aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen
Im Rahmen von aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen informieren wir Sie, was „AI made in Europe“ künftig darf, soll und muss. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtskonform an AI-Trainingsdaten kommen, wozu sie diese verwenden dürfen und welche technischen Alternativen es neuerdings dazu gibt. Neben Rat und Tat bieten wir auch finanzielle Zuschüsse für Rechtsberatung, die Beschaffung von AI-Trainingsdaten und den Erwerb von Source Codes Dritter, mit denen Sie Entwicklungszeit und -kosten sparen.
Ab Jahresbeginn 2024 fördern wir auch AI-Weiterbildungen & AI-, Klima- und Umweltzertifizierungen. Infos schon jetzt bei: g.staubmann@aws.at oder f.seper@aws.at. Bleiben Sie dran!
Branchen
Unternehmen, die Artificial Intelligence entwickeln oder einsetzen
Unternehmenssgröße
Unternehmen jeder Größe
Entwicklungsphase
alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- Betriebsstandort in Österreich
- Sie reichen mit Ihrem Förderungsantrag eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung ein.
- Ihr Unternehmen erfüllt alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für das Förderungsmodul „AI Wissen“.
Erfolgsquote
erfahrungsgemäß rund 75 %
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.
Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe der Finanzierung
- unentgeltliches Coaching durch Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws im Ausmaß von maximal 20 Stunden
- Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 20.000,-
Laufzeit des Projektes
max. 18 Monate
Förderbare Kosten
- Kosten für von Dritten erworbenes geistiges Eigentum (z. B. AI-Trainingsdaten)
- Externe Beratung (z. B. Rechtsberatung) für die Beschaffung von AI-Trainingsdaten sowie deren Nutzung, Weiterverwendung und kommerziellen Weiterverwertung
- Externe Beratung in Sachen AI-Zertifizierung
- Freedom-to-Operate Analysen (FTO)
- Projektbezogene externe Beratungsdienstleistungen für die Implementierung einer AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie sowie einer entsprechenden AI-Datenstrategie
- Patentanwaltskosten im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechtsverletzungen (z.B. Patentverletzungsklagen)
Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Programmdokument auf Seite 8 unter Downloads.
Dauer der Genehmigung
Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung rund 1x pro Quartal
Auszahlung
Sobald Sie eine Rechnung für bereits erbrachte Leistungen Dritter eingereicht haben.
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine Bearbeitungsgebühr
ergänzende Förderungen
AI Mission Austria - Modul Start
AI Mission Austria - Modul Adoption
aws KI Marktplatz
Welche Kosten werden nicht gefördert?
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
- Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,– (netto) resultieren
- Reisekosten
- Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten
- Kosten für externe Beratungen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner*innen im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
- Umsatzsteuer
Antragszeitpunkt
Der Call ist bis zum 31. Dezember 2024 geöffnet.
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen "AI Mission Austria - Modul AI Wissen" ausschließlich über den aws Fördermanager.
- Ihrem Antrag liegt eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung sowie eine Kostenaufstellung bei.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Ihre Ansprechpersonen

