aws Gründung im ländlichen Bereich

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Gründung im ländlichen Bereich Downloads“ zu finden sind.

Was ist der Call “aws Gründung im ländlichen Bereich”? 
Generelle Zielsetzung des Förderungsprogrammes ist die Unterstützung der Gründung und der Entwicklung von innovativen Unternehmen mit wirtschaftlichem Mehrwert für die ländliche Region.

Angesprochen werden innovative Handwerke, verarbeitendes Gewerbe und industrielle Erzeugung, innovative Dienstleistungen sowie neue Produkte und Dienstleistungen in der Region, die der Ergänzung von regionalen Wertschöpfungsketten dienen.

Geförderte Projekte sollen zu  wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen, kleinen Unternehmen im ländlichen Raum, die innovative, wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen planen anzubieten oder anbieten, führen.

Weiters soll das Risiko von innovativen Unternehmensgründungen im ländlichen Raum gesenkt und die Zahl der Unternehmensgründungen nachhaltig erhöht werden.
 

Wann kann ein Projekt eingereicht werden?
Die Einreichung für den aws Call kann ausschließlich innerhalb des Einreichzeitraums des Call erfolgen. Siehe Leitfaden.
 

Was sind Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU?
Maximale Mitarbeiteranzahl 50, Umsatz p.a. max. EUR 10 Mio., Bilanzsumme max. EUR 10 Mio.
 

Wie alt darf ein Unternehmen maximal sein?
5 Jahre ab Eintrag ins Firmenbuch.

Achtung: Reine Änderungen der Rechtsform (auch bei Abspaltungen oder Merger) bei gleichbleibender Geschäftstätigkeit gelten nicht als „Neu“Gründung. Bei Beteiligungen von Unternehmen am einreichenden Unternehmen die älter als 5 Jahre sind und eine Beteiligung größer 25 % halten, kann nicht mehr von einem eigenständigen jungen Unternehmen im Sinn des Förderungsprogramms ausgegangen werden.
 

Wer kann einreichen?
Der aws Call zielt auf innovative, engagierte Entrepreneure in der Vorgründungsphase und Gründungsphase ab. Förderungswerberinnen und Förderungswerber können ein oder mehrere natürliche Personen eines Gründungsteams sein oder auch eine bereits gegründete Kapitalgesellschaft, so sie nicht älter als fünf Jahre ist (zum Zeitpunkt der Einreichung).

Beihilfefähig sind nicht börsennotierte kleine Unternehmen, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben. (laut AGVO Artikel 22)
 

Wie hoch ist die Förderungssumme?
Die Förderung ist mit EUR 50.000,– begrenzt. Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei bis zu maximal 55 % der Projektkosten ersetzt werden können.
 

Wie erfolgt die Projektauswahl?
Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Dem Antrag muss bereits die Bestätigung des Förderungsnehmers bzgl. der Vereinbarkeit mit dem jeweiligen Regionalkonzept beiliegen. Diese Bestätigung kann als formloses Word-Dokument beigelegt sein, muss aber Seite und Passage des jeweiligen Regionalkonzeptes enthalten, auf das sich das Vorhaben bezieht.

In einem ersten Schritt prüfen die Expertinnen und Experten der aws die formalen Anforderungen und den grundlegenden Fit auf die Call-Kriterien (thematischer Schwerpunkt und inhaltliche Anforderungen).

Die Jury nimmt im zweiten Schritt eine Reihung der Projekte nach dem „Best of-Prinzip" vor. Die finale Förderungsentscheidung trifft die aws auf Vorschlag der Jury nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Förderungsbudgets.
 

Welches Regionalkonzept gilt: das des Firmensitzes oder das des Produktionsstandortes?
Es gilt dasjenige Regional-/Landeskonzept, wo die (überwiegende, für die Region relevante) Wertschöpfung des Unternehmens stattfindet.
 

Gibt es einen Ansprechpartner für Regionalkonzepte?
Üblicherweise ist ein Kontakt im downloadbaren Dokument des jeweiligen Regionalkonzeptes angegeben.
 

Welche Art von Projekten unterstützt der aws Call?
Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen – siehe Leitfaden.
 

Können Vorhaben, die nicht auf technischen Innovationen beruhen, gefördert werden?
Ein technischer Bezug ist erforderlich.
 

Ist eine wesentliche technologische Weiterentwicklung im Vergleich zum Stand der Technik erforderlich?
Nein. Neue technische Innovationen können für das Geschäftspotential jedoch zusätzliche Chancen eröffnen.
 

Wieso können planmäßige Entwicklungen, routinemäßige Entwicklungen oder naheliegende Weiterentwicklungen bestehender Dienstleistungen nicht gefördert werden?
„Innovation“ ist per Definition keine „routinemäßige Entwicklung“, sondern ein neuer, auch von Kundigen nicht unmittelbar abzuleitender, neuer (technologischer) Schritt. Es ist der der Anspruch des Call, etwas „Neues“ zu ermöglichen, inkrementelle Neuheit ist aber ausreichend.
 

Was ist der OENACE-CODE?
Die ÖNACE 2008 ist eine alle Wirtschaftstätigkeiten umfassende, hierarchisch strukturierte statistische Klassifikation. Bitte suchen Sie hier den für Ihr Vorhaben passenden OENACE-Code heraus.
 

Gelten für Projekte bereits bestehender Unternehmen und Gründungsprojekte unterschiedliche Kriterien?
Nein. Die Bewertung der Vorhaben erfolgt auf dieselbe Art mit denselben Kriterien.
 

Kann bei Entwicklung des Vorhabens mit anderen Partnerinnen und Partnern zusammengearbeitet werden?
Kooperationen sind prinzipiell möglich. Das substantielle Projekt-Know-how und die mehrheitliche Kontrolle müssen jedoch beim einreichenden Team verbleiben.
 

Kann der Call mit aws Preseed kombiniert werden?
Nein. Weder parallel noch zeitlich hintereinander ist diese Kombination möglich.
 

Kann der Call mit aws Seedfinancing kombiniert werden?
Das ist nur in Ausnahmefällen bei Erfüllung aller formaler Kriterien im Rahmen des Seedfinancing Programmdokumentes möglich. Dabei ist die nötige – im internationalen Maßstab verglichen – herausragende Höhe der technologischen Innovation (im Gegensatz zu Gründung im ländl. Bereich) nachzuweisen.
 

Können aws Creative Impact geförderte Unternehmen am Call teilnehmen?
Ja. Gründung im ländlichen Bereich unterliegt NICHT de-minimis.
 

Kann mehr als nur die AfA der Investitionen gefördert werden?
Ja. Investitionsförderung!  (Im Gegensatz zu aws Preseed)
 

Kann der Call mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Mehrfachförderungen von gleichen Projektinhalten sind ausgeschlossen. Der Call unterliegt u. a. EU-wettbewerbsrechtlich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung AGVO, Art. 22. Das heißt, dass eine Förderungswerberin bzw. ein Förderungswerber innerhalb der ersten fünf Steuerjahre mit maximal EUR 400.000,– gemäß Art. 22 gefördert werden darf.
 

Welche Kosten werden gefördert?
Siehe Programmdokument, und Dokument „Informationen zu beantragten Kosten im Call „aws Gründung im ländlichen Bereich“.

Für alle Kostenpositionen größer als EUR 10.000,– sind jeweils drei, für Kostenpositionen, zwischen EUR 5.000,– und EUR 10.000,– sind jeweils zwei Vergleichsangebote einzuholen und dem Antrag beizulegen. Es wird daher empfohlen nur wesentliche Investitionspositionen zur Förderung vorzulegen.  
Nicht förderbar sind Kosten, welche nicht im direkten Zusammenhang mit dem eingereichten Vorhaben stehen sowie insbesondere Kosten für den Ankauf von Immobilien.

Kostenpositionen unter EUR 5.000,– sind nicht förderbar.
 

Was wird nicht gefördert?
Siehe Leitfaden.
 

Gibt es eine Mindestprojektsumme?
Mindestprojektvolumen EUR 20.000,– Typische Projektgrößen liegen um EUR 100.000,–.
 

Gibt es eine maximale Projektsumme?
Ja, EUR 200.000,–
 

Wie lange ist die maximale Laufzeit eines Projekts?
Die maximale Laufzeit eines Projekts beträgt 24 Monate, typisch sind 12 Monate.
 

Wie funktioniert grundsätzlich die Einreichung?
Siehe Leitfaden
 

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Siehe Leitfaden
 

Können eigene Vorlagen benutzt werden?
Für die Bewertung von Projekten ist ein minimales gemeinsames Grundraster erforderlich. Dazu gehören vergleichbare Geschäftspläne, Projektpläne und Projektkostenaufstellungen auf Basis der vorgegebenen Vorlagen. Eigene Vorlagen können daher in diesem Fall nicht anerkannt werden.
Mögliche Ergänzungen sind beispielsweise erläuternde technische Dokumente, Pläne und Skizzen.
 

Kann ein bestehender Geschäftsplan genutzt werden?
Nein. Es sind die zur Verfügung gestellten Vorlagen zu nutzen.
 

Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?
Die Beurteilung und Auswahl der der aws zur finalen Förderentscheidung vorgeschlagenen Projekte erfolgt durch die aws und einer externeren Jury (bestehend aus Expertinnen und Experten). Diese beurteilen die eingereichten Projekte und geben einen Förderungsvorschlag an die aws ab. Die Letztentscheidung erfolgt durch die aws.

  • In einer Erstauswahl seitens der aws werden jene Projekte ausgewählt, welche den formellen Kriterien sowie den Projektanforderungen des Calls entsprechen. Positiv bewertete Projekte werden zum weiteren Auswahlprozess zugelassen. Die negativ bewerteten Projekte erhalten eine schriftliche Absage. Basis sind die Call Bewertungskriterien (siehe Programmdokument im Downloadbereich der Website)
  • Im nächsten Schritt werden die Projekte der Jury weitergeleitet 
  • Darauf basierend wird eine Reihung der Projekte durch die Jury vorgenommen. Die finale Förderentscheidung erfolgt auf Vorschlag der Jury durch die aws.
  • Nach positiver Förderentscheidung werden die Förderwerberinnen und Förderwerber informiert und die Förderverträge errichtet.


Gilt die Regel „nicht älter als fünf Jahre“ nur für GmbH oder auch für Einzelunternehmen, OG, übernommene Unternehmen u. a.?
Ja. Sie gilt für neu gegründete Unternehmen, selbständige Tätigkeit im gleichen Geschäftsfeld wie dem eingereichten Vorhaben und auch für übernommene Unternehmen. Prinzipiell NICHT geförderter Rechtsformen siehe Leitfaden.
 

Ab wann darf man Investitionen des eingereichten Projektes tätigen?
Nach dem Einreichen das Antrags.
 

Besteht die Möglichkeit zur Förderung durch „aws Gründung im ländlichen Bereich“, wenn ein Gewerbebetrieb (Anmeldung z. B. 2006) ein neues Gewerbe z. B. 2012 angemeldet hat?
Nein, denn die unternehmerische Tätigkeit wurde schon 2006 aufgenommen, damit gilt das Unternehmen im Sinne des zugehörigen Programmdokuments („Programm zur Förderung von Investitionen von jungen, innovative Kleinunternehmen im ländlichen Raum im Bereich Gründung“) nicht mehr als „jung“.
 

Kann innerhalb der Projektlaufzeit eine Kapitalgesellschaft (GmbH) gegründet werden?
Ja. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist jederzeit möglich, ist der aws jedoch mitzuteilen.
 

Muss zumindest eine wesentliche Fördernehmerin bzw. ein wesentlicher Fördernehmer Vollzeit beschäftigt sein?
Nein.
 

Ist ein Eigenanteil der Fördernehmerinnen und Fördernehmer erforderlich?
Die Finanzierung des nicht geförderten Teils des Vorhabens muss gesichert sein.
 

Wenn man zuerst als nicht ins Firmenbuch eingetragene/r Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer tätig war und dann eine GmbH gegründet hat, ab wann beginnen die fünf Jahre zu laufen?
Ab Aufnahme der selbständigen unternehmerischen Tätigkeit. Nachweis über Bestätigung der Sozialversicherung.
 

Welche Beurteilungskriterien gelten bei der Auswahl?
Die Beurteilung der Projekte erfolgt auf Basis einer Bewertungsmatrix gemäß Programmdokument:

Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 20 von 40 möglichen Punkten erreichen, damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist.

Auswahlkriterien:

  • Qualität des Vorhabens, mögliche Punkte 10, Nachweis: Projektbeschreibung
  • Relevanz des Vorhabens, mögliche Punkte 10, Nachweis: Regionalkonzept
  • Eignung der Projektparnter/-innen, mögliche Punkte 10, Nachweis: Projektbeschreibung
  • Ökonomisches Potenzial und Verwertung, mögliche Punkte 10, Nachweis: Projektbeschreibung

Mindestens 3 Punkte in einer Kategorie, mindestens 20 Punkte insgesamt!

Sollte es einen Punktegleichstand geben, werden Projekte mit gleicher Punktezahl nach folgenden Kriterien gereiht:

Innovation (Gewichtung 40 %)

  • Produktinnovationen: Erweiterung des Portfolios um neue Produkte und DL inkl. Aufbau neuer Geschäftsfelder und / oder Neupositionierung entlang der Wertschöpfungskette 
  • Prozessinnovationen: Modernisierung der Verfahren inkl. Einführung innovativer Geschäftsmodelle oder Vertriebsstrukturen

Wachstum/Beschäftigung (Gewichtung 40 %)

  • Beschäftigungseffekt (durch das Projekt)
  • Erhöhung der Exportquote durch das Projekt
  • Übernahme eines (erstmaligen) unternehmerischen Wagnisses bzw. Risikos

Umweltrelevanz (Gewichtung 10 %)

  • Hat das Projekt umweltfreundliche Auswirkungen? Wenn ja, durch umweltfreundliche Verfahren und/oder umweltfreundliche Produkte?

Gesellschaftliche Auswirkungen, Diversity (Gewichtung 10 %)

  • Hat das Projekt oder die Unternehmenspolitik positive gesellschaftliche Auswirkungen (Altersverteilung im Unternehmen, kulturelle Vielfalt, Menschen mit Behinderung)?
  • Gibt es Maßnahmen zur Unterstützung der Geschlechtergleichstellung im Unternehmen?


Wie erfolgt die Auszahlung?
Der Zuschuss wird nach Prüfung der Voraussetzungen sowie nach Erfüllung der mit dem Fördervertrag verbundenen Auflagen und Bedingungen in der Regel auf einmal ausgezahlt:

Sollte sich bei der abschließenden Projektkostenabrechnung zeigen, dass:

  • die tatsächlich angefallenen Kosten geringer als die veranschlagten Kosten sind und/oder
  • die bereits getätigten Förderauszahlungen die tatsächlich angefallenen Kosten überschreiten,

so wird die Gesamtförderung entsprechend gekürzt. Ein allfälliger Differenzbetrag ist innerhalb von zwei Wochen von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer zurückzuzahlen.
 

Wie ist die Vertraulichkeit der Jury geregelt?
Die Beurteilung der eingereichten Projekte erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und der externen Jury.

Um die Vertraulichkeit Ihrer Einreichungen zu gewährleisten möchten wir darauf hinweisen, dass:

  • die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) als Finanzierungs- und Förderbank des Bundes der Vertraulichkeit unterliegt und
  • die externen Expertinnen und Experten aufgrund einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.


Wenn ich meine Finanzplanung detaillierter erstellen möchte, welche Tools bieten Sie an?
Wir empfehlen in diesem Fall „Plan4You“.
 

Kann eine Betriebsübernahme bzw. Nachfolge gefördert werden?
Nicht, wenn der Geschäftsgegenstand gleichbleibt, reine Nachfolge wird nicht als Neugründung gesehen.
 

Welche Einschränkung gibt es bei („aws Gründung im ländlichen Bereich“) bzgl. diverser Branchen?
aws Gründung im ländlichen Bereich sieht keine explizit genannten Brancheneinschränkungen vor. (Ausnahme: Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)
 

Kann das Projekt mit anderen aws Förderungen wie Haftungen, Garantien und/oder Krediten kombiniert werden?
Grundsätzlich bestehen im Rahmen der Rechtsgrundlagen, insbesondere der Grenzen die Artikel 22 der AGVO vorgibt, Kombinationsmöglichkeiten. Da hier eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten sind, bitten wir Sie sich zur konkreten Klärung der Möglichkeiten für ihr Projektvorhaben sich direkt an die aws Förderungsberatung zu wenden.
 

Kann ein und dasselbe Unternehmen durch mehr als einen aws Gründung im ländlichen Bereich-Call gefördert werden?
Prinzipiell ja, allerdings müssen die Vorhaben für sich eigenständige innovative Investitionsprojekte sein. Reine Kapazitätserweiterungen werden nicht gefördert. Das Unternehmen darf nicht älter als 5 Jahre sein.

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