Programm ist mit 01.07.2025 ausgelaufen.
Mit dem Auslaufen des Gastransitvertrages zwischen der Ukraine und Russland per Ende 2024 war eine Neubeurteilung der Notwendigkeit zur Unterstützung von Unternehmen, die Erdgas aus nichtrussischen Quellen für den Absatz in Österreich liefern, erforderlich. Seit dem Stopp der Anlieferung von russischem Gas am Knoten Baumgarten sind die österreichischen Marktteilnehmer de facto zur Gänze auf Gas aus nicht-russischen Quellen angewiesen und es bedarf keiner finanziellen Unterstützung mehr im Sinne der ursprünglichen Ausrichtung dieses Bundesgesetzes.
In Zuge dessen wurde das Gasdiversifizierungsgesetz 2022 dahingehend geändert, dass per 1. Juli 2025 der Einsatz von Mitteln gem. §2 Abs. 1 GDG nur genehmigt werden kann, sofern die Kosten bis zum 30. September 2024 entstanden sind und das Ansuchen bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht wurde.
Eine Antragsstellung ist daher ab sofort nicht mehr möglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingebrachten Anträge bei der aws werden bearbeitet und die Antragsteller:innen über das Ergebnis bzw. eine Gewährung informiert.