aws Innovationsschutz

Fragen und Antworten

Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung der Förderung. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend für Sie ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Programmdokumente und Richtlinien, die unter aws Innovationsschutz Downloads zu finden sind.

 

1. Was bietet aws Innovationsschutz?
aws Innovationsschutz bietet Unternehmen Unterstützung beim Management ihres geistigen Eigentums (engl. Intellectual property, kurz IP).  

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende Innovationsschutz-Strategie für Ihr Unternehmen. Das bedeutet, dass nicht nur Patente, sondern vor allem Ihr Geschäftsmodell im Fokus steht. In gemeinsamen Workshops analysieren wir Ihr Geschäftsmodell hinsichtlich IP, um herauszukristallisieren, welches geistige Eigentum im Unternehmen schutzwürdig und schutzfähig ist. Wir diskutieren verschiedenste IP-Instrumente und unterstützen Sie bei der strategischen Nutzung der für Sie passenden IP-Instrumente, um Ihre Innovationen und Ihren Wettbewerbsvorteil nachhaltig zu sichern.
 

2. Wozu braucht ein KMU eine Innovationsschutz-Strategie?
Eine maßgeschneiderte Innovationsschutz-Strategie ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem tragfähigen Geschäftsmodell den Schutz der eigenen Innovationen vor Imitationen und damit die Schaffung und Sicherung eines exklusiven Wettbewerbsvorteils sowie die Erzielung geschäftlicher Handlungsfreiheit (FTO), d.h. die Minimierung der Risken, Rechte Dritter zu verletzen und Schadensforderungen ausgesetzt zu sein - was vor allem im digitalen Zeitalter entscheidend ist.
 

3. Welche Informationsservices kann ich nutzen?
IP-Termin: kurze telefonische Abklärung von Fragestellungen zu allgemeinen IP-Themen, Anlaufstellen und Förderungen; Terminvereinbarung jederzeit möglich

aws Innovationsschutz-Beratung (discover.IP): Infos zum konkreten Innovationsvorhaben durch aws und Patentamt (2-3 Stunden); Details zu discover.IP
 

4. Welche Förderungsprogramme kann ich nutzen?
Alle aws Innovationsschutz-Förderungen bieten Schutzrechtsberatung und Innovationsschutz-Strategie-Coaching in Kombination mit Zuschüssen.

aws Innovationsschutz-Green.IP: für Geschäftsmodelle mit einem wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele bzw. innerhalb der Handlungsfelder des Green Deals der EU

aws Innovationsschutz – AI Wissen: Wissensaufbau für Unternehmen, um AI-Technologien entsprechend ihrer Unternehmensziele anzuwenden und zu entwickeln

1. Wer kann einen IP-Termin in Anspruch nehmen?
Jede Person bzw. jedes Unternehmen
 

2. Wie einfach wird ein IP-Termin vereinbart?
Einfach Termin online vereinbaren (kein Antrag nötig).
 

3. Wie schnell ist ein IP-Termin verfügbar?
Sie geben online zwei Terminvorschläge an, zu denen Sie Zeit für das Gespräch haben.
 

4. Wer kann discover.IP in Anspruch nehmen?
Jede Person bzw. jedes Unternehmen.
 

5. Wie erfolgt die Antragstellung für aws Innovationsschutz-Beratung (discover.IP)?
Via aws Fördermanager.
 

6. Wo finde ich weitere Informationen zu discover.IP?
Auf der Website.

1. Was bietet die Förderung?
aws Innovationsschutz-Förderungen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung einer für das Unternehmen und sein Geschäftsmodell maßgeschneiderten Strategie zur Nutzung des geistigen Eigentums (Innovationsschutz-Strategie). Das Förderungsprogramm umfasst Coaching (Workshops mit Expertinnen und Experten der aws) und finanzielle Zuschüsse, welche nur gemeinsam beantragt werden können.


2. Was erwartet mich in den Workshops/beim Coaching?
Die Themen für die Workshops/Coaching bestimmen die Unternehmen. Mögliche Themen können z.B. sein: Analyse des Geschäftsmodells hinsichtlich Schutzrechtsbedarf, Überblick über IP-Instrumente (z.B. registrierte und nicht registrierte Schutzrechte), Know-how-Schutz, IP in Kooperationen, IP-Prozesse im Unternehmen, IP-Management, etc. bzw. spezielle Fragestellungen des Unternehmens.

Siehe Website.
 

3. Welchen Zeitaufwand muss man als Unternehmen für die Workshops einplanen?
Zur Orientierung kann man von mehreren Workshops, deren Dauer zw. 1 Stunde und einem ganzen Tag liegen kann, innerhalb der Projektlaufzeit ausgehen. Hinzu kommt auch Zeit für Vorbereitungsarbeiten und die Umsetzung der Ergebnisse.

Das Programm für das Coaching wird in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Unternehmens individuell zusammengestellt, sodass der Zeitaufwand stark schwanken kann.
 

4. Wo finden die Workshops statt?
Je nach vorheriger Absprache - online, in der aws oder beim Unternehmen.
 

5. Was kosten die Workshops?
Die Coaching-Leistungen sind Teil der aws Förderung und sind daher kostenfrei.
 

6. Können Zuschüsse ohne Coaching/Workshops beantragt werden?
Zuschüsse können nur gemeinsam mit Coaching beantragt werden, d. h. es ist ein gemeinsamer Antrag für das Coaching und benötigte Zuschüsse vor Vorhabenbeginn zu stellen.
 

7. Wie hoch ist der Zuschuss bzw. die Förderintensität?
Der Gesamtbetrag der förderbaren Kosten darf einen Maximalwert von EUR 150.000.– nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Kosten sind zur Gänze von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer zu tragen.

Die maximale Zuschusshöhe beträgt EUR 75.000.–.

Die Förderungsintensität (Förderung) beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten.

Für Ausbildungskosten kann die Förderungsintensität 70% (kleine Unternehmen) bzw. 60% (mittlere Unternehmen) betragen, wenn die Ausbildung von einer Frau absolviert wird.

Bei der Förderung von IP-Transfer durch Kauf oder Lizenzierung eines Patents kommt das folgende Schema gem. AGVO Art. 25 zur Ermittlung der Förderungsintensität zur Anwendung. Die Basisquote beträgt 25% für die Förderung von experimenteller Entwicklung. Hinzu kommt ein Bonus von 20% im Falle von Klein- und Kleinstunternehmen bzw. 10% im Fall von Mittelunternehmen. Damit ergibt sich eine Förderungsintensität von 45% für Klein- und Kleinstunternehmen und 35% für Mittelunternehmen.
 

8. Welche Kosten sind förderungsfähig?
Green.IP fördert Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Schutz von geistigem Eigentum anfallen. Förderungsfähig sind nur Kosten für erbrachte Leistungen Dritter (z.B. Patentanwaltskanzleien). Interne Kosten, die z.B. bei der Anmeldung von Patenten bei Fördernehmenden anfallen, sind nicht förderungsfähig.

Konkret können folgende Kosten gefördert werden:

  • Kosten für Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten (Amtsgebühren, Honorare für Patentanwaltskanzleien und Übersetzungskosten für die Anmeldung von Erlangung von Patenten, Marken und Geschmacksmustern)
  • Kosten für Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management (Kosten für Ausbilder*innen inkl. mit der Ausbildungsmaßnahme verbundene Aufwendung für Ausbilder*innen wie Reise- und Unterbringung, Materialen und Bedarfsartikel)
  • Kosten für Kauf oder Einlizenzierung von Patenten (Upfront-Payments, Beratungskosten z.B. für die Erstellung eines Lizenzvertrags)
  • Kosten für Beratungsleistungen externer Berater*innen zur Umsetzung einer Innovationsschutz-Strategie:
    • zur Implementierung von IP-Management-Prozessen (z.B. Diensterfindungen, Erfindervergütung etc.)
    • zur Durchführung von IP-Recherchen oder Freedom-to-Operate-Analysen,
    • im Zusammenhang mit dem Transfer von Schutzrechten wie z.B. Bewertung von Schutzrechten, Vertragserstellung etc.
    • im Zusammenhang mit der Identifikation der Verletzung von Schutzrechten und mit Rechtsverfolgungsmaßnahmen zur Verteidigung bzw. Durchsetzung von Schutzrechten

Die in einem Vorhaben geförderten Kosten hängen von den Projektinhalten ab. So werden z.B. in einem „klassischen“ Innovationsschutzprojekt die Kosten in erster Linie dem Aufbau eines Schutzrechtsportfolios (z.B. Nationalisierung von Patenten) dienen. In einem Projekt zur Einlizenzierung einer Technologie werden hauptsächlich die Lizenzkosten kombiniert mit Beratungen für die Erstellung eines Lizenzvertrags gefördert werden.


9. Welche Kosten werden nicht gefördert?

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabensbeginn entstanden sind;
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind;
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten;
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt;
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen;
  • Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt;
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen;
  • Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten;
  • Reisekosten
  • Umsatzsteuer


10. Handelt es sich um eine de minimis - Förderung?
Grundsätzlich gilt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) als beihilfenrechtliche Grundlage. Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) nach AGVO (siehe Anhang). UiS können nach de minimis gefördert werden.
 

11. Welche Art von Vorhaben wird unterstützt?
Es werden innovative, technologie-orientierte Innovationsvorhaben von KMU (gem. EU-Definition) unterstützt, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können (siehe auch Fragen zu umweltrelevanten Kriterien unten).

Das Innovationsvorhaben muss ein anhaltendes wirtschaftliches Wachstumspotenzial aufweisen und Förderungswerbende müssen über die wirtschaftlichen Ressourcen verfügen, das Innovationsvorhaben umzusetzen.
 

12. Was sind die Bewertungskriterien für die Gewährung der Förderung?
Zur Beurteilung der Förderfähigkeit der Vorhaben werden die Hauptmerkmale der Vorhaben beurteilt. Dabei werden die Innovationsschutzstrategie als auch das zugrundliegende Innovationsvorhaben herangezogen.

Es werden u.a. folgende Aspekte bewertet:

  • Innovationshöhe (Basisinnovation, substanzielle Innovation, inkrementelle Innovation)
  • Potenzial hinsichtlich Wachstums, Internationalisierung und Beschäftigung
  • Umweltrelevanz (siehe nachfolgende Frage)
  • Maßgeblichkeit von Innovationsschutz-Maßnahmen (z.B. Patentintensität der Branche)
  • Umsetzbarkeit des Innovationsvorhabens (Entwicklungsstand, Entwicklungskompetenzen im Unternehmen etc.)
  • Gesellschaftliche Auswirkungen
     

13. Welche umweltrelevanten Kriterien müssen Förderungsvorhaben erfüllen?
Zur Bewertung der Umweltrelevanz der Förderungsvorhaben werden bei Green.IP die Umweltziele der EU-Taxonomie herangezogen (siehe EU Taxonomy Navigator). Förderungsfähige Vorhaben müssen zu mindestens einem Umweltziel einen wesentlichen Beitrag leisten und gleichzeitig keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Umweltziele aufweisen („Do no significant harm“-Prinzip). Die positiven Wirkungen müssen zumindest qualitativ plausibilisiert werden. Idealerweise werden die Wirkungen auch quantitativ belegt (inkl. Darstellung der Berechnungsmethode). Das könnte z.B. die Reduktion des CO2-Fußabdrucks im Vergleich zu den am Markt verfügbaren Produkten sein.

Beim Förderungsprogramm aws Innovationsschutz Implementierung ist keine Antragstellung mehr möglich.

Für Fragen zu Abrechnungen siehe unten.

1. Wozu benötigen Sie als AI-Entwicklungsunternehmen eine Innovationsschutz- und eine Datenstrategie?
Eine Innovationschutzstrategie ist erforderlich, um das geistige Eigentum, das sie durch ihre Produktentwicklung geschaffen haben, als solches zu erkennen, gegen Plagiierung zu schützen, wenn nötig gegen illegale Nachahmer zu verteidigen und bestmöglich kommerziell zu verwerten. Dabei spielen auch die Einhaltung von Regulierungen, Normen und Standards sowie Zertifizierungen eine Rolle. Eine Datenstrategie bildet die Voraussetzung für die Beschaffung von Daten – und hierbei vor allem AI-Trainingsdaten –, die vertragliche Sicherung von Eigentumsrechten an Daten sowie deren Schutz, Nutzung und kommerzielle Weiterverwendung und Weiterverwertung.
 

2. Welche Art von Projekten wird im Rahmen von „AI Wissen“ unterstützt?
AI-Entwicklungsprojekte heimischer Soft- und Hardwarehersteller, die in eine oder mehrere der folgende Technologiesparten fallen: „Trustworthy AI“, „Explainable AI“ und / oder „Edge AI“.
 

3. Was bedeutet „Trustworthy AI“ (vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz)?
Eine vertrauenswürdige KI zeichnet sich durch drei Komponenten aus, die während des gesamten Lebenszyklus des Systems erfüllt sein sollten:

  • Sie sollte geltendes Recht und hierbei alle gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien, Normen, u. ä.  einhalten; sie sollte die Einhaltung ethischer Grundsätze und Werte garantieren; und sie sollte robust sein, und zwar sowohl in technischer als auch in sozialer Hinsicht, da KI-Systeme unbeabsichtigten Schaden verursachen können, selbst wenn ihnen gute Absichten zugrunde liegen.


4. Was bedeutet „Explainable AI“(„erklärbare künstliche Intelligenz“?
Erklärbare künstliche Intelligenz soll eindeutig nachvollziehbar machen, auf welche Weise dynamische und nicht linear programmierte Systeme, z. B. künstliche neuronale Netze, Deep-Learning-Systeme und genetische Algorithmen, zu ihren Ergebnissen kommen. Ihre Aufgabe ist es, operative Methoden zu erarbeiten und bereitzustellen, die zur Erklärung der Funktionsweise von AI-Systemen nötig sind. Ohne sie gleichen einige Methoden des maschinellen Lernens (insbesondere das zurzeit populäre Deep Learning) einem Black-Box-Vorgang, bei dem die Introspektion eines dynamischen Systems unbekannt oder unmöglich ist, und der Anwender keine Kontrollmöglichkeiten hat, um zu verstehen, wie eine KI-Software zur Lösung des Problems gelangt, für die sie entwickelt wurde.
 

5. Was bedeutet „Edge AI“?
Das Wort ist eine Kombination aus den Begriffen „Edge Computing“ und „Artificial Intelligence“. Sei es für die Automatisierung von Prozessen, sei es für die Analyse großer Datenmengen: Intelligente und selbstlernende Systeme werden in Unternehmensprozessen zunehmend wichtiger. Bisher müssen diese intelligenten Systeme stets in Verbindung mit einer Cloud stehen, da diese die große Rechenleistung für die mathematischen Algorithmen zur Verfügung stellt. Mit Edge AI steht nun die nächste Generation von intelligenten Systemen ins Haus: Die Intelligenz wird dabei direkt in die Endgeräte verlagert. Werden Daten in Clouds ausgewertet und gespeichert, kann dies zu erheblichen Datenschutzproblemen führen. Über Edge AI kann die Datensouveränität gehalten werden. Das Internet mitsamt den internetfähigen Geräten sowie die Datenspeicherung ist extrem energieintensiv. Edge AI eröffnet einen Weg, diesen Energieverbrauch erheblich zu senken. Was die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung angeht, kommt Cloud-basierte Künstliche Intelligenz ebenfalls zunehmend an ihre Grenzen – insbesondere bei fortgeschrittenen Anwen-dungen der Künstlichen Intelligenz. Edge AI bietet auch hier eine vielversprechende Zukunftsperspektive: Mit einer schnelleren Datenverarbeitung und erheblich kürzeren Latenzzeiten. Zudem brauchen die Endgeräte keine stabile Netzwerkverbindung wie die Cloud-basierten Systeme.
 

6. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?
Im Hinblick auf den technischen und kommerziellen Reifegraf Ihres Projektes sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine detaillierte Projekt- bzw. technische Produkt- oder Prozessbeschreibung, ein plausibles Umsetzungskonzept, einen Businessplan mit Schwerpunkt Marktchancen und eine Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten verfügen. Der Antrag sollte noch vor dem Anfallen förderungswürdiger Projektkosten gestellt werden.
 

7. Wie läuft die Antragstellung?
Sie beantragen „aws Innovationsschutz – AI Wissen“ online über den „aws Fördermanager“. Letztmögliches Einreichdatum ist der 31.12.2024.
 

8. Welche Unterlagen sind neben dem Antrag nötig?
Eine Projekt- bzw. technische Produktbeschreibung, ein Umsetzungskonzept, ein Businessplan mit Schwerpunkt Marktchancen und eine Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten. Die Upload-Möglichkeit für diese oben Dokumente finden Sie ebenfalls am „aws Fördermanager“.
 

9. Wie zeitaufwendig ist die Antragstellung?
Unsere Kund*innen beschreiben den Zeitaufwand für sämtliche Förderungsmodule im Bereich des „aws Innovationsschutzes“ durchwegs als gering.
 

10. Kann ich AI Wissen-Förderung beantragen, wenn ich bereits andere Förderungen erhalte?
Ja, jedoch sind Doppelförderungen für gleiche Kostenpositionen ausgeschlossen.
 

11. Können Fragen im Antrag in Englisch beantwortet oder Unterlagen in Englisch zur Verfügung gestellt werden?
Ja. Die aws berät Sie im Bedarfsfall auch gerne in englischer Sprache. Die Abwicklung der Förderung, z. B. der Förderungsvertrag, erfolgen jedoch immer in deutscher Sprache.
 

12. Nach welchen Kriterien wählt die Fachjury die geförderten Projekte aus?
Die Jury bewertet den Beratungsbedarf für die Entwicklung einer Innovationsschutz- und Datenstrategie sowie den Innovationsgrad Ihres Projektes und dessen kommerzielle Erfolgschancen.
 

13. Wie oft tagt die Jury pro Jahr?
Jurysitzungen finden im Durchschnitt vier Mal pro Jahr statt.
 

14. Was erwartet mich in den AI Wissen-Workshops?
Im Rahmen von Einzelgesprächen und Workshops erarbeiten Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws mit Ihnen gemeinsam eine Ihrem Geschäftsmodell bestmöglich angepasste Innovations- und Datenstrategie. Konkret geht es dabei vor allem um eine mögliche Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design, Urheberrecht) durch Ihr Unternehmen sowie sonstige in Frage kommende Schutzinstrumente, wie etwa Verträge und den so genannten „Technischen Schutz“. Ziel dabei ist es, Ihre Innovationen und Ihren Wettbewerbsvorteil nachhaltig zu sichern.
 

15. Welchen Zeitaufwand muss ich für die AI Wissen-Workshops einplanen?
Für das unentgeltliche Coaching durch Innovationsschutz- und Branchen-Expert*innen der aws sind maximal 20 Stunden vorgesehen, die üblicherweise nach Absprache mit unseren Kund*innen in mehrstündige, halb- oder ganztägige Workshops aufgeteilt werden. Hinzu kommt der Zeitaufwand für Vorbereitungsarbeiten und die Umsetzung der Ergebnisse durch Ihr Unternehmen. Letzterer kann stark schwanken, da das Coaching- Programm in Abhängigkeit von den Bedürfnissen Ihres Unternehmens individuell zusammengestellt wird.
 

16. Wo finden die Workshops statt, und wer sollte teilnehmen?
Je nach Vereinbarung mit Ihnen online, in der aws oder bei Ihnen im Unternehmen. Üblicherweise nehmen CEOs – „Strategie ist Chefsache!“ –, CTOs und Vertreter der Bereiche Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb an unseren Workshops teil.
 

17. Kann ich den Zuschuss beantragen, ohne die Workshops in Anspruch zu nehmen?
Der Zuschuss kann nur gemeinsamen mit der Beratung für die Entwicklung einer Innovationsschutz- und Datenstrategie beantragt werden.
 

18. Welche Projektkosten sind förderungsfähig?
Kosten für die externe Rechtsberatung zur Beschaffung, Nutzung und Weiterverwertung von Al-Trainingsdaten sowie einschlägige Vertragserrichtungskosten.
 

19. Für welchen Zeitraum können Kosten anerkannt werden?
Anfallende Kosten können nur für die Dauer der Projektlaufzeit, d. h. zwischen dem Datum des Projektbeginns des aws-Förderungsprojektes und dem Datum des Projektendes, anerkannt werden. Die Projektlaufzeit finden Sie im Förderungsvertrag. Sowohl die Leistungen Externer als auch die bei der aws dafür eingereichte Rechnung und Zahlung müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen und geltend gemacht werden.
 

20. Wie komme ich zu einer qualifizierten Schätzung meiner förderbaren Projektkosten?
Die finanziellen Zuschüsse der aws im Rahmen von AI-Wissen sind für externe Rechtsberatung zur Beschaffung, Nutzung und Weiterverwertung von Al-Trainingsdaten sowie einschlägige Vertragserrichtungskosten reserviert. Wir empfehlen ihnen, unverbindliche Kostenangebote oder zumindest Kostenvoranschläge von mehreren auf das IT-Vertragsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien einzuholen, sobald ihre Beschaffungsabsichten ausreichend klar sind. Auskünfte über einschlägig qualifizierte Kanzleien können Sie von der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes erhalten.
 

21. Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 20.000,-
 

22. Welche Angaben müssen eingereichte Rechnungen enthalten?
Externen Honorarnoten müssen aussagekräftige und nachvollziehbare Angaben über den Leistungszeitraum, eine detaillierte Darstellung der erbrachten Leistungen und der dafür aufgewendete Stundenanzahl enthalten.
 

23. Wann und wie erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen?
Nach sachlicher Prüfung durch die aws direkt auf das vom geförderten Unternehmen angegebene Bankkonto.
 

24. Welche Berichtspflichten habe ich als Förderungsnehmer*in im Laufe des Förderungsprojekts?
Die Berichtspflichten werden im Förderungsvertrag festgelegt. Die aws ist sehr bemüht, Ihren Arbeitsaufwand dafür in engen Grenzen zu halten.

1. Wann kann ein Förderungsantrag gestellt werden?
Anträge für aws Innovationsschutz-Förderungen (Green.IP, AI-Wissen) und das Informationsservice discover.IP sind jederzeit über den aws Fördermanager möglich. Ein IP-Termin kann jederzeit - ohne Antragstellung - vereinbart werden.

Ein Antrag ist jedenfalls vor Vorhabenbeginn (z. B. vor zu fördernder Schutzrechtsanmeldung) zu stellen.
 

2. Wer ist antragsberechtigt?
Innovative, technologie-orientierte kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstandort in Österreich (bei aws Innovationsschutz-Green.IP: Personen- u. Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsmodell Klima- und Umweltrelevanz aufweist)


3. Wie funktioniert die Antragstellung?
Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich über den aws Fördermanager möglich. Dabei sind die von der aws am Fördermanager zur Verfügung gestellten Vorlagen zu verwenden. Zusätzliche Dokumente (z. B. Businessplan, Firmenpräsentation etc.) können dem Antrag beigefügt werden.

Ein IP-Termin kann jederzeit (ohne Antragstellung) via Website vereinbart werden.
 

4. Wie zeitaufwändig ist die Antragstellung?
Der Zeitaufwand wird gering eingeschätzt. Wenn ein Businessplan vorhanden ist, sollten damit bereits die Anforderung großteils abgedeckt sein.
 

5. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung nötig?
Die nötigen Antragsunterlagen sind als Vorlagen am aws Fördermanager zu finden. Weitere Dokumente (z. B. Businessplan) können dem Antrag ergänzend beigefügt werden.
 

6. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?
Redundant zu Pkt. 3

Der Antrag muss immer vor Beginn des Fördervorhabens gestellt werden, als z.B. bevor eine Patentanwaltskanzlei mit einer neuen Patentanmeldung beauftragt wird. Wenn

Im Idealfall steht das Unternehmen vor der Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee und entwickelt zu diesem Innovationsvorhaben eine Innovationsschutz-Strategie. Die Innovationsschutz-Strategie soll dabei nachhaltig in der Geschäfts- und Innovationsstrategie des Unternehmens verankert werden und auf nachfolgende Innovationsprojekte angewendet werden können.


7. Kann ich aws Innovationsschutz-Förderungen beantragen, wenn ich bereits andere Förderungen erhalte?
Ja, jedoch sind Doppelförderungen für gleiche Kostenpositionen ausgeschlossen.

1. Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?
Für die Förderungsangebote sind formale und inhaltliche Kriterien zu erfüllen. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen und begleitendem Coaching erfolgt durch ein Bewertungsgremium (Jury).
 

2. Was sind die Bewertungskriterien für die Gewährung der Förderung?
Die Bewertungskriterien hängen vom jeweiligen Förderungsprogramm ab (siehe oben).


3. Wie lange dauert eine Förderungsentscheidung?
Die Bewertungsgremien (Jury) finden mehrmals pro Jahr (etwa quartalsweise) statt. Je nach Einreichzeitpunkt ist eine Entscheidung innerhalb weniger Wochen möglich, in einen ungünstigen Fall bis zu drei Monate.

 

1. Welche Berichtspflichten habe ich als Förderungsnehmerin bzw. Förderungsnehmer?
Die Berichtspflichten werden im Förderungsvertrag festgelegt.
 

2. Wie erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen?
Die Auszahlung von Zuschüssen ist nach einer positiven Förderungsentscheidung und etwaiger sonstiger zu erfüllender Auflagen laut Förderungsvertrag laufend möglich. Für die Abrechnung ist eine auf dem aws Fördermanager hinterlegte Excel-Datei („Abrechnungsformular IP.Zuschuss“) zu verwenden. Diese Kostenaufstellung ist zusammen mit den Rechnungskopien und Zahlungsbelegen an die aws zu übermitteln.

Abrechnungen müssen innerhalb der im Förderungsvertrag festgelegten Abrechnungsfrist an die aws übermittelt werden.

1. Was sind die KMU-Kriterien?
Darunter versteht man die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen laut KMU-Definition-User-Guide.

Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO Art. 2(18))
„Unternehmen in Schwierigkeiten“: Unternehmen, auf das mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:

a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ insbesondere auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU (1) genannten Arten von Unternehmen und der Begriff „Stammkapital“ umfasst gegebenenfalls alle Agios.

b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften“ insbesondere auf die in Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU genannten Arten von Unternehmen.

c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.

d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.

e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In den letzten beiden Jahren

1. betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und
2. das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.

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