Antragstellung für den Energiekostenzuschuss II ab 09. November 2023

Start der Antragstellung

Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II war von 16. Oktober 2023 bis zum 02. November 2023 über den aws Fördermanager möglich. Die individuellen Antragszeiträume liegen zwischen dem 09. November und 07. Dezember 2023.

Richtlinie 

Die Richtlinie wurde am 20.11.2023 genehmigt und ist hier zu finden.

Nach erfolgreich abgesendeter Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. An diese E-Mail-Adresse erhalten Sie in weiterer Folge ebenso eine Nachricht, in der Ihnen ein persönliches Zeitfenster für die anschließende Antragstellung zugewiesen wird. Für die Antragstellung ist unbedingt die Einbindung einer externen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Bilanzbuchhaltung erforderlich.

Wichtig: Die Antragsmöglichkeit ist mit den bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adressen verknüpft. Beachten Sie die korrekte Schreibweise, da die Angaben im Nachgang nicht mehr geändert werden können!

Weiterführende Informationen:

Medieninformation BMAW 17.10.2023

Basisinformation Energiekostenzuschuss II BMAW 17.10.2023

FAQ zur Voranmeldung, Energiekostenzuschuss II
 

Richtlinie Energiekostenzuschuss II vom 10.11.2023, veröffentlicht am 20.11.2023

FAQ Energiekostenzuschuss II - 23.11.2023

Musterfeststellungsbericht Fassung vom 20.11.2023

Medieninformation BMAW 09.11.2023
 

alle Downloads

 

Bitte beachten Sie auch, dass Energiemehrkosten von gemeinnützigen Organisationen, die einer etwaigen unternehmerischen Tätigkeit zuzurechnen sind, im Zuge des Energiekostenzuschusses für Unternehmen gefördert werden. Ein separater Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen befindet sich derzeit in Ausarbeitung, wird aber ausschließlich Energiemehrkosten bezuschussen, die in keinem Zusammenhang mit unternehmerischen Tätigkeiten stehen.

Grafik: Antragsphasen

Energiekostenzuschuss II – Jänner 2023 bis Dezember 2023

Der Förderungszeitraum des Energiekostenzuschusses II umfasst den Zeitraum von 01. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2023 und gliedert sich in zwei Förderungsperioden:

  • Förderungsperiode 1:     01. Jänner 2023 bis 30. Juni 2023
  • Förderungsperiode 2:     01. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023

Gefördert werden für die in den Monaten Jänner 2023 bis Dezember 2023 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vergleichsjahr 2021. Darunter fallen abhängig von der beantragten Stufe die Mehrkosten für:

  • Treibstoffe (ausschließlich Stufe 1)
  • Heizöl (ausschließlich Stufe 1)
  • Holzpellets (ausschließlich Stufe 1)
  • Hackschnitzel (ausschließlich Stufe 1)
  • Strom
  • Erdgas
  • Wärme und Kälte
    • gemäß der Begriffsbestimmung in den Stufen 2-5
    • sowie Wärme, Kälte und Dampf, die/der direkt aus Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel gewonnen wird, ausschließlich in der Stufe 1

In den Berechnungsstufen 2-5 sowie in der Stufe 1 ab einem Zuschuss von EUR 125.000.- muss entweder ein negatives EBITDA oder eine EBITDA-Absenkung vorliegen und nachgewiesen werden.

Formaler Ablauf zum Energiekostenzuschuss II

Die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II war von 16. Oktober 2023 bis zum 02. November 2023 über den aws Fördermanager möglich.

Förderungsart: First come – First served
(Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.)

Grafik: Formaler Ablauf
  1. Voranmeldung
  2. Zuweisung Zeitraum zur Antragstellung
  3. Registrierung aws Fördermanager
  4. Antragstellung im zugewiesenen Zeitraum
  5. Bedingte Zusage und anschließende inhaltliche Prüfung des Antrags
  6. Auszahlung 1. Halbjahr
  7. Zuweisung Zeitraum zur Abrechnung
  8. Abrechnung im zugewiesenen Zeitraum
  9. Abrechnungsprüfung
  10. Auszahlung 2.Halbjahr

Die Antragstellung bezieht sich auf beide Förderungsperioden und wird über den aws Fördermanager vorgenommen. Für die Förderungsperiode 1 (Jänner bis Juni 2023) werden die IST-Kosten angegeben, die sowohl für die Zuschussermittlung der Förderungsperiode 1 als auch für die Ermittlung der maximalen Obergrenze für den Zuschuss der Förderungsperiode 2 bildet. Im Zuge der Abrechnung werden dann für die Förderungsperiode 2 (Juli bis Dezember 2023) im Jahr 2024 die IST-Kosten angegeben.

Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss?

Den Energiekostenzuschuss erhalten grundsätzlich gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren), sowie Unternehmen, die ein beheizbares Gewächshaus betreiben.
Es sind zudem auch gemeinnützige Organisationen mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten sowie konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs antragsberechtigt.

Grafik: Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss

Förderungsstufen

Je nach Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien.

Grafik: Energiekostenzuschuss II - Förderungsstufen

Zusätzliche Verpflichtungen und Beschränkungen

Neben der Einhaltung der allgemeinen Förderkriterien gibt es Anforderungen an:

  • Energiesparmaßnahmen
  • Beschränkung von Bonuszahlungen
  • Verwendung des Zuschusses bei Überbrückungsgarantien für Energiekosten
  • Beschränkung von Gewinnausschüttungen
  • Steuerliches Wohlverhalten

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Newsletter

Jetzt registrieren und informiert bleiben! 

Jetzt anmelden!