aws erp-Kredit - spezielle Konditionen/Bedingungen: Beihilfenfrei mit EIB-Refinanzierung

Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm "aws erp-Kredit".

Beihilfen gemäß AGVO oder De-minimis treffen auf mehrfache Einschränkungen ihrer Anwendbarkeit und enge Grenzen bei den Finanzierungsvolumina. Um für größere Innovations- und Wachstumsprojekte von KMU- und Mid-Cap-Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung bereitzustellen, die nicht als Beihilfe im Sinne des  europäischen Beihilfenrechts zu klassifizieren ist, erweitert der ERP-Fonds sein Angebot um Finanzierungen, die über Mittel der EIB refinanziert werden.

Branchen
alle gemäß erp-Richtlinien


Unternehmensgröße
KMU und MidCap bis 3.000 Mitarbeiter*innen


Entwicklungsphase
bestehende Unternehmen, Neugründungen, Unternehmensnachfolge und MBO


Voraussetzungen

  • Das Projekt wird in Österreich durchgeführt.
  • Der Finanzierungsbedarf beträgt mindestens EUR 3 Mio.
  • Projektdurchführungszeit maximal 3 Jahre
  • Es können auch bereits begonnene Projekte finanziert werden.
  • Maximale Projektgröße: KMU EUR 25 Mio. | MidCap EUR 50 Mio.

Art der Finanzierung
Kredit


Höhe der Finanzierung
zwischen EUR 3 Mio. und EUR 25 Mio.

bei Projektkosten bis zu EUR 25 Mio.

  • KMU und MidCap: max. EUR 12,5 Mio., bis zur 100 % der finanzierbaren Kosten

bei Projektkosten zwischen EUR 25 Mio. und EUR 50 Mio.:

  • ausschließlich möglich für MidCap: max. EUR 25 Mio., max. 50 % der finanzierbaren Kosten


Finanzierbare Kosten
Mit beihilfenfreien Krediten können Innovations- und Wachstumsvorhaben im Inland finanziert werden, insbesondere:

  • Modernisierung und Erweiterung eines Unternehmens
  • Investitionen in neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Betriebsansiedlungen
  • Neugründungen und Unternehmensnachfolge und MBO
  • Forschung und Entwicklung
  • Fertigungsüberleitung (First Industrial Deployment)
  • Betriebsmittel


Auszahlung, Rückzahlung und Laufzeit
Der Kredit ist sofort nach Zusage abrufbar.

Die Laufzeit kann mindestens 2 Jahre bis maximal 8 Jahre ab Zuzählung betragen.

Die Rückzahlung erfolgt in 4 bis 16 gleichen Halbjahresraten.

Tilgungstermine 30.06. und 31.12.

Tilgungsfreier Zeitraum: max. 12 Monate, endend am 30.06. oder 31.12.


Zinsen
Der fixe Zinssatz wird in der Kreditzusage geregelt.

Wenn der Kredit nicht sofort ausgenützt wird, ist für den Zinssatz zum Zeitpunkt der Zusage lediglich eine Indikation möglich und wird die endgültige Höhe des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Ausnützung festgelegt.

Die beihilfenfreie Gestaltung erfordert, dass der Zinssatz mindestens mit EU-Referenzzinssatz auf Basis 12-Monats-EURIBOR plus 100 Basispunkte bemessen wird und muss die Refinanzierungs-, Verwaltungs- und Risikokosten des ERP-Fonds abdecken.

Die Zinsverrechnung erfolgt quartalsweise dekursiv/halbjährlich dekursiv.


Nebenkosten
Es fällt kein Zuzählungsentgelt an.

Bei Ausnützung in Tranchen oder Bereitstellung von Mitteln über den Zeitraum von 12 Monaten hinaus oder vorzeitigen Tilgungen verrechnet der ERP-Fonds refinanzierungsseitig anfallende Kosten weiter.

Direktinvestitionen im Ausland

Beihilfenfreie Finanzierungen können mit allen Förderungen und Finanzierungen der aws kombiniert werden.

Einschränkungen gibt es bei der Kombination mit Mitteln aus den EU-Strukturfonds.

  1. Antrag einreichen
    Sie beantragen den aws erp-Kredit gemeinsam mit Ihrer Bank über den aws Fördermanager. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  2. Antragsprüfung
    Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien. Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen die Projektdetails. Wir analysieren den Antrag im Detail und entscheiden, ob Ihr Vorhaben finanziert werden kann oder nicht.
  3. Kreditanbot
    Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung und stellen bei positiver Entscheidung eine Kreditzustimmungserklärung aus. Sie schließen einen Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab.
  4. Durchführung des Projektes
    Der Nachweis über den Abschluss des Gesamtprojektes sowie die Erfüllung der notwendigen Auflagen muss innerhalb von drei Monaten (beginnend mit Ende des Durchführungszeitraumes) übermittelt werden. Der Projektzeitraum soll in der Regel 24 Monate nicht überschreiten.

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