aws Investitionsprämie

Allgemein

In Folge der Corona-Krise hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung von Betriebstätten, die Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich geleistet.

Die aws Investitionsprämie wird im Bereich „Ökologisierung und Digitalisierung“ teilweise durch die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU mitfanziert.

Die Antragstellung war bis 28.02.2021 möglich. Anträge können daher nicht mehr eingebracht werden.
Bei einem genehmigten Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio. war die Abrechnungslegung (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist gemäß Richtlinienpunkt 6.4) bis 31.05.2023 möglich. Bei einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. muss die Abrechnungslegung (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist gemäß Richtlinienpunkt 6.4) bis 31.05.2025 erfolgen.
Seit dem 01.06.2023 können daher nur noch Abrechnungen mit einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. eingebracht werden.

Allgemeine Information zur aws Investitionsprämie finden Sie auf der Informationsseite.

Abrechnung

Auf dieser Seite geben wir Ihnen alle Informationen, die Sie zur erfolgreichen Eingabe Ihrer Abrechnung benötigen.
Beachten Sie dabei, dass pro Förderungsantrag nur eine Abrechnung durchgeführt werden kann.

 Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie für genehmigtes Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio.

 Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie für genehmigtes Investitionsvolumen ab EUR 20 Mio.

Hinweis 1

Wie geht es nach dem Erhalt des Förderungsvertrages weiter?
Investieren, Bezahlen, in Betrieb nehmen:
Setzen Sie Ihre geplanten Investitionen im Durchführungszeitraum um und reichen Sie die Abrechnung im Anschluss über den aws Fördermanager ein.

 

Hinweis 2

Durchführungszeitraum der Investition
Bei der Antragstellung konnten Sie einen Zeitraum angeben, in dem die Investition durchgeführt werden soll. Die Förderungsrichtlinie sieht für die Durchführung den Zeitraum 01.08.2020 bis spätestens 28.02.2023 vor.

Bei einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio. verlängert sich die Durchführung bis zum 28.02.2025. Für die Festsetzung des Investitionsdurchführungszeitraums ist das zugesagte Investitionsvolumen maßgeblich.

 

Hinweis 3

Mitteilungspflichten gegenüber der aws
Alle Ereignisse, welche die Durchführung von Investitionen verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsantrag/-vertrag oder den Auflagen und Bedingungen erfordern würde, müssen gemäß Punkt 6.6 der Förderungsrichtlinie unverzüglich der aws aus eigener Initiative mitgeteilt werden. Der Mitteilungspflicht muss spätestens bei der Abrechnung nachgekommen werden.

Unter die Mitteilungspflichten fallen u.a. folgende Fallkonstellationen:

  • Stornierung eines Antrags bis vor Auszahlung der Investitionsprämie
  • Die Investition kann aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht innerhalb des Durchführungszeitraums realisiert werden
  • Die (durchgeführte) Investition scheidet aufgrund von höherer Gewalt oder technischen Gebrechen aus dem Betriebsvermögen aus
  • Widmungswidrige Verwendung der geförderten Investition
  • Die durchgeführte Investition verbleibt weniger als 3 Jahre an einer Betriebsstätte in Österreich (ausgenommen Software, die auch international genutzt werden kann)
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Förderungsnehmerin bzw. des Förderungsnehmers
  • Veräußerung, Aus- oder Umgründung, Schenkung, Übergabe im Erbwege oder Übernahme des Unternehmens oder der Unternehmensteile

Die Mitteilung über die beschriebenen Ereignisse ist schriftlich per E-Mail an investitionspraemie@aws.at unter Angabe der jeweiligen Projektnummer (P1234567) inkl. Beifügung von relevanten Unterlagen bekanntzugeben. Die Vertragsanpassungen bei Umgründungen oder Übertragung iSd Punkt 6.8.1 der Richtlinie können bis zum Absenden der Abrechnung selbstständig im aws Fördermanager durchgeführt werden.

 

Hinweis 4

Ist die Übertragung der Förderung an eine/einen andere/n Förderungswerber/-in möglich?
Eine Übertragung der Förderung ist nur im Fall einer Umgründung (z.B.: Einbringung), Veräußerung (z.B. Asset Deal), Schenkung oder einer Übergabe im Erbwege des Unternehmens iSd Punktes 6.8.1 der Richtlinie „COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen“ möglich. Die Veräußerung einzelner Investitionsgüter ist gemäß Punkt 6.6 der Richtlinie nicht zulässig.

Wenn die Umgründung oder Übertragung iSd Punktes 6.8.1 der Richtlinie vor der Abrechnung erfolgt ist, muss die Vertragsanpassung über den aws Fördermanager zwingend vor der Durchführung der Abrechnung vorgenommen werden. Sobald die Abrechnung abgesendet ist, besteht keine weitere Möglichkeit eine bereits vor der Abrechnung durchgeführte Umgründung oder Übertragung iSd Punktes 6.8.1 der Richtlinie zu melden und eine Vertragsanpassung durchzuführen. Eine falsch durchgeführte Abrechnung im Namen des/der Rechtsvorgängers/- in führt dazu, dass die Förderung nicht ausbezahlt wird. Eine nachträgliche Korrektur Ihrer Abrechnung oder Abänderung der/des Förderungswerbers/-in ist gemäß Punkt 6.4 der Richtlinie nicht möglich. Nähere Informationen können Sie dem Infoblatt entnehmen.

 

Hinweis 5

Ab wann können Sie die Abrechnung durchführen?
Damit Sie die Abrechnung durchführen können, müssen folgende Punkte zutreffen:

  • Ihr Förderungsvertrag hat den Status „Aufrechter Vertrag“ – siehe aws Fördermanager
     
  • Sie haben die letzte Investition innerhalb des Durchführungszeitraums bezahlt und in Betrieb genommen.

 

Hinweis 6

Bis wann kann die Abrechnung vorgenommen werden?
Für die Abrechnungslegung haben Sie drei Monate Zeit. Diese Frist beginnt nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen.

Unter der Einhaltung der 3-Monatsfrist ist der 31.05.2023 (bei einem genehmigten Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio.) bzw. der 31.05.2025 (bei einem genehmigten Investitionsvolumen von mehr als EUR 20 Mio.) daher der letztmögliche Tag für die Abrechnungslegung.

Abrechnungen, welche bis zum 30.09.2021 via aws Fördermanager erfolgreich eingebracht wurden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist.

Beispiele zur 3-Monatsfrist

 

Hinweis 7

Wie funktioniert die Abrechnung?
Bitte lesen Sie die Anleitung zur Abrechnung durch! Die Anleitung führt Sie im Detail durch alle Schritte im aws Fördermanager. Melden Sie sich bitte im Anschluss am aws Fördermanager an, um mit Ihrer Abrechnung zu beginnen.

 

Hinweis 8

Welche Unterlagen brauche ich für die Abrechnung?
Bitte füllen Sie das Abrechnungsformular online im aws Fördermanager aus. Eine andere Art der Übermittlung ist nicht möglich.

  • Abrechnungsformular
    Bitte füllen Sie das Abrechnungsformular online im aws Fördermanager aus. Im Anschluss bitte das Abrechnungsformular firmenmäßig unterfertigen (= Unterschrift und Firmenstempel bzw. Firmenwortlaut). Das Abrechnungsformular erstellt sich auf Basis Ihres Antrages. Es gibt daher kein einheitliches Formular, das für alle Fördernehmer*innen gleich aussieht.
     
  • Lichtbildausweis
    Bitte halten Sie den Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) jener vertretungsbefugten Person bereit, die den Förderungsantrag unterschrieben hat

Die Stellen, an denen das Abrechnungsformular und der Lichtbildausweis hochgeladen werden sollen, sind im aws Fördermanager ersichtlich gemacht.

Zusätzliche Unterlagen (!) bei Zuschüssen über EUR 12.000:

  • Bitte lassen Sie das Abrechnungsformular zusätzlich von einer Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Bilanzbuchhaltung unterfertigen (= Unterschrift und Firmenstempel bzw. Firmenwortlaut).
     
  • Bei Investitionen im Bereich Ökologisierung und Gesundheit und Life-Sciences (14 % Zuschuss) ist zusätzlich ein Nachweis der Fördervoraussetzungen zu erbringen.

Rechnungen

Sollten wir Rechnungen (Kopien) der Investitionen von Ihnen benötigen, werden wir Sie per E-Mail kontaktieren.
Ansonsten ist keine Übermittlung von Rechnungen erforderlich.

 

Hinweis 9

Abrechnung einzelner Positionen des Förderungsvertrages
Jeder Förderungsvertag ist einmalig abrechenbar. Das bedeutet, dass alle im Förderungsvertrag beantragten Investitionen gemeinsam und auf einmal abgerechnet werden müssen. Eine zeitlich getrennte Abrechnung einzelner Positionen eines Förderungsvertrages ist nicht möglich.

 

Hinweis 10

Reduktion von 14 % Zuschuss auf 7 % Zuschuss
Wenn Sie im Zuge der Abrechnung feststellen, dass Sie für eine Position im Förderungsantrag 14 % Zuschuss beantragt haben aber diese Position nur mit 7 % Zuschuss gefördert werden kann, dann ist eine Umwandlung der beantragten Kostenpositionen auf 7% möglich. Diesen Schritt können Sie im aws Fördermanager durchführen, dazu wählen Sie bitte im Abschnitt 1 „Vertragsanpassung“ die Funktion „Kostenposition umwandeln“.

Vorsicht!

Bereits durchgeführte Abrechnungen können im Nachhinein weder geändert noch verbessert werden. Bitte achten Sie daher bereits bei der Abrechnung auf korrekte und vollständige Angaben. Investitionen, die zwar beantragt aber nicht abgerechnet werden, können nicht gefördert werden.

 

Hinweis 11

Wann erfolgt die Auszahlung?
Nachdem Sie die Abrechnung im aws Fördermanager vollständig ausgefüllt und abgesendet haben, wird die Abrechnung von der aws geprüft. Aufgrund der großen Anzahl an zu prüfenden Abrechnungen kommt es derzeit zu längeren Wartezeiten bei der Auszahlung.

Links

Informationsseite

Hier finden Sie alle Informationen zur Investitionsprämie

 

Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie für genehmigtes Investitionsvolumen bis EUR 20 Mio.

 

Abrechnungslegung der aws Investitionsprämie für genehmigtes Investitionsvolumen ab EUR 20 Mio

 

Downloadarchiv

Hier finden Sie ältere Versionen von Richtlinien und FAQ

 

Die Abrechnung können sie über den aws Fördermanager einreichen.

Zum aws Fördermanager

Kontakt

 

Konnten Ihre Fragen nach Durchsicht der Informationen auf dieser Internetseite nicht beantwortet werden, stehen wir Ihnen innerhalb unserer Servicezeiten zur Verfügung.

Unsere Servicezeiten:

Montag-Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr und Freitag 9.00 - 14.00 Uhr

Telefonnummer: +43 1 501 75 400
E-Mail: investitionspraemie@aws.at

Die aws Innovationsprämie wird im Bereich „Ökologisierung und Digitalisierung“ teilweise durch die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU mitfanziert.

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