Die FAQs sind eine unverbindliche Basisinformation und stellen die Förderungsbedingungen vereinfachend dar. Maßgeblich sind der jeweilige Förderungsvertrag, das bei Vertragsabschluss gültige Programmdokument und die bei Vertragsabschluss gültige Richtlinie sowie deren Rechtsgrundlagen.

FAQs

1. Welche Vorhaben werden gefördert? 

Gefördert werden Vorgründungs- und Gründungsvorhaben bzw. erstes Wachstum von Unternehmen mit

  • einem hohen Innovationsgrad UND
  • einem hohen positiven gesellschaftlichen Mehrwert/Impact UND
  • realistischen und hohen Marktchancen im Rahmen eines skalierbaren Geschäftsmodells.

Die innovationsspezifische, gesellschaftliche Wirkung (Impact) muss in einem der folgenden Themenfelder liegen:

  • Diversität / Gleichstellung / Integration / Inklusion
  • Umwelt / Ressourcen / Klimaschutz
  • Gesundheit / Pflege
  • Bildung
  • Mobilität / Transport
  • Stadtentwicklung / Leben am Land / Wohnen

Je nach Status quo des Vorhabens stehen zwei Module zur Verfügung:

Preseed: Gefördert werden Vorgründungs- und Gründungsvorhaben, die durch Erarbeitung eines ersten "proof of concept" bzw. eines Prototyps einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden sollen. Im Fokus stehen neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen mit Impact-Orientierung, deren inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit noch überprüft werden muss.

Seedfinancing: Gefördert werden unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben, bei denen bereits ein „Proof of Concept“ nachgewiesen werden kann und die auf die Erreichung der Marktreife und die Markteinführung ausgerichtet sind. Im Fokus stehen neuartige Produkte, Dienstleistungen oder Anwendungen mit Impact-Orientierung, deren inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit bereits plausibel und nachvollziehbar dargestellt werden kann. Innovative, wirkungsvolle und skalierbare Vorhaben sollen mithilfe der Förderung rascher umgesetzt werden und zu einem schnelleren Unternehmenswachstum führen. Finanziert werden dabei die Entwicklungsschritte bis hin zur Marktreife sowie erste Maßnahmen zur Marktüberleitung.

 

2. Was bedeutet hoher Innovationsgrad?
Unter einem hohen Innovationsgrad wird das Entwickeln einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme verstanden, aber auch die Entwicklung erheblicher Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken / Materialien / Verfahren in einem neuen Bereich bzw. für die Lösung einer neuen Problemstellung.

Ein hoher impactbezogener Innovationsgrad zeichnet sich durch einen signifikanten Vorsprung gegenüber aktuellen Lösungen aus, d.h. das adressierte gesellschaftliche Problem wird dadurch im Vergleich zu bestehenden Lösungen in einem deutlich höheren Ausmaß gelindert.

 

3. Was bedeutet hoher positiver gesellschaftlicher Mehrwert/Impact?
Ziel ist es, ein Problem mit hoher gesamtgesellschaftlicher Relevanz gezielt durch Innovation zu lösen oder zu lindern und somit einen gesellschaftlichen Wandel in einem der definierten Themenfelder voranzutreiben. Ein hoher gesellschaftlicher Mehrwert/Impact zeichnet sich durch eine signifikante Reichweite und/oder Tiefe der Auswirkungen des Innovationsvorhabens aus.

Problemstellungen, die das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen oder Branchen betreffen, gelten nicht als gesellschaftliches Problem im Sinne von aws Innovative Solutions.

 

4. Was bedeutet realistische und hohe Marktchancen?

Als Grundlage für realistische und hohe Marktchancen gilt ein aussichtsreiches und skalierbares Geschäftsmodell. Indikatoren hierfür sind unter anderem:

  • Wirtschaftlichkeit der (geplanten) Kosten- und Preisstruktur
  • klare Vorstellungen von Markt, Zielgruppe und Wettbewerb, (geplante) Prozesse
  • Kooperationspartnerschaften, z.B. für Produktion und Distribution

 

5. Wann beginnt die Laufzeit?
Die Laufzeit wird von den Förderungswerbenden im Antrag definiert und kann frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Im Falle einer Förderzusage nach Laufzeitbeginn, werden die Kosten rückwirkend anerkannt.

Vorhaben müssen gemäß dem vertraglich vereinbarten Zeitplan beginnen, zügig durchgeführt und abgeschlossen werden.

6. Wer kann den Zuschuss beantragen?

Preseed: natürliche Personen mit Gründungsabsicht, Einzelunternehmen sowie Personen- oder Kapitalgesellschaften, deren Ersteintragung im Firmenbuch bei Antragstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegt.

WICHTIG: Die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, sofern die Antragstellung durch eine natürliche Person erfolgte, erfordert die Zustimmung der aws.

Seedfinancing: Bereits gegründete Personen- oder Kapitalgesellschaften (ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition) bis 5 Jahre nach Gründungsdatum (zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung). Die Antragstellung darf nicht später als 54 Monate nach der Eintragung ins Firmenbuch oder der Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit erfolgen. Nicht antragsberechtigt sind: Einzelunternehmen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR), Stiftungen, Genossenschaften und Vereine.

 

7.Welche Formalkriterien / Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Der Vorhabenstandort bzw. die Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Österreich liegen und der überwiegende Anteil ihrer Wertschöpfung in Österreich erwirtschaftet werden.
  • Die Förderungswerbenden bzw. die wesentlichen operativ tätigen Gesellschafterinnen oder Gesellschafter des förderungswerbenden Unternehmens verfügen über eine relevante Ausbildung/Erfahrung, sind bereit das Vorhaben mit unternehmerischem Vollzeitengagement umzusetzen, verfolgen eine überdurchschnittliche Wachstumsstrategie und sind einer Finanzierung mit Risikokapital gegenüber aufgeschlossen.
  • Sofern die Unternehmensgründung bereits erfolgt ist, müssen die Förderungswerbenden zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung als Kleinst- oder Kleinunternehmen gemäß KMU-Definition der EU  gelten.
  • Das gegründete bzw. zu gründende Unternehmen hat mindestens bis zur Endabrechnung der Förderung (Preseed) bzw. zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (Seedfinancing) ein eigenständiges Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU zu sein.
  • Während der Vorhabenslaufzeit darf von den Förderungswerbenden bzw. wesentlichen Gesellschafterinnen und Gesellschaftern kein weiteres Unternehmen betrieben werden, das dieselbe Geschäftstätigkeit verfolgt oder auf benachbarten Märkten im Sinne der KMU-Definition der EU tätig ist (Preseed).
  • Mehrheitseigentümerinnen oder Mehrheitseigentümer von Unternehmen, die nicht als junges Kleinst- oder Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU gelten, dürfen nur mit einem geringeren Anteil als 25% am Unternehmen der Förderungswerbenden beteiligt sein (Seedfinancing).
  • Investorinnen oder Investoren dürfen gemäß KMU-Definition der EU nur bis zu 50% der Anteile am Unternehmen halten.
  • Das Unternehmen darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.
  • Das Unternehmen darf nicht durch einen Zusammenschluss von Unternehmen, die älter als fünf Jahre sind, gegründet worden sein und auch nicht die Tätigkeit eines älteren Unternehmens übernommen haben. Bei einem Zusammenschluss von Unternehmen ist das Alter des ältesten Unternehmens ausschlaggebend.

8. Wie hoch ist der Zuschuss?

Preseed: Förderbar sind maximal 80% der Gesamtprojektkosten. Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt EUR 89.000. Bei Gewährung des Gender Bonus erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 90% der förderbaren Kosten bzw. auf max. EUR 100.000.

Seedfinancing: Förderbar sind maximal 80% der Gesamtprojektkosten. Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt EUR 356.000. Bei Gewährung des Gender Bonus erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 90% der förderbaren Kosten bzw. auf max. EUR 400.000.

 

9. Welche Voraussetzungen gelten für den Gender Bonus?

Der Gender Bonus kann in folgenden Fällen gewährt werden:

  1. Einreichung durch natürliche Person (Preseed): die antragstellende Person ist eine Frau; im Falle einer Unternehmensgründung während der Vorhabenslaufzeit müssen in Summe mehr als 25% der Geschäftsanteile von Frauen gehalten werden;
  2. Einreichung durch ein Unternehmen (Preseed / Seedfinancing): zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung müssen mehr als 25% der Geschäftsanteile von Frauen gehalten werden;

Die Übernahme der entsprechenden Geschäftsanteile sowie die Mitarbeit der Gesellschafterinnen in leitender Funktion während der Laufzeit des Vorhabens mit mehr als 50% der kollektivvertraglichen bzw. gesetzlichen Normalarbeitszeit sind nachzuweisen. Davon ausgenommen sind Abwesenheiten durch Zeiten von Mutterschutz oder Elternkarenz.

 

10. Wie hoch ist der Eigenmittelanteil und wie ist er nachzuweisen?

Bei Einreichung muss die Ausfinanzierung des Vorhabens, also zumindest 20% bzw. 10% bei Geltendmachung des Gender Bonus, plausibel dargestellt werden. Im Falle einer Förderzusage müssen folgende Nachweise vor Auszahlung der 1. Tranche erbracht werden:

  • Zumindest 10% der Gesamtkosten (bzw. 5% bei Geltendmachung des Gender Bonus) müssen aus finanziellen Mitteln der Gesellschafterinnen oder Gesellschafter aufgebracht werden und sind durch eine oder mehrere Einzahlungen auf das vorhabensrelevante Bankkonto zu leisten in Form eines aktuellen Kontoauszugs nachzuweisen. Die Anerkennung von nicht-monetären Eigenleistungen ist ausgeschlossen.
  • Die restlichen Mittel zur Ausfinanzierung können auch über Fremdmittel (wie z.B. Kredite, Überziehungsrahmen, nicht jedoch Mittel aus anderen Förderungen) nachgewiesen werden.

 

11. Wann und in welcher Höhe erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in meilensteinabhängigen Teilbeträgen üblicherweise nach folgendem Schema:

  • 1. Tranche: 40% zu Beginn des Förderzeitraums
  • 2. Tranche: 40% nach Erreichung der vertraglichen Meilensteine (etwa Mitte des Förderzeitraums)
  • 3. Tranche: 20% nach Erreichung aller vertraglichen Meilensteine und Abschluss des Fördervorhabens

Die Meilensteine und Auszahlungsbeträge werden im Falle einer Förderungszusage vertraglich vereinbart.

 

12. Kann der Zuschuss mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Sofern die beihilfenrechtliche Obergrenze nicht überschritten wird und es keine Doppelförderung hinsichtlich der eingereichten Kosten gibt, ist eine Kombination zulässig. Die Kosten eines bei
aws Preseed | Seedfinancing – Innovative Solutions genehmigten Vorhabens können nicht zusätzlich über andere Förderungsmittel finanziert werden.

13. Wann kann ich einreichen (Fristen)?

Anträge können laufend gestellt werden.

 

14. Welche Unterlagen sind erforderlich?

Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:

  • Online-Antrag über aws Fördermanager
  • strukturiertes Pitch Deck
  • integrale Planung
  • Businessplan
  • Identifikationsnachweis
  • Lebensläufe des Teams

Die verpflichtenden Vorlagen finden Sie
für Preseed hier bzw.
für Seedfinancing hier.

WICHTIG: Bei Nichtvorliegen einer oder mehrerer erforderlichen Unterlagen sowie bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird das eingereichte Projekt aus Formalgründen abgelehnt.

 

15. Worauf ist bei der Erstellung der integralen Planung zu achten?

Lesen Sie unbedingt die Hinweistexte (Notizen – siehe rote Ecken)!

Grundsätzlich sind alle gelb markierten Felder zu befüllen. Die Ziele in der Meilensteinplanung sind verständlich und klar zu formulieren und müssen messbar sein. Im Falle einer Förderzusage werden diese Vertragsbestandteil und deren Erreichung Voraussetzung für die jeweilige Auszahlung.

 

16. In welcher Sprache ist eine Einreichung möglich?

Die Antragsunterlagen sind bevorzugt in deutscher Sprache zu verfassen, eine Einreichung auf Englisch ist jedoch zulässig.

 

17. Gibt es die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs?

Für spezifische Fragen zur Erfüllung der inhaltlichen und formalen Kriterien werden telefonische Beratungsgespräche (ca. 10 Minuten) angeboten.

Voraussetzung: Die Informationen auf der Programm-Webseite inklusive Programmdokument und FAQs müssen bereits eingehend studiert worden sein. Fragen, die hier ausreichend erklärt werden, können aus Kapazitätsgründen nicht im Beratungsgespräch erläutert werden.

18. Welche Kosten sind förderbar?

Förderbare Kosten sind unter der Voraussetzung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit alle dem Vorhaben zurechenbaren direkten und tatsächlich entstandenen Kosten für die Dauer des geförderten Vorhabens, die zur Erreichung der vereinbarten Ziele nachvollziehbar notwendig sind.

Mögliche förderbare Kosten umfassen:

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Reisekosten
  • Sonstige programmspezifische Kosten
  • Kosten im Rahmen des Aufbaus, der Gründung und des Wachstums eines Unternehmens

Die Zuordnung zu den verschiedenen Kostenarten – Personalkosten, Drittkosten, Sachkosten und sonstige Kosten – wird in den nachfolgenden Punkten erläutert.

 

19. Personalkosten: Welche Personalkosten sind förderbar?

Unter Personalkosten fallen:

  • Bezüge von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern (Eigenentnahmen mit entsprechendem Beleg und Zahlungsfluss)
  • Lohn- und Gehaltskosten von Angestellten bzw. von freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern  (das tatsächlich geleistete Arbeitgeberbrutto, wobei Sonderzahlungen im entsprechenden Monat zu berücksichtigen sind)
  • Honorare von Teammitgliedern (bei Preseed vor Gründung mit entsprechender Honorarnote an die Fördernehmerin bzw. den Förderungsnehmer)

Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen. Liegen solche nicht vor, können auch branchenübliche Dienstverträge akzeptiert werden. Als Personalkosten sind die tatsächlich aufgewendeten Lohn- und Gehaltskosten laut interner Lohn- und Gehaltsverrechnung der Förderungswerbenden heranzuziehen.

 

20. Drittkosten: Welche Drittkosten sind förderbar?

Drittkosten sind von Dritten zugekaufte Dienstleistungen, wie z.B. IT-Entwicklung, Marktstudien und Marktforschung, Steuerberatung, Notariatsakt zur Unternehmensgründung, spezifische Beratungsleistung u.ä. Diese sind zur Gänze förderbar.

 

21. Sachkosten: Welche Sachkosten sind förderbar?

Mit Sachkosten werden materielle und immaterielle Investitionen bezeichnet, also Güter, die auch nach dem geförderten Projektzeitraum zur Gewinnerwirtschaftung verwendet werden können. Dazu zählen etwa Instrumente und Ausrüstung (Maschinen, Werkzeuge, Computer, Software, etc.), Schutz- und Lizenzrechte, Anlagen.

Aktivierungsfähige Investitionsgüter sind generell in Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die Dauer des Förderzeitraums aliquot förderbar.

Nicht aktivierungsfähige Investitionsgüter oder geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können in vollem Umfang als förderbare Kosten angesetzt werden.

 

22. Sonstige Kosten: Was zählt zu den sonstigen Kosten?

Sonstige Kosten, die unmittelbar im Zuge des Vorhabens entstehen, wie etwa Kosten für den laufenden Betrieb, Verbrauchsmaterial, Bedarfsmittel, Marketing- und Vertriebskosten, Reisekosten, Ausbildungskosten oder Kinderbetreuungskosten sind ebenfalls Bestandteil der sonstigen Kosten, sofern sie keiner anderen Kostenart zugeordnet werden können.

  • Reisekosten:
    Es gilt der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Als Orientierungshilfe dienen folgende Werte: Flugreisen in der Economyklasse, Bahntickets 2. Klasse oder Mietwagen der Kompaktklasse. Bzgl. Tages- und Nächtigungsgelder orientieren Sie sich bitte an den entsprechenden Kostensätzen der WKO. Für dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW wird das amtliche Kilometergeld vergütet. Als Nachweis fürdie Anerkennung von Tages-, Nächtigungs- und Kilometergeldern ist bei der Abrechnung ein Zahlungsbeleg sowie eine jeweilige Dokumentation zu erbringen (z.B. Fahrtenbuch).
  • Kinderbetreuungskosten:
    Um das unternehmerische Vollzeitengagement aufrecht zu erhalten, können Kinderbetreuungskosten für Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in Höhe von maximal EUR 500 je Monat anerkannt werden. Dies gilt für Gründerinnen oder Gründer mit mehr als 25% der (bei Preseed: zukünftigen) Geschäftsanteile, wenn die Kosten von den Förderungsnehmenden getragen werden und alle Obsorgeberechtigten Vollzeit beschäftigt sind.

 

23. Ist die USt förderbar?

Die auf die förderbaren Kosten entfallende Umsatzsteuer ist grundsätzlich nicht förderbar.

Ausnahme: Sofern diese Umsatzsteuer nachweislich und endgültig von den Förderungsnehmenden zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), wird sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt.

Die – auf welche Weise auch immer – rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie die Förderungsnehmenden nicht tatsächlich zurückerhalten.

 

24. Welche Kosten sind nicht förderbar?

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn entstanden sind
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Rechnungsbeläge unter EUR 50 exkl. USt, wobei gleichartige wiederkehrende Zahlungen an dieselben Liefernden innerhalb eines Jahres zusammengefasst werden können, um den Betrag zu überschreiten
  • Unspezifische Gebäudeausstattung
  • Ankauf von Immobilien oder Fahrzeugen; Errichtung von Gebäuden
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Aufwendungen für private Pensionsvorsorge
  • Bildung von Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
  • Freiwillige Sozialleistungen und andere freiwillige Zuwendungen, ausgenommen Leistung einer Kinderzulage (bis EUR 150 mtl.) sowie Betreuungskosten gemäß Punkt 4.1. im PD
  • Umsatzsteuer (Ausnahme: Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind)

25. Wie läuft der Bewertungsprozess ab?

Sobald ein Antrag über den aws Fördermanager gestellt wurde, wird dieser auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie nach inhaltlichen und formalen Kriterien überprüft. Bei Nichterfüllung der Formalanforderungen wird der Antrag von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen und der/die Förderungswerbende seitens der aws schriftlich verständigt.

Alle vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge werden durch die Jury inhaltlich und wirtschaftlich evaluiert. Die finale Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Jurysitzung.

 

26. Wie lange dauert der Auswahlprozess?

Die Genehmigungsdauer kann 2-4 Monate in Anspruch nehmen (siehe Ablaufgrafik) und ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal). Über eine Entscheidung wird der/die Förderungswerbende jedenfalls so rasch wie möglich informiert.

 

27. Nach welchen Kriterien werden die Förderungsansuchen beurteilt?

  • Vollständigkeit der Unterlagen
  • Formalkriterien
  • Innovationsgrad und -potenzial
  • Reichweite und Tiefe des positiven gesellschaftlichen Mehrwerts/Impacts
  • realistische und hohe Marktchancen im Rahmen eines skalierbaren Geschäftsmodells
  • Aufstellung und Qualifikation des Teams
  • Kooperationen zur erfolgreichen Realisierung des Vorhabens
  • Qualität der Planung und Unterlagen

 

28. Wie ist die Vertraulichkeit geregelt?

Die vorgelegten Daten zu den Personen und Inhalten der eingereichten Vorhaben werden mit größter Sorgfalt und ich höchstem Maße vertraulich behandelt.  

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und ihre Mitarbeitenden unterliegen strengen Compliance- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Externe Expertinnen und Experten werden von der aws mittels Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jurymitglieder mit Interessenskonflikten oder Befangenheiten sind von der Bewertung ausgeschlossen.

29. Auf welcher Richtlinie basiert die Förderung?

aws Preseed | Seedfinancing – Innovative Solutions, das „Programm zur Förderung von Gründung und Aufbau innovativer Unternehmen“, basiert auf Punkt 3 der Richtlinie für die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH zur Förderung von Technologie und Innovation vom 01.01.2024 („AWS T&I Richtlinie“).

Die Richtlinie sowie das Programmdokument stehen auf der aws Homepage zum Download zur Verfügung.

 

30. Auf welcher Beihilfenverordnung beruht die Förderung?

aws Preseed - Innovative Solutions ist eine Förderung im Rahmen der De-minimis-Beihilfenverordnung der EU. Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beihilfen bis zu einer Höhe von maximal EUR 300.000 innerhalb der letzten 3 Jahren erhalten.

aws Seedfinancing - Innovative Solutions ist eine Förderung im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU, insbesondere Artikel 22.

 

31. Wie ist die Förderung steuerrechtlich zu behandeln?

Die steuerrechtliche Behandlung der Förderung ist entsprechend der aktuellen Rechtslage und Situation des/der Förderungsnehmenden individuell zu beurteilen. Daher empfiehlt es sich, eine qualifizierte Steuerberatung zu konsultieren. Zur Orientierung dient folgendes Informationsblatt 

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