Comeback Zuschuss für Film und TV-Dreharbeiten
Mit dem Comeback - Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.
Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können.
Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie „Comeback - Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten“des BMAW gemeinsam mit dem BMKÖS.
Durch diese Maßnahme stärkt das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gemeinsam mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport den Filmstandort Österreich.
Bei Fragen steht Ihnen das FISA-Team zur Verfügung!
Bitte beachten Sie unbedingt die neuen FAQs ab August 2022!
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