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aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - AI Wissen

Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Für laufende Projekte sind die erforderlichen Dokumente im Downloadbereich abrufbar.

Ziel des Programms ist der Wissensaufbau für Unternehmen, um AI-Technologien entsprechend ihrer Unternehmensziele anzuwenden und entwickeln zu können. Ein verstärkter Fokus liegt hierbei auf der Entwicklung und Umsetzung von konsistenten AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategien sowie vertrauenswürdiger AI. Ziel des Förderungsprogramms ist es die Voraussetzungen für die erfolgreiche Entwicklung und den erfolgreichen Einsatz von vertrauenswürdigen AI-Anwendungen zu schaffen.

Das Modul AI Wissen ist im Fördermanager unter dem Punkt “Nachhaltig expandieren” - “aws Innovationsschutz” zu finden.

Branchen

Unternehmen, die Artificial Intelligence entwickeln oder einsetzen

Unternehmenssgröße

alle Unternehmensgrößen

Entwicklungsphase

alle Unternehmensphasen

Voraussetzungen

  • Betriebsstandort in Österreich
  • Sie reichen mit Ihrem Förderungsantrag eine Projekt- bzw. Produktbeschreibung ein.
  • Ihr Unternehmen erfüllt alle formalen und inhaltlichen Voraussetzungen für das Förderungsmodul „AI Wissen“.

Erfolgsquote

erfahrungsgemäß rund 75 %

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

Art der Finanzierung

nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Finanzierung

  • unentgeltliches Coaching durch Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws im Ausmaß von maximal 20 Stunden
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch 30.000 Euro nach De-minimis oder AGVO

Der Zuschuss gliedert sich folgendermaßen:

  • Kostentyp I: maximal 20.000 Euro Zuschuss für Beratungsleistungen sowie Erwerb von geistigem Eigentum (zum Beispiel Trainingsdaten) und Innovationsschutzmaßnahmen.
  • Kostentyp II: maximal 10.000 Euro Zuschuss für Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel Aus- und Weiterbildungen)

Der Gesamtbetrag der förderungsfähigen Projektkosten muss mindestens 2.000 Euro betragen.

Laufzeit des Projektes

maximal 18 Monate

Förderbare Kosten

  • Kosten für Beratungsleistungen:
  • Dazu zählen beispielsweise:
     
    • Honorare externer Berater*innen zur Einführung, Optimierung oder Implementierung von AI-Systemen sowie für die Implementierung von AI-Geschäfts- und Innovationsschutzstrategie sowie entsprechenden AI-Datenstrategien
    • Honorare für Patentanwält*innen, Rechtsanwält*innen, im Zusammenhang mit der Identifikation von Immaterialgüterrechtsverletzungen
  • Kosten für zu Marktpreisen von Dritten direkt oder in Lizenz erworbenes geistiges Eigentum
  • Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen (zum Beispiel Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen) im AI-Bereich

Details zu den förderbaren Kosten finden Sie im Programmdokument auf Seite 8 unter Downloads.

Dauer der Genehmigung

Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung rund 1 mal pro Quartal

Auszahlung

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in einer Tranche am Ende der Projektlaufzeit, nachdem alle Leistungen abgewickelt wurden.

Rückzahlung

nicht rückzahlbar

Kosten

keine Bearbeitungsgebühr

ergänzende Förderungen

AI Mission Austria - Modul Start
AI Mission Austria - Modul Adoption
aws KI Marktplatz

Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter 150 Euro (netto) resultieren
  • Reisekosten
  • Personalkosten inklusive Lohnnebenkosten
  • Kosten für externe Beratungen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner*innen im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
  • Umsatzsteuer

Antragszeitpunkt

Ein Antrag ist von voraussichtlich vom 08. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025 möglich.

Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen "AI Mission Austria - Modul AI Wissen" ausschließlich über den aws Fördermanager. Das Modul AI Wissen ist unter aws Innovationsschutz zu finden. 
  2. Ihrem Antrag liegt eine Projekt- beziehungsweise Produktbeschreibung sowie eine Kostenaufstellung bei.
  3. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.

Ihre Ansprechpersonen

Aridon Smajlaj
IP Management
Mag. (FH) Gerd Zechmeister
Mag. (FH) Gerd Zechmeister
IP Management