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aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption und AI-Adoption: Green

Diese Information gibt einen Überblick über spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption und AI-Adoption: Green. Ziel von spezielle Konditionen/Bedingungen: AI-Adoption (AI-A) ist die Förderung von innovativen vertrauenswürdigen AI-Vorhaben in Österreich. Ein besonderer Fokus liegt dabei in der Vorbereitung auf kommende AI-Regulierungen, -Standards, -Normen und -Zertifizierungen. AI-Adoption: Green ist ein Schwerpunkt innerhalb von AI-Adoption und fördert innovative vertrauenswürdigen AI-Vorhaben, die einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leisten.

Call-Schluss AI-Adoption Förderprogramm

Vielen Dank für Ihre innovativen und spannenden Projekte für das AI-Adoption Förderprogramm! Dieser Call ist mit 28. Februar 2025 geschlossen und es können keine weiteren Einreichungen entgegengenommen werden. Das Ergebnis der Vorauswahl wird voraussichtlich ab 11. April 2025 bekanntgegeben. Die darauffolgende Jurysitzung erfolgt voraussichtlich am 23. bis 24. April 2025.

Vielen Dank,

Ihr AI-Adoption Team

Um über die nächste Einreichmöglichkeit informiert zu werden abonnieren Sie den aws Newsletter.

Branchen

Alle Branchen, insbesondere Vorhaben in zentralen Handlungsfeldern wie Energiewende, Umwelt-, Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilitätswende, Weltraum, Luftfahrt und Gesundheit.

Unternehmensgröße

alle Unternehmensgrößen

Entwicklungsphase

Die Vorhaben können in unterschiedlichen Unternehmensphasen unterstützt werden:

  • Vorgründungsphase (keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet)
  • Gründungs- und erste Wachstumsphase
  • Expansionsphase

Voraussetzungen

  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  • Die Obergrenze nach AGVO oder De-minimis muss eingehalten werden.
  • Es wird ein innovatives vertrauenswürdiges KI-Vorhaben umgesetzt.
  • Ein Projektschwerpunkt liegt in der Vorbereitung auf beziehungsweise der Umsetzung von kommenden AI-Regulierungen, -Standards, -Normen oder -Zertifizierungen.
  • Für AI-Adoption: Green zusätzlich: Wesentlicher unmittelbarer messbarer positiver Beitrag zur Erreichung von Zielen des EU Green Deal.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

Erfolgsquote

22 %

Art der Finanzierung

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Finanzierung

Bei Anwendung von De-minimis:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu 150.000 Euro

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 22, Beihilfen für junge innovative Unternehmen:

  • bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten und bis zu 150.000 Euro

Bei Anwendung der AGVO, Artikel 25, für Vorhaben der experimentellen Entwicklung:

  • bis zu 25 % und bis zu 150.000 Euro für Großunternehmen
  • bis zu 35 % und bis zu 150.000 Euro für mittlere Unternehmen
  • bis zu 45 % und bis zu 150.000 Euro für kleine Unternehmen

Laufzeit des Projekts

12 Monate

Förderbare Kosten

alle folgenden direkt projektbezogenen und tatsächlich entstandenen Kosten: 

  • Personalkosten, zum Beispiel Gehälter, Löhne
  • Sachkosten – also materielle und immaterielle Investitionen, wie zum Beispiel Softwarelizenzen, Patente
  • Drittkosten zum Beispiel für Beratung, Softwareentwicklung, Ausbildungskosten, maximal 49 % der förderbaren Kosten

Dauer der Genehmigung

2 bis 5 Monate

Auszahlung

Sie erhalten den Zuschuss in drei Tranchen nach Erreichen von vorab definierten Meilensteinen.

Rückzahlung

nicht rückzahlbar

Kosten

keine Bearbeitungskosten

ergänzende Förderungen

AI Mission Austria - Modul AI Start
aws KI-Marktplatz

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern-Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, bei denen gesetzliche Regulierungen, Standards, Normen oder Zertifizierungen nicht im Fokus stehen.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte, die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte, für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.
  • AI-Adoption: Green: Projekte, die keinen wesentlichen, überwiegend unmittelbaren und messbaren Beitrag zum EU Green Deal darlegen.

Der Call ist vom 02. Jänner 2025 bis zum 28. Februar 2025, 12:00 Uhr (MEZ) geöffnet.

  1. Sie beantragen "Mission AI Austria - Modul AI-Adoption" über den aws Fördermanager. Dort treffen Sie die Auswahl zwischen AI-Adoption oder AI-Adoption: Green. Eine Doppeleinreichung ist nicht möglich. Bitte verwenden Sie die verpflichtenden Vorlagen:
    Businessplan
    Integrale Planung
  2. Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert*innen der aws nach dem best-of-Prinzip.
  3. Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einer externen Jury. Diese bewertet die Projekte nach dem best-of-Prinzip.
  4. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung der Jury.
  5. Das Ergebnis wird voraussichtlich ab 16. Mai 2025 bekanntgeben.
  6. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung

Dauer der Genehmigung

2 bis 4 Monate

Ihre Ansprechpersonen

Ing. Mag. Hannes A. Schwetz, CEFA
Deep Technologies
Dr. Regina Weinmüllner
Dr. Regina Weinmüllner, MSc
Deep Technologies
Benjamin Delic, MSc
Deep Technologies