Standortabsicherung für die Industrie
Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten) signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren können einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für die Kalenderjahre 2025 und 2026 erhalten.
Was wird gefördert?
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt.
Zielgruppe
Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Standortabsicherungsgesetz 2025 (SAG 2025) genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.
Volumen
maximal 75 % der indirekten CO2-Kosten
Einreichtermin
Die Antragsstellung ist ab dem 13.04.2026 bis zum 30.09.2026 möglich.
Erfolgsquote
99 %
Branche
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang I SAG 2025 - Vorbehaltich Änderungen der förderfähigen Sektoren und Teilsektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfrenrechtlichen Vorgaben (u.a. Anpassung der Leitlinien durch die Europäische Kommission).
Förderungsverfahren/-instrument
Call | Zuschuss
Projektlaufzeit
Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten in den Kalenderjahren 2025 und 2026.
Standortabsicherung für die Industrie (Details)
Branchen
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren und Teilsektoren gemäß Anhang I SAG 2025 - Vorbehaltich Änderungen der förderfähigen Sektoren und Teilsektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfrenrechtlichen Vorgaben (u.a. Anpassung der Leitlinien durch die Europäische Kommission).
Unternehmensgröße
Alle
Entwicklungsphase
Alle
Voraussetzungen
- Vorlage eines Energieaudits, Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems.
- Reinvestitionsverpflichtung in Höhe von 80 % der gewährten Fördersumme.
Weiterführende Bestimmungen sind den Richtlinien zu entnehmen.
Erfolgsquote
99 %
Art der Förderung
Zuschuss
Höhe der Förderung
Maximal 75 % der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2025.
Für die indirekten Kosten der Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils EUR 75 Mio zur Verfügung. Bei einer Überzeichnung werden die Mittel aliquot zugeteilt.
Laufzeit
Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten, die in den Kalenderjahren 2025 und 2026 angefallen sind.
Förderbare Kosten
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss in Höhe von maximal 75 % der indirekten CO2-Kosten des jeweiligen Kalenderjahres des ansuchenden Unternehmens gewährt.
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Tranche.
- Anträge, die nach dem Ende der Einreichfrist gestellt werden.
- Anträge von Unternehmen, die keinem der im Anhang zum SAG 2025 genannten Sektoren oder Teilsektoren zurechenbar sind, oder deren Anlage einen geringeren Stromverbrauch als 1 GWh/ Jahr aufweist.
- Weitere Details sind der Richtlinie zu entnehmen.
Anträge müssen über den aws Fördermanager gestellt werden.
Die Antragsstellung ist ab dem 13. April 2026 bis zum 30. September 2026 möglich.
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien.
- Die geprüften Anträge werden nach Ende der Einreichfrist dem Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus übermittelt und dieser trifft eine Entscheidung über die Förderung.
- Wir informieren Sie in jedem Fall über den Ausgang der Entscheidung und stellen Ihnen bei positivem Beschluss eine Förderungszusage aus.
Dauer der Genehmigung
innerhalb von 1 - 3 Monaten
Ihre Ansprechpartnerin

