aws AplusB Scale-up

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den aws AplusB Scale-up Downloads zu finden sind.

Dieses Förderungsprogramm wird zur Zeit für Sie überarbeitet. Weitere Details und Informationen zu zukünftigen Einreichmöglichkeiten folgen in Kürze.

„De-minimis“: Was muss der gründenden Person weiterverrechnet werden?
Kann pro Team eine Pauschale angesetzt werden, z. B. 6.000 Euro für ein Gesamtleistungspaket in dem Arbeitsplatz, direkte Beratung, Workshops, etc. inkludiert sind?

Anders: Wie granular muss in der Abrechnung auf das Einzelteam heruntergebrochen werden? Viele Teams stellen uns Fragen zu je 30 Minuten Beantwortungsaufwand. Direkter Kontakt ist meist gegeben. Die Aufzeichnung wäre aber sehr aufwändig.
 

Kann die Tagesaufzeichnung einer mitarbeitenden Person „Journaldienst Gründungsberatung“ sein, ohne Teamangabe und den Gründungsteams bei Vertragsabschluss der Zugang zu dieser Beratung als Monatspauschale angerechnet werden?
Es müssen zwei Aspekte gegeben sein: Aus Förderungssicht muss nachvollziehbar sein, welche mitarbeitende Person am Tag X welche Tätigkeiten für aws AplusB Scale-up erbracht hat. Weiters muss nachvollziehbar sein, wann und in welchem Umfang Leistungen für die Teams erbracht wurden, die als „De-minimis“ den Teams weiterverrechnet werden. Es muss auch nachvollziehbar sein, wann ein Gründungsteam welche zugesagten Leistungen aufgebraucht hat.

Daraus ergibt sich, dass es möglich ist, mit den Gründungsteams den Beratungszugang z. B. monatlich zu einem gewissen Satz zu vereinbaren. Die Summe der Tagesaufzeichnungen der Scale-up-mitarbeitenden Personen im Monat X muss allerdings mit der Summe der in den Verträgen verrechneten Leistungen dieses Monats X übereinstimmen. Es muss nachvollziehbar sein, welchen Gründungsteams ein „Beratungsjournaldienst“ zugutegekommen ist, d. h. wer Zugang zu diesem Angebot hatte.

Weiterverrechnete Drittleistungen wie z. B. Flächenanteile der Mietkosten müssen jedenfalls separat dokumentiert sein.
 

Gelten die 150 Euro Untergrenze auch bei Reisekosten? Die sind fast immer niedriger und können von der mitarbeitenden Person nicht angesammelt werden, weil die Zeiträume zu lang sind.
Nein, Reisekosten können in der tatsächlich angefallenen Höhe angerechnet werden.
 

Beantragung von 4 Mio. Euro bedeutet 5,713 Mio. Euro Gesamtkosten. Wie kritisch ist eine Überschreitung der Gesamtkosten? Kann bei höheren Projektkosten die Förderung auf 4 Mio. Euro gedeckelt werden? Dann ist die Förderungsquote etwas niedriger. Wenn das Land mehr zahlt, muss die Förderungsquote 70 % sein?
Das Abrechnungsblatt wird dahingehend korrigiert. Selbstverständlich sind höhere Projektkosten möglich.
 

Begrenzung der förderbaren Kosten für die Beratungstätigkeit der Geschäftsführung: Sind die 5.000 Euro fix? Muss auch die Geschäftsführung Zeitaufzeichnungen führen? Welche Grenze gilt für mitarbeitende Personen?
Für die Geschäftsführung und die mitarbeitenden Personen, die nicht dem FWF-Schema entsprechen, gilt die Grenze von 5.000 Euro. Im Rahmen von aws AplusB Scale-up wird die direkte Beratungstätigkeit gefördert, die Geschäftsführung spezifischen Eigenheiten wie z. B. Prozessrisiken, sind in diesem Zusammenhang nicht relevant. Die Begrenzung ist analog anderer Programme der aws. Auch die Geschäftsführung muss Zeitaufzeichnungen führen.
 

Was ist direkt anrechenbar? Beispiel: Personal für eine Datenbank der Scale-up-Projekte? Scale-up oder Gemeinkosten? Wo ist die Grenze zu den Gemeinkosten beim „Projekt Scale-up“?
Die Personalkosten zur Erstellung einer Datenbank, z. B. zur Verfolgung der Darlehensrückzahlungen, wäre direkt anrechenbar. Eine Datenbank zur Erfassung der Zeitaufzeichnungen oder die Lohnbuchhaltung der mitarbeitenden Personen nicht. In die Gemeinkosten fallen auf jeden Fall die Aufwände, die nicht direkt mit dem Scale-up-Projekt zu tun haben und die betriebsnotwendige Infrastruktur betreffen.
 

Kann das Arbeitspaket „allgemeine Informationsbeschaffung“ auch für Teams angewendet werden, die noch keinen Vertrag haben, also noch in der Selektionsphase sind?
Ja, diese Aufwände sind in dem Fall Teil des Scale-up-Selektionsverfahrens. Die Teams sollten allerdings nachvollziehbar und aus der Scale-up-Zielgruppe sein.
 

Wie wichtig ist die Verankerung in der regionalen Förderungslandschaft?
Wichtig. Es soll das Zusammenspiel der Einreichenden im Kontext der vorhandenen Angebote aufgezeigt werden. Wichtig ist das Zusammenspiel, aber auch eine Differenzierung zu vorhandenen privat (finanzierten) Angeboten, wie z. B. Coworking Spaces, die z. B. Infrastruktur und kostenpflichtige Beratungsmodule anbieten. Die "aws AplusB Scale-up"-Förderung darf nur Bereiche unterstützen, wo es ein Marktversagen gibt.

Auch regionale Partner*innen z. B. aus der Industrie sind wichtig und zu beschreiben. Die Vernetzung mit potentiellen Kooperationspartner*innen und das heranführen der Gründungsteams an den Markt sind wichtig und ebenfalls Gegenstand des Antrages. Hier wird noch einmal auf 4.7. und 6.2. des Leitfadens verwiesen.
 

In den Unterlagen steht, es werden keine Leistungen unterstützt, die es in dieser Form am freien Markt erhältlich sind. Als Einzelleistungen sind aber sehr viele am freien Markt erhältlich. BP-Beratung, Finanzplanung, IP-Beratung, kann ich alles zukaufen.
Der Nutzwert im Gesamtkontext und Zusammenspiel aller gebotenen Leistungen für das Unternehmen ist wichtig. Hier ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis nur ein möglicher Aspekt. Es muss ein Marktversagen in diesem Bereich geben. Gar nicht ginge z. B. Unterstützung bei der Steuererklärung, etc. Die Differenzierung zu privaten Angeboten ist wichtig.
 

Die im Förderungsvertrag vereinbarten Gehaltsgrenzen sowie das Verhältnis von Personal- zu Sachkosten gemäß den eingereichten Unterlagen müssen entsprechend den Vorgaben eingehalten werden. Welche Vorgaben sind gemeint? Wie sieht ein „vernünftiges“ Verhältnis von Personal- und Sachkosten aus Sicht der aws aus?
Die Vorgaben sagen, dass es nicht mehr als 15 % Abweichung zur Einreichung geben darf. Ein konkretes „vernünftiges“ Verhältnis hängt von vielen Bedingungen ab, und wird bewusst nicht vorgegeben.

Eine reine Controlling-Gesellschaft allerdings, deren Leistungsangebot ausschließlich auf extern zugekauften Leistungen beruht, ist nicht im Fokus der Förderung, wird also besonderen Erläuterungsbedarf haben hinsichtlich der Effizienz der eingesetzten Mittel und der langfristigen Bindung des Beratungs-Knowhows an das Unternehmen. Auch die Gewinnorientierung der wesentlichen Förderungsempfänger*innen wird dann ein Thema.
 

Im aws Fördermanager sind die Beteiligungen der Gesellschaftende einzugeben. Müssen wirklich alle Beteiligungen der Gesellschaftenden angeführt werden?
Es sollen die Beteiligungen angeführt werden, bei denen ein potentieller Interessenskonflikt entstehen kann, z. B. Beteiligungen von Gesellschaftenden an Gründungsunternehmen. Andere Beteiligungen müssen nicht angeführt werden.
 

Wird es für die Förderungsverträge mit den Gründungsteams eine Vorlage geben?
Es werden verbindlich zu verankernde Punkte geben. Diese sind in Ausarbeitung.
 

Im Abrechnungsleitfaden wird erwähnt: „Ein eigenes Projektkonto ist nötig“ – das geht aber nicht, weil Personalkosten, etc. über das Firmenkonto laufen müssen. Brauchen wir wirklich ein eigenes Scale-up-Konto?
Nein, die Förderung sollte über ein Konto laufen, das kann auch das Firmenkonto sein.
 

Woher kommen die 85 % Lohnnebenkosten?
Dieser Lohnnebenkostensatz beinhaltet sowohl das 13. und 14. Monatsentgelt, als auch kalkulatorische Abwesenheitszeiten wie Feiertage, Krankenstand, Urlaub usw. Er wird für die laut Aufzeichnung tatsächlich geleisteten Projektstunden angerechnet. In den Projektstunden dürfen diese Zeiten natürlich nicht enthalten sein.
 

Wie kritisch ist eine Zusammensetzung der Gesellschaftenden zum Zeitpunkt der Einreichung?
Die Zusammensetzung der Gesellschaftenden  zum Zeitpunkt der Vertragserstellung ist wesentlich. Geplante Änderungen zum Status Quo sollen kommuniziert werden.

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