aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen

Im Rahmen von aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen informieren wir Sie, was „AI made in Europe“ künftig darf, soll und muss. Darüber hinaus zeigen wir Ihnen, wie Sie rechtskonform an AI-Trainingsdaten kommen, wozu sie diese verwenden dürfen und welche technischen Alternativen es neuerdings dazu gibt. Neben Rat und Tat bieten wir auch finanzielle Zuschüsse für Rechtsberatung, die Beschaffung von AI-Trainingsdaten und den Erwerb von Source Codes Dritter, mit denen Sie Entwicklungszeit und -kosten sparen.
 

Ab Jahresbeginn 2024 fördern wir auch AI-Weiterbildungen & AI-, Klima- und Umweltzertifizierungen. Infos schon jetzt bei: g.staubmann@aws.at oder f.seper@aws.at. Bleiben Sie dran!

Branchen
Unternehmen, die Artificial Intelligence entwickeln oder einsetzen


Unternehmenssgröße
Unternehmen jeder Größe


Entwicklungsphase
alle Unternehmensphasen


Voraussetzungen

  • Betriebsstandort in Österreich
  • Sie reichen mit Ihrem Förderungsantrag eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung ein.
  • Ihr Unternehmen erfüllt alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für das Förderungsmodul „AI Wissen“.


Erfolgsquote
erfahrungsgemäß rund 75 %

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

Art der Finanzierung
nicht rückzahlbarer Zuschuss


Höhe der Finanzierung

  • unentgeltliches Coaching durch Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws im Ausmaß von maximal 20 Stunden
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 20.000,-


Laufzeit des Projektes
max. 18 Monate


Förderbare Kosten

  • Kosten für von Dritten erworbenes geistiges Eigentum (z. B. AI-Trainingsdaten)
  • Externe Beratung (z. B. Rechtsberatung) für die Beschaffung von AI-Trainingsdaten sowie deren Nutzung, Weiterverwendung und kommerziellen Weiterverwertung
  • Externe Beratung in Sachen AI-Zertifizierung
  • Freedom-to-Operate Analysen (FTO)
  • Projektbezogene externe Beratungsdienstleistungen für die Implementierung einer AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie sowie einer entsprechenden AI-Datenstrategie
  • Patentanwaltskosten im Zusammenhang mit Immaterialgüterrechtsverletzungen (z.B. Patentverletzungsklagen)

Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Programmdokument auf Seite 8 unter Downloads.


Dauer der Genehmigung
Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung rund 1x pro Quartal


Auszahlung
Sobald Sie eine Rechnung für bereits erbrachte Leistungen Dritter eingereicht haben.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine Bearbeitungsgebühr


ergänzende Förderungen
AI Mission Austria - Modul Start
AI Mission Austria - Modul Adoption
aws KI Marktplatz

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,– (netto) resultieren
  • Reisekosten
  • Personalkosten inkl. Lohnnebenkosten
  • Kosten für externe Beratungen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner*innen im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
  • Umsatzsteuer

Antragszeitpunkt
Der Call ist bis zum 31. Dezember 2024 geöffnet.


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen "AI Mission Austria - Modul AI Wissen" ausschließlich über den aws Fördermanager.
  2. Ihrem Antrag liegt eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung sowie eine Kostenaufstellung bei.
  3. Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
  4. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.

    Ihre Ansprechpersonen

    Dr. Gunnar Staubmann, MAS
    IP Management
    Fabian Seper, MSc
    IP Management

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