Hier unser Angebot für Sie
Überbrückungsgarantien für Energiekosten

Immer mehr österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Anstiegs der Energiekosten betroffen.

Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird dieses neue Garantieprogramm angeboten. Damit soll ein Beitrag zur Wettbewerbssicherung der betroffenen österreichischen Unternehmen und Stabilisierung der Beschäftigungssituation des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet werden.

Um nachhaltig die Liquidität des Unternehmens zu sichern, sollen neue Betriebsmittelkredite zur Finanzierung von Energiekosten, die zur Stabilisierung und damit Verbesserung der Finanzierungsstruktur beitragen, unterstützt werden.

Überbrückungsgarantien für Energiekosten (Überblick)

Was wird gefördert?

Mit diesem Förderungsprogramm sollen Kleine und Mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Energiekosten unterstützt werden.

Branche

alle (ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe), auch Tourismus

Zielgruppe

Kleine und Mittlere Unternehmen mit Sitz und Betriebsstätte in Österreich

Förderungsverfahren/-instrument

First come - First serve | Garantie

Volumen

max. Obligo im Einzefall EUR 2 Mio.       

Projektlaufzeit

vom 31.12.2022 bis 30.06.2024   

Einreichtermin

bis 15.11.2023

Dauer der Genehmigung

bis spätestens 31.12.2023

Erfolgsquote

n.a.

Überbrückungsgarantien für Energiekosten (Details)

Branchen
alle (ausgenommen Landwirtschaft und freie Berufe), auch Tourismus


Unternehmensgröße
Kleine und Mittlere Unternehmen


Entwicklungsphase
Unternehmensgründung muss vor dem 01.01.2022 liegen


Voraussetzungen
Voraussetzungen das Unternehmen betreffend

  • Unternehmenssitz oder Betriebsstätte ist in Österreich
  • Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden
  • Unternehmen muss nicht energieintensiv sein
  • aktuelle 1-Jahres-Ausfallswahrscheinlichkeit (nicht älter als 12 Monate) darf einen Wert von 5,79 % nicht übersteigen


Voraussetzungen generell

  • Es kann nur ein Antrag pro Unternehmen genehmigt werden
  • Kreditbesicherung: persönliche Haftung erforderlich
  • Beihilfenrechtliche Grundlage: Temporärer Krisen- und Transformationsrahmen (TCTF)


Erfolgsquote
N.a.

Art der Finanzierung
Garantie für Betriebsmittelkredit


Garantiequote
bis zu 90 % eines Kredits mit einem maximalen aws-Obligo von 2 Mio. Euro


Garantielaufzeit
Max. 5 Jahre (inkl. tilgungsfreier Zeiten), wobei das späteste Garantieende der 31.12.2028 ist


Kosten
Bearbeitungsentgelt: keines

Garantieentgelt: gem. Beihilfenrecht von 0,25 % bis 1 % p.a.

Zinssatzbegrenzung: Keine, Hinweis: Zinsen werden NICHT garantiert


Garantiefähige Kosten 

  • laufende Energiekosten für
  • Strom
  • Erdgas
  • Treibstoff
  • Wärme
  • Kälte
  • Heizöl
  • Holzpellets
  • Hackschnitzel

die im Zeitraum 31.12.2022 bis 30.06.204 anfallen (= bezahlt werden).

Nachdem Energiekosten auch rückwirkend finanziert werden können, gilt folgende Regelung: sollten Energiekosten schon finanziert worden sein (z. B. über einen BMK oder über Eigenmittel) so ist die Liquidität aus dem Energiekostenüberbrückungskredit für zukünftige Betriebliche Ausgaben zu verwenden (nicht für Privatentnahmen, Kreditrückführungen, Investitionen)


Maximaler garantiefähiger Kreditbetrag
Grundsätzlich gilt, dass der Kreditbetrag mit jenen Energiekosten gedeckelt ist, die zwischen 31.12.2022 und 30.06.2024 anfallen (= in diesem Zeitraum bezahlt werden).

Weiters darf der max. Kreditbetrag eines der folgenden Kriterien NICHT überschreiten:

  • 15 % des durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatzes des antragstellenden Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Rechnungs-perioden

ODER

  • 50 % der Energiekosten in den 12 Monaten vor dem Monat der Antragstellung


Projektdauer
vom 31.12.2022 bis zum 30.06.2024

Antragszeitpunkt
Laufend bis zum 15.11.2023


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen die aws Garantie gemeinsam mit Ihrer Bank bei der aws, beide über den aws Fördermanager.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
  4. Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen die Projektdetails.
  5. Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung und stellen bei positiver Entscheidung ein Garantieanbot aus.
  6. Die Annahme des Garantieanbots muss innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab dem Datum der Ausstellung – durch das finanzierende Institut und das Unternehmen erfolgen.
  7. Der Nachweis über den Abschluss des Gesamtprojektes sowie die Erfüllung der notwendigen Auflagen muss innerhalb von drei Monaten (beginnend mit Ende des Durchführungszeitraumes) übermittelt werden.

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