aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer

Mit diesem Programm fördern wir Universitäten und Fachhochschulen bei überregionalen und disziplinenübergreifenden Kooperationen mit Unternehmen, beim Erwerb von geistigen Schutzrechten und bei der wirtschaftlichen Verwertung von Forschungsergebnissen und Prototypen.

aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer (Überblick)

Was wird gefördert?

Wissenstransferzentren, Prototypen

Branche

Universitäten und Fachhochschulen

Zielgruppe

Universitäten und Fachhochschulen

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Projektlaufzeit

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Einreichtermin

Zentren: Geschlossen

Prototypen: 28.04.2023

Dauer der Genehmigung

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Erfolgsquote

Zentren: 100%

Prototypen: 35%

aws Impulsprogramm für den österreichischen Wissens- und Technologietransfer (Details)

Branchen

Universitäten und Fachhochschulen

Voraussetzungen

1. Der Antrag wird gestellt von 

  • öffentlichen österreichischen Universitäten nach dem UG 2002, 
  • der Universität für Weiterbildung Krems oder
  • Fachhochschulen nach dem FHStG 1993.

2. Richtlinie und Bestimmungen des Programm-Dokuments sind erfüllt.

Art der Finanzierung

Zuschuss

Höhe des Zuschusses

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Förderbare Vorhaben

  • Überregionale und disziplinenübergreifende Kooperationen mit dem Ziel, Wissens- und Technologietransfers weiterzuentwickeln
  • Entwicklung und Bau von Prototypen

Projektdauer

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Auszahlung

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransferzentren bzw. Prototypen

Rückzahlung

keine

Kosten

keine

Ergänzende Förderungen

keine

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren bzw. Prototypen

Antrags-Zeitpunkt

ab 01.01.2022  

Antrag und Entscheidung

Abhängig vom jeweiligen Modul – Wissenstransfer-Zentren  bzw. Prototypen

Dauer der Genehmigung

Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.

Für die Prototypenförderung  sind 3 Stichtage für die Behandlung von Finanzierungsanträgen in den nächsten Auswahlverfahren vorgesehen.Der nächste Einreichtermin ist der 07.10.2022 um 12:00 Uhr. Ein weiterer Stichtag wird voraussichtlich im März 2023 zu liegen kommen.

Der Stichtag für die Wissenstransferzentren  ist Freitag, der 03.06.2022, 12:00 Uhr

 

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Protoypenförderung

Förderung: Zuschuss für die Entwicklung und den Bau von Prototypen durch Universitäten und FHs zur Prioritäts- und Patentfolge-Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten

Ziel: Die wirtschaftlichen Verwertungschancen von Ideen aus der wissenschaftlichen Forschung signifikant zu erhöhen, indem der Nachweis der technischen Machbarkeit bzw. Funk­tionsfähigkeit erbracht wird

Link zur Detailseite

Spezielle Bedingungen/Konditionen: Wissenstransferzentren

Förderung: Zuschuss für innovative, überregionale und disziplinübergreifende Kooperationen von Universitäten und Fachhochschulen

Ziel: Weiterentwicklung des Wissens- und Technologietransfers aus der Forschung
in die Wirtschaft

Fokus:

  • MINT: Stärkung des Interesses an MINT-Disziplinen

Link zur Detailseite

Ihre Ansprech-Partner/-innen

Dipl.-Ing. Dr. Manfred Lampl
IP Management

Für Fragen zu bereits laufenden Prototypenförderungen

DI Christoph Weber
DI Christoph Weber
IP Management

Dieses Förderungsprogramm wird aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Innovation (Österreich-Fonds) finanziert.

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