aws Garantie - spezielle Konditionen/Bedingungen: Ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Diese Information gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen im aws Programm „aws Garantie“.
Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken und zur Erreichung von sechs konkreten Umweltzielen (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) beitragen.
Zusätzlich sollen zukunftsträchtige Projekte, die zur Digitalisierung der österreichischen Wirtschaft beitragen, sowie Recycling- und Produktionsanlagen für die Produktion von Komponenten und Geräten der Informationskommunikation und -technologien in Österreich unterstützt werden.
- KMU und Großunternehmen, die Projekte im Inland, welche ausschließlich Investitionen in ökologisch nachhaltige oder digitale Wirtschaftstätigkeiten umfassen, umsetzen.
- Die „ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeit“ muss den Kriterien des Artikel 3 der EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 entsprechen. Für Anträge von Kleinunternehmen können auch Wirtschaftstätigkeiten mit nachhaltigkeitsbezug gemäß Artikel 9 der der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) idgF unterstützt werden.
- Bei Projekten von KMU muss der Garantiebetrag pro Projekt 750.000 Euro überschreiten (darunter sind die Garantierichtlinien im Rahmen des KMU-Förderungsgesetzes anzuwenden).
Förderbare Kosten
- Forschungs- und Entwicklungskosten, zum Beispiel Personalkosten, Prototypenkosten, Versuchsmaterial, externe Kosten
- materielle und immaterielle Investitionen, zum Beispiel Maschinen und Anlagen sowie bauliche Maßnahmen
- nicht aktivierungsfähige Projektaufwendungen im Zusammenhang mit Wachstums- und Innovationsprojekten, zum Beispiel Personal, Material
Höhe der Finanzierung
- bis zu 80 % eines Kredits mit einem maximalen aws Obligo von 30 Millionen Euro
Der Garantiebetrag darf insgesamt 30 Millionen Euro pro Vorhaben nicht übersteigen.
Ab einem Projektvolumen von 10 Millionen Euro übernimmt die aws nicht mehr als 1/3 des Gesamtrisikos – Ausnahme: Projekte mit besonderer volkswirtschaftlicher Relevanz und bei Unternehmen mit guten Bonitäten.
Kosten der Garantieübernahme
- Bearbeitungsentgelt: 0,25 % des Kreditbetrages, einmalig
- Garantie-Entgelt: ab 0,30 % p.a. (risikoabhängig) des Obligos; im Falle einer Rückhaftung des EIF auch geringer.
Projekte, die nicht Investitionen in ökologisch nachhaltige oder digitale Wirtschaftstätigkeiten umfassen.
(Diese Projekte können – bei Entsprechung zu den Richtlinien – unter den Basiskonditionen der aws Garantie unterstützt werden.)
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