aws Garantie

Mit der aws Garantie bieten wir Sicherheiten, die Ihre Bank bei der Kreditvergabe von Ihnen fordert – und erhöhen so Ihre Chance, einen Kredit zu erhalten.

HINWEIS:

Die Richtlinie nach dem KMU-Förderungsgesetz zu diesem Förderungsprogramm - im Regelfall für ein aws-Obligo bis Euro 750.000 - soll vom Bund in Kürze beschlossen werden und eine Wirksamkeit ab 1.1.2024 bekommen.

Um Verzögerungen zu vermeiden, können Garantieanträge ab 1.1.2024 unverändert gestellt werden. Da sich inhaltlich durch die Richtlinien ab 1.1.2024  bis auf die Nichtverlängerung der Vorabgarantien voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben werden, können als Anhaltspunkt für diese Anträge die bisherigen Richtlinien angewandt werden (mit Ausnahme der nicht verlängerten Vorabgarantien). Entscheidungen über eine Garantieübernahme können aber erst bei Vorliegen der endgültigen Garantierichtlinie getroffen werden. Es besteht kein Rechtanspruch auf Gewährung einer Garantie oder Ersatz des mit der Antragstellung verbundenen Aufwandes. Davon nicht betroffen sind Ansuchen nach dem Garantiegesetz (in der Regel ein aws-Obligo über Euro 750.000).

aws Garantie (Überblick)

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel

Branche

gewerbliche und industrielle Unternehmen

Zielgruppe

Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich

Förderungsverfahren/-instrument

First come - First serve| Garantie

Volumen

bis EUR 15 Mio.
bis EUR 25 Mio. für "grüne"- und Digitalisierungsprojekte

Projektlaufzeit

bis zu 2 Jahre

Einreichtermin

jederzeit

Dauer der Genehmigung

2 Wochen bis 2 Monate

Erfolgsquote

85 %

aws Garantie (Details)

Branchen

  • gewerbliche und industrielle Unternehmen
  • im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft subsidiär zur ÖHT


Unternehmensgröße
alle – vom EPU über KMU bis zum Großunternehmen


Entwicklungsphase

  • alle Phasen beginnend mit der Unternehmensgründung bzw. -übernahme


Voraussetzungen

  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte ist in Österreich.
  • Das Unternehmen muss im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.
  • Das Projekt leistet einen positiven Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich
  • Das Projekt wird in Österreich durchgeführt
    (Ausnahme: spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung).
  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt
    (Ausnahme: beihilfenfreie Garantien und Garantien nach De-minimis-Obergrenze für Finanzierungen größer EUR 1 Mio., bei welchen der Projektstart schon 6 Monate vor Antragstellung zurückliegen kann).
  • Ausgewogene Risikoteilung – abhängig von Kredithöhe und Projektrisiko.
  • Etwaige Kreditsicherheiten neben der Garantie der aws hängen von Ihrem Vorhaben und der Abstimmung mit dem finanzierenden Kreditinstitut ab, z. B. persönliche Haftung, Hypothek, Sicherungsübereignung oder Eigentumsvorbehalt
    (Ausnahme: spezielle Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln)
  • Bei Finanzierungen bis EUR 100.000,- verzichtet die aws auf Sicherheiten, mit Ausnahme der persönlichen Haftung der Unternehmer*innen oder der wesentlichen Gesellschafter*innen.
  • Die Garantie wird im Rahmen von De-minimis-Obergrenze oder AGVO gewährt, kann aber auch beihilfenfrei ausgestaltet sein.
  • Details zu den Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien weiter unten unter „Downloads“.


Erfolgsquote

  • bei KMU und Großunternehmen 90 %
  • bei innovativen Start-ups 30 %
Video zum aws Programm aws Garantie

Art der Förderung

  • Garantie oder Vorab-Garantie für Investitions- oder Betriebsmittelkredite


Höhe der Finanzierung
Bis zu 80 % eines Kredits mit einem maximalen aws-Obligo von EUR 15 Mio. und einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren (abhängig vom zu finanzierenden Projekt) - für "grüne" und Digitalisierungsprojekte gemäß EU-Taxonomie EUR 25 Mio.

Für Garantien für Betriebsmittelkredite gelten folgende Konditionen:

  • mit einer Garantiequote von bis zu 80 %
    • endfällige Finanzierungen in Höhe von bis zu EUR 100.000,-
    • Finanzierungen mit gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten in Höhe von bis zu EUR 2,5 Mio. für KMU
  • mit einer Garantiequote von 50 %
    • endfällige Finanzierungen in Höhe von mehr als EUR 100.000,-
    • Finanzierungen mit gleichhohen halbjährlichen Tilgungsraten von Großunternehmen und KMU über EUR 2,5 Mio.

Der Garantiebetrag für Investitions- und Betriebsmittelkredite kann EUR 25 Mio. pro Vorhaben nicht übersteigen.

Ab einem Projektvolumen von EUR 5 Mio. übernimmt die aws nicht mehr als 1/3 des Gesamtrisikos – Ausnahme: Projekte mit besonderer volkswirtschaftlicher Relevanz und bei Unternehmen mit guten Bonitäten.


Laufzeit der Garantie

  • mindestens 3 Jahre – maximal 20 Jahre
    Betriebsmittel in der Regel bis zu 5 Jahre


Förderbare Kosten

  • materielle und immaterielle Investitionen, z. B. Maschinen, Güter, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, bauliche Maßnahmen
  • Forschungs- und Entwicklungskosten, z. B. Personalkosten, Prototypenkosten, Versuchsmaterial, externe Kosten
  • nicht aktivierungsfähige Wachstums- und Innovationsmaßnahmen (Betriebsmittel), z. B. Miete, Personal, Waren, Material
  • Marketing- und Vertriebskosten


Kosten

  • Bearbeitungsentgelt: ab 0,25 % des Kredits, max. EUR 60.000,-, bei Vorab-Garantien mind. EUR 200,- sowie 0,25 % Bearbeitungsentgelt bei Einlösung der Vorab-Garantie
  • Garantieentgelt – abhängig von Ihrer Bonität: jährlich mind. 0,3 % des garantierten Kreditbetrages im Ausmaß der Garantiequote; bei EU-Rückhaftung auch weniger
  • Promessenentgelt bei Vorab-Garantien:
    • Finanzierungen bis EUR 937.500,-: 0,1 % des zugesagten Obligos für eine Laufzeit bis zu 3 Monaten; 0,2 % für eine Laufzeit von 6 Monaten
    • Finanzierungen über EUR 937.500,-: 0,3 % p.a. des zugesagten Obligos für eine Laufzeit bis zu 6 Monaten

Der Zinssatz für den von der aws garantierten Kredit ist mit dem jeweiligen Kreditinstitut zu vereinbaren.


Ergänzende Förderungen
aws erp-Kredit
aws Eigenkapital
aws Connect

  • Projekte, die keine plausiblen Erfolgschancen haben oder eine nachhaltig positive Unternehmensentwick­lung nicht erwarten lassen. Diesbezüglich werden jedenfalls auch die Eigenmittelausstattung und die Marktchancen des Unternehmens bzw. des Projekts in die Prüfung miteinbezogen.
  • Projekte, die nicht in Österreich durchgeführt werden (Ausnahme: spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung)
  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,- (netto) resultieren
  • Projekte, die die alleinige Übernahme von Unterneh­mensanteilen im Sinne einer Finanzbeteiligung ohne eigenen Projektcharakter (z. B. durch eine neue strate­gische Ausrichtung) betreffen
  • Projekte, die nicht im Zusammenhang mit einem unter­nehmerischen Vorhaben stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil von Projektkosten)
  • reine Auftragsfinanzierungen, d. h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen, die der (Zwischen-)Finanzierung von einzelnen Aufträgen dienen
  • die Nachbesicherung von bereits bestehenden Krediten, ausgenommen  spezielle Konditionen/Bedingungen Stabilisierung
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Errichtung eines Gebäudes stehen, welches vom Unternehmen nicht selbst genutzt wird, sondern zum Zweck des Verkaufs und/oder der Vermietung errichtet oder angeschafft wird (= “Realitätenwesen“)
  1. Sie beantragen die aws Garantie gemeinsam mit Ihrer Bank bzw. die aws Vorab-Garantie direkt und ohne Bank bei der aws, beide über den aws Fördermanager.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
  4. Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen die Projektdetails.
  5. Wir analysieren den Antrag im Detail und entscheiden, ob Ihr Vorhaben gefördert werden kann oder nicht.
  6. Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung und stellen bei positiver Entscheidung ein Garantieanbot aus.
  7. Die Annahme des Garantieanbots muss innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab dem Datum der Ausstellung – durch das finanzierende Institut und das Unternehmen erfolgen.
  8. Der Nachweis über den Abschluss des Gesamtprojektes sowie die Erfüllung der notwendigen Auflagen muss innerhalb von drei Monaten (beginnend mit Ende des Durchführungszeitraumes) übermittelt werden.

Es besteht die Möglichkeit, dass das Unternehmen direkt bei der aws einen Antrag auf „Vorab-Garantie“ stellt. Mit dieser Zusage kann das Unternehmen dann auf die Bank seiner Wahl zugehen und das Kreditgespräch führen.


Dauer der Genehmigung
Abhängig vom Finanzierungsbetrag von 2 Wochen bis 2 Monaten

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Ökologische Nachhaltigkeit und Digitalisierung

Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten, die sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken. Weiters sollen zukunftsträchtige Digitalisierungsprojekte sowie Recycling- und Produktionsanlagen für die Produktion von Komponenten und Geräten der Informationskommunikation und -technologien in Österreich unterstützt werden.

Link zur Detailseite

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Junge Unternehmen

Unterstützung der Finanzierung von Vorhaben von jungen Unternehmen. Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von wirtschaftlich selbstständigen, gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen in den ersten 6 Jahren ab Gründung bzw. Übernahme.  

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Spezielle Konditionen/Bedingungen: Eigenkapital hebeln

Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von jungen kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 6 Jahre nach der Gründung). Eigenmittel, die in das Vorhaben eingebracht werden, können durch die Aufnahme eines Kredites in gleicher Höhe verdoppelt werden. Für diesen Kredit kann die aws eine aws Garantie für bis zu 80 % der Kreditsumme ausstellen. Der Kreditbetrag kann für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden.

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Spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung

Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung bei der Durchführung von Direktinvestitionen von österreichischen Unternehmen im Ausland.

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Spezielle Konditionen/Bedingungen: Stabilisierung

Ziel ist die Erleichterung der Finanzierung von Maßnahmen, die der Sicherung von Erfolgschancen und dem Erhalt/der Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.

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Spezielle Konditionen/Bedingungen: Überbrückungsgarantien im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise"

Mit 15.06.2022 hat die Antragsfrist für aws Überbrückungsgarantien geendet.

Einzelne österreichische Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen. Insbesondere müssen Lieferketten und Kundschaftsbeziehungen kurzfristig angepasst und die daraus resultierenden Kosten zwischenfinanziert werden. Damit es in diesem Zusammenhang nicht zu einer existenzbedrohlichen Gefährdung für österreichische Unternehmen kommt, wird im Rahmen des aws-Garantieprogramms ein neues Angebot „Garantien für Überbrückungsfinanzierungen" zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt. Für Tourismusfinanzierungen bis zu EUR 4,4 Mio. wenden Sie sich bitte an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT.

Link zur Detailseite

Ihre Ansprechpersonen für Projekte bis EUR 1 Mio.

Anton Neunteufl
Anton Neunteufl
Garantien und Prämien für KMU
Maria Hüttmair
Maria Hüttmair
Garantien und Prämien für KMU
Mag.<sup>a</sup> Katharina Novakovic
Mag. Katharina Lichtenecker
Garantien und Prämien für KMU

Ihre Ansprechpersonen für Projekte über EUR 1 Mio.

Monika Bednarik-Belan
Monika Bednarik-Belan
Garantien für Industrie und Internationalisierung
Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
DI Dr. Wilhelm Hantsch-Linhart, MBA
Garantien für Industrie und Internationalisierung
Hans Peter Oswald
Hans Peter Oswald
Garantien für Industrie und Internationalisierung

Der Großteil der in diesem Programm übernommenen Garantien wird durch die von COSME bereitgestellte Rückbürgschaft und den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) ermöglicht. 

Alternativ kann dieses Programm auch von einer Rückgarantie im Rahmen des InnovFin SME Guarantee Facility (InnovFin) der Europäischen Union für innovative und forschungsorientierte KMU und kleine Mittelstandsfirmen sowie den im Zusammenhang mit dem Investitionsplan für Europa begründeten Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“) unterstützt werden.

Der Zweck des EFSI ist die Unterstützung bei der Finanzierung und Umsetzung produktiver Investitionen in der Europäischen Union und die Sicherstellung eines besseren Zugangs zu Finanzierungen.

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