aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: AI Adoption

Diese Information gibt einen Überblick über spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption. Ziel von spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption (AI-A) ist die Förderung von innovativen vertrauenswürdigen AI Vorhaben in Österreich.
Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf kommende AI Regulierungen, Standards, Normen und Zertifizierungen.

Branchen

Alle Branchen, insbesondere Vorhaben in zentralen Handlungsfeldern wie Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilitätswende, Weltraum, Luftfahrt und Gesundheit.

Unternehmensgröße

Alle Unternehmensgrößen

Entwicklungsphase

Die Vorhaben können in unterschiedlichen Unternehmensphasen unterstützt werden:

  • Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet)
  • Gründungs- und erste Wachstumsphase
  • Expansionsphase

Voraussetzungen

  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  • Die Obergrenze nach AGVO oder de-minimis muss eingehalten werden.
  • Es wird ein innovatives vertrauenswürdiges KI-Vorhaben umgesetzt.
  • Ein Projektschwerpunkt liegt in der Vorbereitung auf bzw. der Umsetzung von kommenden AI Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen.

Weitere Informationen zu  den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

Erfolgsquote

14 %

 

Art der Finanzierung

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Finanzierung

Bei Anwendung von de-minimis:

  • Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 150.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen:

  • Bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu EUR 150.000,–

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:

  • Bis zu 25 % und bis zu EUR 150.000,- für Großunternehmen.
  • Bis zu 35 % und bis zu EUR 150.000,- für mittlere Unternehmen.
  • Bis zu 45 % und bis zu EUR 150.000,- für kleine Unternehmen.

Laufzeit des Projekts

12 Monate

Förderbare Kosten

alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten: 

  • Personalkosten, z. B. Gehälter, Löhne
  • Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Software-Lizenzen, Patente
  • Drittkosten z. B. für Beratung, Software-Entwicklung, Ausbildungskosten, max. 49% der förderbaren Kosten

Dauer der Genehmigung

1–4 Monate

Auszahlung

Sie erhalten den Zuschuss in drei Tranchen nach Erreichen von vorab definierten Meilensteinen.

Rückzahlung

nicht rückzahlbar

Kosten

keine Bearbeitungskosten

Ergänzende Förderungen

AI Mission Austria - Modul AI Start

AI Mission Austria - Modul AI Wissen

aws KI-Marktplatz

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, bei denen gesetzliche Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen nicht im Fokus stehen.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte, die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte, für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.

Der Call ist vom 1. Februar 2023 bis zum 31. März 2023, 12:00 Uhr geöffnet.

  1. Sie beantragen "Mission AI Austria - Modul AI-Adoption" über den aws Fördermanager
    Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen:
    Businessplan 
    Integrale Planung
  2. Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expertinnen und Experten der aws nach dem best-of Prinzip
  3. Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einer externen Jury. Diese bewertete die Projekte nach dem best-of Prinzip.
  4. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung der Jury.
  5. Das Ergebnis wird voraussichtlich ab 12. Juni 2023 bekanntgeben.
  6. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung

Dauer der Genehmigung

1 - 4 Monate

       

      Ihre Ansprech-Partner/-innen

      Ing. Mag. Hannes A. Schwetz, CEFA
      Deep Technologies
      Dr. Regina Weinmüllner
      Dr. Regina Weinmüllner
      Deep Technologies
      Benjamin Delic, BSc
      Deep Technologies

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