Energiekostenzuschuss 1 - Q4 2022
Die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss 1 - Q4 2022 endete am 14.04.2023
Sie erhalten demnächst eine E-Mail, in dieser E-Mail enthalten ist der für Sie gültige Zeitraum, in dem Sie auf Basis Ihrer Voranmeldung den Antrag für den Energiekostenzuschuss 1 – Q4 2022 (Förderungszeitraum für die Monate Oktober 2022 bis inkl. Dezember 2022), stellen können.
Medieninformation des BWAW, Stand 17.04.2023
Antragsphase für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022 startet heute
Medieninformation des BMAW, Stand 29.03.2023
Voranmeldung für Energiekostenzuschuss 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 startet
Auszug aus der Medieninformation des BMAW, Stand 25.02.2023:
Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal sowie Hintergrundinformationen zum Energiekostenzuschuss 2
Informationen zum Energiekostenzuschuss 1 - Q1 2022 bis Q3 2022
(Februar 2022 bis Oktober 2022)
Verlängerung des Energiekostenzuschusses
Energiekostenzuschuss 1 - Q 4 2022, Oktober 2022 - Dezember 2022
Gefördert werden für die in den Monaten Oktober 2022 bis Dezember 2022 angefallene Mehrkosten aufgrund der Preisdifferenz zum Vorjahr. In der Basisstufe werden Strom-, Erdgas-, Wärme-/Kälte- (aus Strom oder Erdgas erzeugt) und Treibstoffmehrkosten im Vergleich zum Vorjahr mit einem Zuschuss von bis zu EUR 400.000,- gefördert. Darüber hinausgehende Zuschüsse gibt es bei einer Verdoppelung der Preise, bei einem nachgewiesenen Betriebsverlust und in besonders betroffenen Wirtschaftssektoren.
Die Förderung von Wärme und Kälte
Unter Wärme/Kälte versteht man extern bezogene Wärme, Kälte und Dampf, welche/r direkt aus Strom oder Erdgas gewonnen wird. Jener Anteil, der nicht direkt aus Strom oder Erdgas gewonnen wird, ist nicht förderungsfähig (wird Fernwärme zu 40% aus Erdgas erzeugt, sind von der verbrauchten Energiemenge 40% im Rahmen des EKZ förderungsfähig).
Formaler Ablauf zum Energiekostenzuschuss 1
Die Voranmeldung für den Energikostenzuschuss 1 - Q4 2022 startet am 29.03.2023 und war bis inkl, 14.04.2023 möglich.
Förderungsart: First come - First served
(Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird. Die Zuweisung des Antragszeitraumes erfolgt ebenfalls in der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen.)
Die Auszahlung der Förderungsmittel erfolgt nach abgeschlossener Antragsprüfung. Dies kann dazu führen, dass auch später eingereichte Anträge zu einem früheren Zeitpunkt ausbezahlt werden.
Für große Ansicht bitte klicken: Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses
Wie kommen Sie zum Zuschuss - was müssen Sie tun?
Für große Ansicht bitte klicken: Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss
Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss - im Detail
- Voranmeldung
Die Voranmeldung für den Energikostenzuschuss 1 - Q4 2022 startete am 29.03.2023 und war bis inkl. 14.04.2023 möglich. Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt analog der Vergabe der Fördermittel nach dem First come – First served Prinzip. Antragszeitraum: 17.04.2023 bis 03.07.2023.
(Die individuellen Antragszeiträume liegen innerhalb dieses Zeitraumes und können kürzer sein.)
- Registrierung
Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager für die in der Voranmeldung bekanntgegebene(n) E-Mail-Adressse(n) anlegen.
- Feststellung der Energieintensität (unter Einbeiziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
Nur bei Unternehmen mit MEHR als EUR 700.000,- Umsatz.
Details, siehe Grafik "Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses"
- Ermittlung der Förderbaren Kosten (unter Einbeziehung einer Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung/Bilanzbuchhaltung)
Details, siehe Grafik "Formaler Ablauf des Energiekostenzuschusses"
- Antrag stellen
Stellen Sie Ihren Antrag in dem Zeitraum, der Ihnen nach der Voranmeldung per E-Mail zugewiesen wurde (der Zeitraum ist erst nach Zuweisung im aws Fördermanager ersichtlich).
Außerhalb dieses Zeitraumes ist keine Antragstellung möglich. Förderungsart ist First come - First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)
Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?
Der Energiekostenzuschuss soll die Belastungen durch Mehraufwendungen für den Energieverbrauch von (energieintensiven) Unternehmen reduzieren. Dabei können die Kostenanstiege für Energie zumindest teilweise durch nicht rückzahlbare Zuschüsse abgedeckt werden. Diese kurzfristige Überbrückungsmaßnahme dient dazu, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und Arbeitsplätze am österreichischen Unternehmensstandort zu sichern.
Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss?
Den Energiekostenzuschuss erhalten grundsätzlich gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren).
Laut Richtlinie (Entwurf) sind auch Vereine mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten sowie konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eingeschlossen.
Grafik: Welche Unternehmen erhalten den Energiekostenzuschuss
Je nach Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien.
Grafik: Förderungskategorien
Wie kommen Sie zum Zuschuss - was müssen Sie tun?
Voranmeldung
Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Oktober 2022 bis Dezember 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 14.03.2023
Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss!
Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben!
Förderungsart ist First come - First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)
Welche Daten brauchen wir von Ihnen?
Zur Voranmeldung benötigen wir:
- allgemeinen Unternehmensdaten,
wie z.B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen - Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
- E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind! (Angabe einer zweiten Person möglich)
- Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
- Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,-
Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt
(Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen, oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt).
Die Energieintensität ist ERST BEI ANTRAGSTELLUNG von/vom Steuerberaterin/Steuerberater endgültig festzustellen.
- Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,-
Nach der Voranmeldung erhalten sie per E-Mail eine automatisierte Bestätigung über die erfolgte Voranmeldung.
Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?
Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager anlegen - siehe "Schritt 2: Antrag stellen".
Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert nach Zuweisung des Antragszeitraums zugestellt. Sobald der Antragszeitraum zugewiesen wurde, ist dieser auch im aws Fördermanager ersichtlich.
Grafik: Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss
Grafik: Formaler Ablauf des Energiekostenzuschuss
Sie sind bereits am aws Fördermanager registriert - Sie haben bereits einen Account?
Nach der Voranmeldung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen.
Sie sind noch nicht am aws Fördermanager registriert - Sie haben noch keinen Account?
Nach der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager ist eine Registrierung am aws Fördermanager erforderlich! Im Anschluss an die Registrierung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen. Für die Registrierung am aws Fördermanager verwenden Sie bitte ausschließlich jene E-Mail-Adresse(n), die Sie bei der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss angegeben haben!
WICHTIGER HINWEIS
Für die Antragstellung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert innerhalb weniger Tage nach der Voranmeldung zugestellt.