Zuschuss zur Unterstützung von Unternehmen, die nicht-russisches Erdgas nach Österreich bringen, durch Übernahme eines Teils der Mehrkosten.
Was wird gefördert?
entstandenen Mehrkosten, um nicht-russisches Erdgas nach Österreich zu bringen und hier zu nutzen
Zielgruppe
jedes in Österreich netzzugangsberechtigten Unternehmen
Volumen
maximal 4,20 Euro pro MWh
Einreichtermin
jederzeit, jedoch bis spätestens 30.06.2023
Erfolgsquote
99 %
Branche
alle
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Zuschuss
Projektlaufzeit
Die Maßnahme gilt für durchgeführte Transporte zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022.
Branchen
Alle
Unternehmensgröße
Alle
Entwicklungsphase
Alle
Voraussetzungen
- Grundvoraussetzung für die Förderung ist, dass das Gas in österreichische Speicher eingelagert oder sofort in Österreich verbraucht wird.
- Das Gas muss jedenfalls für den Verbrauch in Österreich bestimmt sein. Es darf nicht ins Ausland verkauft werden.
- Die Herkunft des Erdgases aus nicht-russischen Quellen muss per eidesstattlicher Erklärung nachgewiesen werden.
- Die Mehrkosten für nicht-russisches Erdgas entstehen vor allem beim Transport. Diese Mehrkosten müssen vom Unternehmen nachgewiesen werden und werden dann mit maximal 4,20 Euro pro MWh gefördert.
- Die Hälfte der Förderung wird bei der Lieferung nach Österreich ausbezahlt, die zweite Hälfte nach Verbrauch des Gases in Österreich.
Erfolgsquote
99 %
Art der Finanzierung
Zuschuss
Höhe der Finanzierung
Die Höhe des Mitteleinsatzes ist mit 4,20 EUR/MWh (netto) begrenzt.
Laufzeit
Die Maßnahme gilt für durchgeführte Transporte zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022.
Finanzierbare Kosten
Kapazitätskosten, die für tatsächlich durchgeführte Transporte zur erstmaligen Einspeisung von Erdgas aus nichtrussischen Quellen im Zeitraum 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 in das Netz in ein österreichisches Marktgebiet angefallen sind.
Auszahlung
Ist das Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits abgeschlossen, wird der gesamte Mitteleinsatz in einer Tranche zur Auszahlung gebracht.
Werden die Kapazitätskosten für die Einspeisung zur Einspeicherung und späterer Ausspeicherung zum dann zeitgleichen Verbrauch in Österreich zur Unterstützung beantragt, so wird 50 % des Unterstützungsbetrages ausbezahlt. Die Auszahlung der weiteren 50 % des Unterstützungsbetrages erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises und dem Nachweis der Ausspeicherung.
Teilabrechnungen für die Ausspeicherung von Teilmengen des eingespeicherten Erdgases innerhalb dieser Frist sind zulässig, jedoch nicht mehr als eine pro Quartal eines Kalenderjahres.
- Kapazitätskosten für Erdgas bei dem nachgewiesen werden kann, dass es aus russischer Herkunft stammt
- Kapazitätskosten die nicht im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 liegen
- Anträge, die nach 30.06.2023 gestellt werden
- Ansuchen natürlichen oder juristischen Person oder eingetragenen Personengesellschaften, die nicht netzzugangsberechtigt in Österreich nach § 7 Abs 1 Z 47 GWG 2011 sind
Laufende Einreichungen sind möglich, der Antrag muss jedoch bis spätestens 30.06.2023 über den aws Fördermanager gestellt und abgesendet worden sein.
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien.
- Die geprüften Anträge werden der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie übermittelt und diese trifft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen eine Entscheidung über die Unterstützung.
- Wir informieren Sie in jedem Fall über den Ausgang der Entscheidung und stellen Ihnen bei positivem Beschluss eine Unterstützungszusage uns.
Dauer der Genehmigung
innerhalb von 1 - 3 Monaten
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