Comeback Zuschuss für Film und TV-Dreharbeiten
Antragstellungsfrist bis 30. Juni 2022 verlängert
Mit dem Comeback - Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.
Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können.
Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie „Comeback - Zuschuss für Film- und TV-Dreharbeiten“ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS.
Die Antragstellungsfrist wurde auf 30. Juni 2022 verlängert: aws Fördermanager.
Um während der anhaltenden Coronakrise Dreharbeiten weiterhin risikominimierend zu ermöglichen, wurde die Antragsstellungsfrist nochmalig bis 30. Juni 2022 erstreckt. Durch diese Maßnahme stärkt das Bundesministerium für Wirtschaftsstandort und Digitalisierung gemeinsam mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport den Filmstandort Österreich.
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