine Aufsplittung der Kostenanteile pro förderfähigen Partner bei Antragstellung verlangt?
Die Aufsplittung der Kostenanteile pro förderfähigen Partner ist tatsächlich im Planungsdokument noch nicht vorgesehen, sondern ist erst Bestandteil des Konsortialvertrages. (siehe Programmdokument, Seite 8)
Kann ich Kosten eines Konsortialpartners als Drittkosten abrechnen?
Auf Seite 11 6.2.4. Drittkosten des Programmdokuments ist festgelegt, dass eine Verrechnung von Projektleistungen zwischen Projektpartner*innen nicht anerkennbar ist. Also, Kosten eines Konsortialpartners können nicht als Drittkosten bei einem anderen Konsortialpartner abgerechnet werden.
Wie sind Personalkosten nachzuweisen?
Personalkosten sind wie folgt nachzuweisen (siehe dazu Programmdokument, Seite 11 6.2.1):
Grundlage der Kosten:
- Bruttogehälter und -löhne
- Gesetzliche Abgaben (Lohnnebenkosten)
- Erforderliche Nachweise:
- Gehaltsverrechnung / Lohnkonto des fördernehmenden Konsortialpartners
- Tatsächliche Beschäftigung für das Projekt muss nachgewiesen werden (z. B. durch Zeitaufzeichnungen)
- Wichtige Bedingungen:
- Die Personalkosten müssen gesetzlich, kollektivvertraglich, durch Betriebsvereinbarung oder Dienstvertrag vorgesehen sein.
- Es dürfen nur tatsächlich aufgewendete Gehaltskosten angesetzt werden.
- Tagsätze oder Pauschalen sind nicht förderbar.
Wenn ein wirtschaftlich tätiger Verein im Konsortium ist, gilt das Unternehmen als einer der zwei erforderlichen Unternehmen?
Sofern der Nachweis besteht, dass ein Verein wirtschaftlich tätig ist, kann ein wirtschaftlich tätiger Verein als eines der zwei erforderlichen Unternehmen gelten, aber du brauchst mindestens ein weiteres förderfähiges Unternehmen, um die Mindestanforderung zu erfüllen.
Kann ich Dokumente nachreichen?
NEIN. Bitte beachten Sie, dass alle erforderlichen Unterlagen bei der Antragstellung vollständig eingereicht werden. Falls der Antrag nicht vollständig sein sollte, wird der Antrag zur Gänze aus formalen Gründen abgelehnt.
Aus welchen formalen Gründen kann mein Antrag abgelehnt werden?
z.B.:
- Einer der Konsortialpartner ist nicht im Besitz des MINT-Regionen Qualitätslabels
- Ein nicht förderfähiger Konsortialpartner hat kein unterzeichnetes Letter of Intent (LOI)
- Mindestanforderung des Konsortiums ist nicht gegeben
- Konsortialkoordinator*in wurde nicht bestellt/bevollmächtigt
- Antragsteller*in ist nicht förderbar