Die Antragstellung für den Energiekostenzuschuss 1 (Q1 2022 - Q3 2022) endete am 15. Februar 2023

Energiekostenzuschuss 1 - Q4 2022

Die Voranmeldung war bis zum 14.04.2023 möglich

 

Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 - Q4 2022 war über den aws Fördermanager  bis inkl. 14.04.2023 möglich. Weitere Informationen zur Voranmeldung finden Sie in den FAQs zur Voranmeldung im Downloadbereich.


Nach der Genehmigung der Richtlinie erhalten Sie ehestmöglich eine E-Mail. In dieser E-Mail enthalten ist der für Sie gültige Zeitraum, in dem Sie auf Basis Ihrer Voranmeldung den Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 – Q4 2022 (Förderungszeitraum für die Monate Oktober 2022 bis inkl. Dezember 2022), stellen können.


Konkrete Informationen zur Förderung von Wärme od. Kälte werden nach Veröffentlichung der Richtlinie ebenso hier zur Verfügung gestellt.

Medieninformation des BMAW, Stand 29.03.2023
Voranmeldung für Energiekostenzuschuss 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 startet

Auszug aus der Medieninformation des BMAW, Stand 25.02.2023:
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal sowie Hintergrundinformationen zum Energiekostenzuschuss 2

Verlängerung des Energiekostenzuschusses

Grafik: Energiekostenzuschuss für Unternehmen

Bild: Energiekostenzuschuss für Unternehmen  - klicken für große Ansicht

Detailinformationen zur Verlängerung werden so bald wie möglich auf dieser Seite und über den aws Newsletter zur Verfügung gestellt.

Energiekostenzuschuss 1 (Q1 2022 - Q3 2022, Feb. 2022 - Sept. 2022)

Gefördert werden bei Strom, Erdgas und Treibstoffen (Basisstufe - Stufe 1) die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr mit einem Zuschuss bis zu EUR 400.000,- Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.

Info-Paket

FAQs (Stand 27.01.2023)

alle Downloads

Formaler Ablauf zum Energiekostenzuschuss 1

Grafik: Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses

ACHTUNG
Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022 (Nachfrist 16.-20. Jänner 2023). Die fristgerechte Voranmeldung ist die Voraussetzung für die Antragstellung!

Die Voranmeldung für den Energikostenzuschuss 1 Q4 2022 startet am 29.03.2023

Förderungsart: First come - First served
(Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.)

Grafik: Formaler Ablauf

Wie kommen Sie zum Zuschuss - was müssen Sie tun?

Grafik: Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss
  1.  Voranmeldung
    Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022 (Nachfrist 16.-20. Jänner 2023).
    Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come - First served Prinzip. Alle Antragszeiträume endeten mit 15. Februar 2023.

    Die Voranmeldung für den Energikostenzuschuss 1 Q4 2022 startet am 29.03.2023
     
  2. Registrierung
    Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager für die in der Voranmeldung bekanntgegebene(n) E-Mail-Adressse(n) anlegen.
     
  3. Feststellung der Energieintensität (unter Einbeiziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
    Nur bei Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000,- Umsatz.
    Details, siehe Grafik "Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses"
     
  4. Ermittlung der Förderbaren Kosten (unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
    Details, siehe Grafik "Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses"
     
  5. Antrag stellen
    Stellen Sie Ihren Antrag in dem Zeitraum, der Ihnen nach der Voranmeldung per E-Mail zugewiesen wurde (der Zeitraum ist erst nach Zuweisung im aws Fördermanager ersichtlich).
    Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Antragstellung möglich. Förderungsart ist First come - First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)

Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?

Info-Paket und Detailinformationen

Der Energiekostenzuschuss soll die Belastungen durch Mehraufwendungen für den Energieverbrauch von (energieintensiven) Unternehmen reduzieren. Dabei können die Kostenanstiege für Energie zumindest teilweise durch nicht rückzahlbare Zuschüsse abgedeckt werden. Diese kurzfristige Überbrückungsmaßnahme dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze am österreichischen Unternehmensstandort zu sichern.

Info-Paket

Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss?

Den Energiekostenzuschuss erhalten grundsätzlich gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren).
Laut Richtlinie (Entwurf) sind auch Vereine mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten sowie konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eingeschlossen.

Grafik: Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss

Grafik: Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss

Je nach Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien.

Grafik: Förderungskategorien

Bitte durch Klicken auswählen:

Unternehmen mit maximal EUR 700.000,- Umsatz   

ODER

Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000,- Umsatz

Wie kommen Sie zum Zuschuss - was müssen Sie tun?

Voranmeldung
Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022 (Nachfrist 16.-20. Jänner 2023).
Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss!
Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben!
Förderungsart ist First come - First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)

Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt ebenfalls nach dem First come - First served Prinzip. Die Antragszeiträume starten frühestens am 29. November 2022 und  enden für alle Förderwerber*innen am 15. Februar 2023.

Welche Daten brauchen wir von Ihnen?

Zur Voranmeldung benötigen wir:

  • allgemeinen Unternehmensdaten,
    wie z.B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind! (Angabe einer zweiten Person möglich) 
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
    • Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,- 
      Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt
      (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen).
      Die Energieintensität ist ERST BEI ANTRAGSTELLUNG von/vom Steuerberaterin/Steuerberater endgültig festzustellen.

Nach der Voranmeldung erhalten sie per E-Mail eine automatisierte Bestätigung über die erfolgte Voranmeldung.

Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?
Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager anlegen - siehe "Schritt 2: Antrag stellen".

Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert nach Zuweisung des Antragszeitraums zugestellt. Sobald der Antragszeitraum zugewiesen wurde, ist dieser auch im aws Fördermanager ersichtlich.

Grafik: Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss

Grafik: Formaler Ablauf des Energiekostenzuschuss

 

Sie sind bereits am aws Fördermanager registriert - Sie haben bereits einen Account?

Nach der Voranmeldung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen. 

Sie sind noch nicht am aws Fördermanager registriert - Sie haben noch keinen Account?

Nach der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager ist eine Registrierung am aws Fördermanager erforderlich! Im Anschluss an die Registrierung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen. Für die Registrierung am aws Fördermanager verwenden Sie bitte ausschließlich jene E-Mail-Adresse(n), die Sie bei der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss angegeben haben!

zur Registrierung

WICHTIGER HINWEIS
Für die Antragstellung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung zugestellt.

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