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Stromkosten-Ausgleich 2022

Die Strompreise in Europa sind für Unternehmen am Standort Österreich im Jahr 2022 infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (indirekte CO2-Kosten)  signifikant gestiegen. Diese indirekten CO2-Kosten bewirken in bestimmten Sektoren oder Teilsektoren eine Zunahme des Risikos einer Verlagerung der Produktionstätigkeiten an Standorte bzw. die Verlagerung von CO2-Emissionen außerhalb der Europäischen Union. Besonders betroffen sind energieintensive Unternehmen, die einen sehr hohen Stromverbrauch haben.

Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren können auf der behilfenrechtlichen Grundlage der Mitteilung betreffend die Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, ABl. Nr. C 317 vom 25.09.2020 S. 5, in der Fassung der Ergänzung, ABl. Nr. C 528 vom 30.12.2021, S. 1 einen Zuschuss zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022 erhalten.

 

Unternehmen, die nicht zu den in Anhang I SAG 2022 gelisteten anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren gehören, sind aktuell nicht im Rahmen des Stromkosten-Ausgleichs antragsberechtigt. Das Bundesgesetz über die befristete Gewährung von Förderungen zum Ausgleich des Anstiegs der Strompreise infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel (Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 – SAG 2022), BGBl. I Nr. 58/2023, enthält  jedoch die Möglichkeit, dass die Bundesministerin oder der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Finanzen die Liste der begünstigten Sektoren auf der Grundlage der jeweils maßgeblichen beihilfenrechtlichen Vorgaben erweitern kann, soweit die Unternehmen dieser Sektoren im Jahr 2022 von erheblich gestiegenen Strompreiskosten infolge der Einbeziehung der Kosten von Treibhausgasemissionen aus dem europäischen Emissionshandel besonders und einem tatsächlichen Verlagerungsrisiko von CO2-Emissionen betroffen sind. 

Zur Orientierung welche Fakten und Berechnungen der Liste der förderfähigen Sektoren auf EU - Ebene zugrunde liegen, finden Sie hier den Link zu einer Studie, die von der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission zur Erstellung der EU-Leitlinien in Auftrag gegeben wurde.

Unternehmen, die annehmen diese Kriterien auf Grundlage von nachvollziehbaren Berechnungen, im Sinne der oben zitierten Studie, erfüllen zu können – können ein Ansuchen mit entsprechenden objektiv nachvollziehbaren Begründungen HIER hochladen. Die aws leitet diese Ansuchen umgehend an das BMK weiter. Die Gewährung einer etwaigen Förderung für diese Unternehmen obliegt jedoch insb. einer Genehmigung durch die Europäischen Kommission und hat im Rahmen des EU – Beihilferahmens zu erfolgen.

Stromkosten-Ausgleich 2022 (Überblick)

Was wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 des ansuchenden Unternehmens gewährt.

Zielgruppe

Unternehmen die in einer oder mehreren Anlagen Produkte in der abschließenden Auflistung im Anhang 1 Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) genannten Sektoren oder Teilsektoren herstellen mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr.

 

Volumen

maximal 75 % der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2022

Einreichtermin

Ab 09.08.2023 bis spätestens 30.09.2023

Erfolgsquote

99 %

Branche

Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren gemäß der abschließenden Auflistung im Anhang 1 zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG)

Förderungsverfahren/-instrument

laufende Einreichung | Entscheidung nach Ende der Einreichfrist

Projektlaufzeit

Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022.

Stromkosten-Ausgleich 2022 (Details)

Branchen
Unternehmen in anspruchsberechtigten Sektoren oder Teilsektoren gemäß der abschließenden Auflistung im Anhang 1 zum Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG)


Unternehmensgröße
Alle


Entwicklungsphase
Alle


Voraussetzungen

  • Nachweis des Stromverbrauchs im Jahr 2022 der Anlagen, die Gegenstand des Ansuchens sind;
  • Vorlage eines Kalkulationsberichts gemäß Leitfaden;
  • Vorlage eines Feststellungsberichts eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüferin oder eines Steuerberaters bzw. einer Steuerberaterin gemäß Leitfaden;
  • Durchführung eines Energieaudits im Sinne des Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz, ABl. Nr. L 315 vom 14.11.2012 S. 1, entweder in Form eines eigenständigen Energieaudits oder im Rahmen eines zertifizierten Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystems wie dem EU-System für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung bis spätestens 30.September 2023;
  • Verpflichtung zur Umsetzung der empfohlenen Investitionen im Audit-Bericht, deren Amortisationszeit drei Jahre nicht übersteigt und deren Kosten verhältnismäßig sind;
  • Soweit in Umsetzung der Empfehlungen im Audit-Bericht Maßnahmen zum Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energieträgern gesetzt werden, müssen diese mindestens 30 % des unternehmerischen Strombedarfs am Standort der Anlage mit Strom aus erneuerbaren Energien decken.


Erfolgsquote
99 %

Art der Finanzierung
Zuschuss


Höhe der Finanzierung
maximal 75% der Bemessungsgrundlage gemäß SAG 2022


Laufzeit
Die Maßnahme gilt für die indirekten CO2-Kosten im Kalenderjahr 2022.


Finanzierbare Kosten
Die Förderung wird als einmaliger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Jahres 2022 des ansuchenden Unternehmens gewährt.


Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in einer Tranche spätestens mit 22. Dezember 2023.

  • Anträge, die nach 30.09.2023 gestellt werden
  • Anträge von Unternehmen, die keinem der im Anhang zum SAG 2022 genannten Sektoren oder Teilsektoren zurechenbar sind, oder deren Anlage einen geringeren Stromverbrauch als 1 GWh/ Jahr aufweist

Einreichungen sind ab 09.08.2023 möglich, der Antrag muss bis spätestens 30.09.2023 über den aws Fördermanager gestellt und abgesendet worden sein. Die Gewährung sowie Auszahlung der gegenständlichen Förderung steht unter dem Vorbehalt der beihilfenrechtlichen Genehmigung dieser Beihilfenmaßnahme durch die Europäische Kommission.

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien.
  4. Die geprüften Anträge werden nach Ende der Einreichfrist der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt und diese trifft eine Entscheidung über die Förderung.
  5. Wir informieren Sie in jedem Fall über den Ausgang der Entscheidung und stellen Ihnen bei positivem Beschluss eine Förderungszusage aus.


Dauer der Genehmigung
innerhalb von 1 – 3 Monaten

Dr. Georg Silber
Dr. Georg Silber
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie       
Dr. Bernd Litzka
Dr. Bernd Litzka
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie

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