Comeback Zuschuss für Film und TV-Produktionen
Mit dem Comeback Zuschuss wird es unabhängigen Filmproduktionsunternehmen ermöglicht, COVID-19 bedingt unterbrochene oder verschobene Dreharbeiten von Kino- und TV-Produktionen fortzusetzen zu können.
Zum einen sollen dadurch Produktionen, die bereits mit den Dreharbeiten begonnen haben und Einschränkungen durch COVID-19 bedingte Maßnahmen erleiden, die Produktion trotzdem fertigstellen können. Zum anderen sollen Produktionen trotz möglicher neuerlicher Einschränkungen bei Dreharbeiten in Zusammenhang mit COVID-19 starten können.
Details zu den Förderungsvoraussetzungen, Einreichkriterien und förderbaren Kosten finden Sie in der Sonderrichtlinie „Comeback Zuschuss für Film- und TV-Produktionen“ des BMDW gemeinsam mit dem BMKÖS.
Die Antragstellung wurde auf 30.6.2021 verlängert: aws Fördermanager.
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