aws Innovationsschutz
Fragen und Antworten
Diese FAQ dienen Ihnen als Unterstützung bei Fragestellungen vor und während der Antragstellung sowie bei der Abwicklung der Förderung. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend für Sie ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Programmdokumente und Richtlinien, die unter aws Innovationsschutz Downloads zu finden sind.
1. Was bietet aws Innovationsschutz?
aws Innovationsschutz bietet Unternehmen Unterstützung beim Management ihres geistigen Eigentums.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die passende IPG-Strategie für Ihr Unternehmen. Das bedeutet, dass nicht nur Patente, sondern vor allem Ihr Geschäftsmodell im Fokus steht. In gemeinsamen Workshops analysieren wir Ihr Geschäftsmodell hinsichtlich IPG, um herauszukristallisieren, welches geistige Eigentum im Unternehmen schutzwürdig und schutzfähig ist. Wir diskutieren verschiedenste IPG-Instrumente und unterstützen Sie bei der strategischen Nutzung der für Sie passenden IPG-Instrumente, um Ihre Innovationen und Ihren Wettbewerbsvorteil nachhaltig zu sichern.
2. Welche Informationsservices kann ich nutzen?
IP-Termin: kurze telefonische Abklärung von Fragestellungen zu allgemeinen IPG-Themen, Anlaufstellen und Förderungen; Terminvereinbarung jederzeit möglich.
aws Innovationsschutz-Beratung (discover.IP): Infos zum konkreten Innovationsvorhaben durch aws und Patentamt (2 - 3 Stunden); Details zu discover.IP.
3. Welche Förderungsprogramme kann ich nutzen?
Alle aws Innovationsschutz-Förderungen bieten Schutzrechtsberatung und IPG-Strategie-Coaching in Kombination mit Zuschüssen.
aws Innovationsschutz-Green.IP: für Geschäftsmodelle mit einem wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele bzw. innerhalb der Handlungsfelder des Green Deals der EU.
aws Innovationsschutz-Implementierung: für alle innovativen, technologie-orientierten Branchen
1. Wer kann einen IP-Termin in Anspruch nehmen?
Jede Person bzw. jedes Unternehmen
2. Wie einfach wird ein IP-Termin vereinbart?
Einfach Termin online vereinbaren (kein Antrag nötig).
3. Wie schnell ist ein IP-Termin verfügbar?
Sie geben online zwei Terminvorschläge an, zu denen Sie Zeit für das Gespräch haben.
4. Wer kann discover.IP in Anspruch nehmen?
Jede Person bzw. jedes Unternehmen.
5. Wie erfolgt die Antragstellung für aws Innovationsschutz-Beratung (discover.IP)?
Via aws Fördermanager.
6. Wo finde ich weitere Informationen zu discover.IP?
Auf der Website.
1. Wozu braucht ein KMU eine IP-Strategie?
Eine maßgeschneiderte IPG-Strategie ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einem tragfähigen Geschäftsmodell den Schutz der eigenen Innovationen vor Imitationen und damit die Schaffung und Sicherung eines exklusiven Wettbewerbsvorteils sowie die Erzielung geschäftlicher Handlungsfreiheit (FTO), d. h. die Minimierung der Risken, Rechte Dritter zu verletzen und Schadensforderungen ausgesetzt zu sein - was vor allem im digitalen Zeitalter entscheidend ist.
2. Was bietet die Förderung?
aws Innovationsschutz-Förderungen unterstützen kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung und Implementierung einer für das Unternehmen und sein Geschäftsmodell maßgeschneiderten Strategie zur Nutzung des geistigen Eigentums (IPG-Strategie). Das Förderungsprogramm umfasst Coaching (Workshops mit Expertinnen und Experten der aws) und finanzielle Zuschüsse, welche nur gemeinsam beantragt werden können.
3. Ist für mich aws Innovationsschutz-Green.IP oder aws Innovationsschutz-Implementierung die passende Förderung?
Beide Förderungen bieten Coaching zu IPG-Themen und Zuschüsse – individuell abgestimmt auf Ihr Unternehmen und Geschäftsmodell. Das max. Projektvolumen und die Höhe der Förderung ist gleich.
- aws Innovationsschutz-Green.IP: Förderung für innovative, technologie-orientierte Unternehmen mit Klima- und Umweltrelevanz, die eine Personen- oder Kapitalgesellschaft sind
- aws Innovationsschutz-Implementierung: Förderung für innovative, technologie-orientierte Branchen mit mindestens 2 VZÄ im Unternehmen
Gerne unterstützen wir Sie vorab der Antragstellung in einem persönlichen Gespräch zur Förderungsauswahl (siehe IPG-Termin).
4. Wodurch unterscheiden sich aws Innovationsschutz-Green.IP und aws Innovationsschutz-Implementierung?
Der Unterschied liegt einerseits in den Förderungsvoraussetzungen (siehe oben), andererseits im Inhalt des Vorhabens:
- aws Innovationsschutz-Green.IP: Erkennung, Sicherung und Schutz des eigenen geistigen Eigentums zum maximalen geschäftlichen Nutzen, IP-Transaktionen (Kauf, Verkauf, Lizenzierung von Schutzrechten
- aws Innovationsschutz-Implementierung: Stärkung von Unternehmensressourcen beim Implementieren der IP-Strategie (Personal, Schulungen, etc.), Schaffung von Schutzrechten, IP-Analysen, IP-Transaktionen
5. Was erwartet mich in den Workshops/beim Coaching?
Die Themen für die Workshops/Coaching bestimmen die Unternehmen. Mögliche Themen können z. B. sein: Analyse des Geschäftsmodells hinsichtlich Schutzrechtsbedarf, Überblick über IPG-Instrumente (z. B. registrierte und nicht registrierte Schutzrechte), Know-how-Schutz, IPG in Kooperationen, IPG-Prozesse im Unternehmen, IPG-Management, etc. bzw. spezielle Fragestellungen des Unternehmens.
6. Welchen Zeitaufwand muss man als Unternehmen für die Workshops einplanen?
Zur Orientierung kann man von mehreren halb- oder ganztägigen Workshops (online, in der aws oder beim Unternehmen) innerhalb der Projektlaufzeit ausgehen. Hinzu kommt auch Zeit für Vorbereitungsarbeiten und die Umsetzung der Ergebnisse.
Das Programm für das Coaching wird in Abhängigkeit von den Bedürfnissen des Unternehmens individuell zusammengestellt, sodass der Zeitaufwand stark schwanken kann.
7. Wo finden die Workshops statt?
Je nach vorheriger Absprache - online, in der aws oder beim Unternehmen.
8. Was kosten die Workshops?
Die Coaching-Leistungen sind Teil der aws Förderung und sind daher kostenfrei.
9. Können Zuschüsse ohne Coaching/Workshops beantragt werden?
Zuschüsse können nur gemeinsam mit Coaching beantragt werden, d. h. es ist ein gemeinsamer Antrag für das Coaching und benötigte Zuschüsse vor Vorhabenbeginn zu stellen.
10. Wie hoch ist der Zuschuss bzw. die Förderquote?
Der Gesamtbetrag der förderbaren Kosten darf einen Maximalwert von EUR 200.000.– nicht überschreiten. Darüberhinausgehende Kosten sind zur Gänze von der Förderungsnehmerin bzw. vom Förderungsnehmer zu tragen.
Die Förderungsquote beträgt maximal 50 % der förderbaren Kosten, die maximale Zuschusshöhe beträgt somit EUR 100.000.–.
11. Welche Kosten sind förderungsfähig?
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte (neue Anmeldungen) bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte (z. B. Anmeldegebühren, Anwaltskosten)
- Personalkosten für IP-Management (für dafür an-/abgestellte Mitarbeiterin oder Mitarbeiter)
- Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion von Schutzrechten und Wissen (Lizenzierung, Erwerb)
- Kosten für externe Beratungsleistungen, die der Umsetzung der entwickelten IP-Strategie dienen, wenn das Unternehmen nicht über die Ressourcen oder das Know-how für die Umsetzung verfügt (z. B. Durchführung von Schutzrechtsrecherchen etc.)
12. Welche Kosten werden nicht gefördert?
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind,
- Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,– (netto) resultieren,
- Reisekosten,
- Lohnnebenkosten,
- Schutzrechte, die nicht-exklusiv einlizenziert wurden bzw. Schutzrechte, die ausschließlich über Lizenzvergabe umgesetzt werden,
- Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt,
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen/Vertragsgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen,
- Umsatzsteuer
13. Handelt es sich um einen de minimis - Förderung?
Grundsätzlich gilt die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVOG) als beihilfenrechtliche Grundlage. Ausnahme: Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) nach AGVOG (siehe Anhang). UiS können nach de minimis gefördert werden.
14. Welche Art von Projekten wird unterstützt?
Es werden innovative, technologie-orientierte Innovationsvorhaben unterstützt, wobei die Geschäftsidee ein nachhaltiges wirtschaftliches Potenzial aufweisen und das Unternehmen über die wirtschaftlichen Ressourcen verfügen muss, die Geschäftsidee umzusetzen.
Bei aws Innovationsschutz-Green.IPG muss das Innovationsvorhaben zusätzlich Klima- und Umweltrelevanz aufzeigen.
1. Wozu benötigen Sie als AI-Entwicklungsunternehmen eine Innovationsschutz- und eine Datenstrategie?
Eine Innovationschutzstrategie ist erforderlich, um das geistige Eigentum, das sie durch ihre Produktentwicklung geschaffen haben, als solches zu erkennen, gegen Plagiierung zu schützen, wenn nötig gegen illegale Nachahmer zu verteidigen und bestmöglich kommerziell zu verwerten. Dabei spielen auch die Einhaltung von Regulierungen, Normen und Standards sowie Zertifizierungen eine Rolle. Eine Datenstrategie bildet die Voraussetzung für die Beschaffung von Daten – und hierbei vor allem AI-Trainingsdaten –, die vertragliche Sicherung von Eigentumsrechten an Daten sowie deren Schutz, Nutzung und kommerzielle Weiterverwendung und Weiterverwertung.
2. Welche Art von Projekten wird im Rahmen von „AI Wissen“ unterstützt?
AI-Entwicklungsprojekte heimischer Soft- und Hardwarehersteller, die in eine oder mehrere der folgende Technologiesparten fallen: „Trustworthy AI“, „Explainable AI“ und / oder „Edge AI“.
3. Was bedeutet „Trustworthy AI“ (vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz)?
Eine vertrauenswürdige KI zeichnet sich durch drei Komponenten aus, die während des gesamten Lebenszyklus des Systems erfüllt sein sollten:
- Sie sollte geltendes Recht und hierbei alle gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien, Normen, u. ä. einhalten; sie sollte die Einhaltung ethischer Grundsätze und Werte garantieren; und sie sollte robust sein, und zwar sowohl in technischer als auch in sozialer Hinsicht, da KI-Systeme unbeabsichtigten Schaden verursachen können, selbst wenn ihnen gute Absichten zugrunde liegen.
- Zu einer detaillierteren Definition siehe „ETHIK-LEITLINIEN der EU FÜR EINE VERTRAUENSWÜRDIGE KI“
4. Was bedeutet „Explainable AI“(„erklärbare künstliche Intelligenz“?
Erklärbare künstliche Intelligenz soll eindeutig nachvollziehbar machen, auf welche Weise dynamische und nicht linear programmierte Systeme, z. B. künstliche neuronale Netze, Deep-Learning-Systeme und genetische Algorithmen, zu ihren Ergebnissen kommen. Ihre Aufgabe ist es, operative Methoden zu erarbeiten und bereitzustellen, die zur Erklärung der Funktionsweise von AI-Systemen nötig sind. Ohne sie gleichen einige Methoden des maschinellen Lernens (insbesondere das zurzeit populäre Deep Learning) einem Black-Box-Vorgang, bei dem die Introspektion eines dynamischen Systems unbekannt oder unmöglich ist, und der Anwender keine Kontrollmöglichkeiten hat, um zu verstehen, wie eine KI-Software zur Lösung des Problems gelangt, für die sie entwickelt wurde.
5. Was bedeutet „Edge AI“?
Das Wort ist eine Kombination aus den Begriffen „Edge Computing“ und „Artificial Intelligence“. Sei es für die Automatisierung von Prozessen, sei es für die Analyse großer Datenmengen: Intelligente und selbstlernende Systeme werden in Unternehmensprozessen zunehmend wichtiger. Bisher müssen diese intelligenten Systeme stets in Verbindung mit einer Cloud stehen, da diese die große Rechenleistung für die mathematischen Algorithmen zur Verfügung stellt. Mit Edge AI steht nun die nächste Generation von intelligenten Systemen ins Haus: Die Intelligenz wird dabei direkt in die Endgeräte verlagert. Werden Daten in Clouds ausgewertet und gespeichert, kann dies zu erheblichen Datenschutzproblemen führen. Über Edge AI kann die Datensouveränität gehalten werden. Das Internet mitsamt den internetfähigen Geräten sowie die Datenspeicherung ist extrem energieintensiv. Edge AI eröffnet einen Weg, diesen Energieverbrauch erheblich zu senken. Was die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung angeht, kommt Cloud-basierte Künstliche Intelligenz ebenfalls zunehmend an ihre Grenzen – insbesondere bei fortgeschrittenen Anwen-dungen der Künstlichen Intelligenz. Edge AI bietet auch hier eine vielversprechende Zukunftsperspektive: Mit einer schnelleren Datenverarbeitung und erheblich kürzeren Latenzzeiten. Zudem brauchen die Endgeräte keine stabile Netzwerkverbindung wie die Cloud-basierten Systeme.
6. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?
Im Hinblick auf den technischen und kommerziellen Reifegraf Ihres Projektes sollten Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine detaillierte Projekt- bzw. technische Produkt- oder Prozessbeschreibung, ein plausibles Umsetzungskonzept, einen Businessplan mit Schwerpunkt Marktchancen und eine Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten verfügen. Der Antrag sollte noch vor dem Anfallen förderungswürdiger Projektkosten gestellt werden.
7. Wie läuft die Antragstellung?
Sie beantragen „aws Innovationsschutz – AI Wissen“ online über den „aws Fördermanager“. Letztmögliches Einreichdatum ist der 31.12.2024.
8. Welche Unterlagen sind neben dem Antrag nötig?
Eine Projekt- bzw. technische Produktbeschreibung, ein Umsetzungskonzept, ein Businessplan mit Schwerpunkt Marktchancen und eine Aufstellung Ihrer förderbaren Kosten. Die Upload-Möglichkeit für diese oben Dokumente finden Sie ebenfalls am „aws Fördermanager“.
9. Wie zeitaufwendig ist die Antragstellung?
Unsere Kund*innen beschreiben den Zeitaufwand für sämtliche Förderungsmodule im Bereich des „aws Innovationsschutzes“ durchwegs als gering.
10. Kann ich AI Wissen-Förderung beantragen, wenn ich bereits andere Förderungen erhalte?
Ja, jedoch sind Doppelförderungen für gleiche Kostenpositionen ausgeschlossen.
11. Können Fragen im Antrag in Englisch beantwortet oder Unterlagen in Englisch zur Verfügung gestellt werden?
Ja. Die aws berät Sie im Bedarfsfall auch gerne in englischer Sprache. Die Abwicklung der Förderung, z. B. der Förderungsvertrag, erfolgen jedoch immer in deutscher Sprache.
12. Nach welchen Kriterien wählt die Fachjury die geförderten Projekte aus?
Die Jury bewertet den Beratungsbedarf für die Entwicklung einer Innovationsschutz- und Datenstrategie sowie den Innovationsgrad Ihres Projektes und dessen kommerzielle Erfolgschancen.
13. Wie oft tagt die Jury pro Jahr?
Jurysitzungen finden im Durchschnitt vier Mal pro Jahr statt.
14. Was erwartet mich in den AI Wissen-Workshops?
Im Rahmen von Einzelgesprächen und Workshops erarbeiten Innovationsschutz- und Branchenexpert*innen der aws mit Ihnen gemeinsam eine Ihrem Geschäftsmodell bestmöglich angepasste Innovations- und Datenstrategie. Konkret geht es dabei vor allem um eine mögliche Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster, Marke, Design, Urheberrecht) durch Ihr Unternehmen sowie sonstige in Frage kommende Schutzinstrumente, wie etwa Verträge und den so genannten „Technischen Schutz“. Ziel dabei ist es, Ihre Innovationen und Ihren Wettbewerbsvorteil nachhaltig zu sichern.
15. Welchen Zeitaufwand muss ich für die AI Wissen-Workshops einplanen?
Für das unentgeltliche Coaching durch Innovationsschutz- und Branchen-Expert*innen der aws sind maximal 20 Stunden vorgesehen, die üblicherweise nach Absprache mit unseren Kund*innen in mehrstündige, halb- oder ganztägige Workshops aufgeteilt werden. Hinzu kommt der Zeitaufwand für Vorbereitungsarbeiten und die Umsetzung der Ergebnisse durch Ihr Unternehmen. Letzterer kann stark schwanken, da das Coaching- Programm in Abhängigkeit von den Bedürfnissen Ihres Unternehmens individuell zusammengestellt wird.
16. Wo finden die Workshops statt, und wer sollte teilnehmen?
Je nach Vereinbarung mit Ihnen online, in der aws oder bei Ihnen im Unternehmen. Üblicherweise nehmen CEOs – „Strategie ist Chefsache!“ –, CTOs und Vertreter der Bereiche Produktentwicklung, Marketing und Vertrieb an unseren Workshops teil.
17. Kann ich den Zuschuss beantragen, ohne die Workshops in Anspruch zu nehmen?
Der Zuschuss kann nur gemeinsamen mit der Beratung für die Entwicklung einer Innovationsschutz- und Datenstrategie beantragt werden.
18. Welche Projektkosten sind förderungsfähig?
Kosten für die externe Rechtsberatung zur Beschaffung, Nutzung und Weiterverwertung von Al-Trainingsdaten sowie einschlägige Vertragserrichtungskosten.
19. Für welchen Zeitraum können Kosten anerkannt werden?
Anfallende Kosten können nur für die Dauer der Projektlaufzeit, d. h. zwischen dem Datum des Projektbeginns des aws-Förderungsprojektes und dem Datum des Projektendes, anerkannt werden. Die Projektlaufzeit finden Sie im Förderungsvertrag. Sowohl die Leistungen Externer als auch die bei der aws dafür eingereichte Rechnung und Zahlung müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen und geltend gemacht werden.
20. Wie komme ich zu einer qualifizierten Schätzung meiner förderbaren Projektkosten?
Die finanziellen Zuschüsse der aws im Rahmen von AI-Wissen sind für externe Rechtsberatung zur Beschaffung, Nutzung und Weiterverwertung von Al-Trainingsdaten sowie einschlägige Vertragserrichtungskosten reserviert. Wir empfehlen ihnen, unverbindliche Kostenangebote oder zumindest Kostenvoranschläge von mehreren auf das IT-Vertragsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien einzuholen, sobald ihre Beschaffungsabsichten ausreichend klar sind. Auskünfte über einschlägig qualifizierte Kanzleien können Sie von der Rechtsanwaltskammer Ihres Bundeslandes erhalten.
21. Wie hoch ist der mögliche Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 20.000,-
22. Welche Angaben müssen eingereichte Rechnungen enthalten?
Externen Honorarnoten müssen aussagekräftige und nachvollziehbare Angaben über den Leistungszeitraum, eine detaillierte Darstellung der erbrachten Leistungen und der dafür aufgewendete Stundenanzahl enthalten.
23. Wann und wie erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen?
Nach sachlicher Prüfung durch die aws direkt auf das vom geförderten Unternehmen angegebene Bankkonto.
24. Welche Berichtspflichten habe ich als Förderungsnehmer*in im Laufe des Förderungsprojekts?
Die Berichtspflichten werden im Förderungsvertrag festgelegt. Die aws ist sehr bemüht, Ihren Arbeitsaufwand dafür in engen Grenzen zu halten.
1. Wann kann ein Förderungsantrag gestellt werden?
Anträge für aws Innovationsschutz-Förderungen (Green.IPG, Implementierung) und das Informationsservice discover.IPG sind jederzeit über den aws Fördermanager möglich. Ein IP-Termin kann jederzeit - ohne Antragstellung - vereinbart werden.
Ein Antrag ist jedenfalls vor Vorhabenbeginn (z. B. vor zu fördernder Schutzrechtsanmeldung) zu stellen.
2. Wer ist antragsberechtigt?
Innovative, technologie-orientierte kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz oder Betriebsstandort in Österreich (bei aws Innovationsschutz-Green.IPG: Personen- u. Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsmodell Klima- und Umweltrelevanz aufweist; bei aws Innovationsschutz-Implementierung: mindestens 2 VZÄG im Unternehmen)
3. Wie funktioniert die Antragstellung?
Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich über den aws Fördermanager möglich. Dabei sind die von der aws am Fördermanager zur Verfügung gestellten Vorlagen (2 Fragebögen) zu verwenden. Zusätzliche Dokumente (z. B. Businessplan, Firmenpräsentation etc.) können dem Antrag beigefügt werden.
Ein IP-Termin kann jederzeit (ohne Antragstellung) via Website vereinbart werden.
4. Wie zeitaufwändig ist die Antragstellung?
Der Zeitaufwand wird gering eingeschätzt.
5. Welche Unterlagen sind für die Antragstellung nötig?
Die nötigen Antragsunterlagen sind als Vorlagen (2 Fragebögen) am aws Fördermanager (bei aws Innovationsschutz-Green.IPG bzw. -Implementierung) zu finden. Weitere Dokumente (z. B. Businessplan) können dem Antrag ergänzend beigefügt werden.
6. Wann ist der beste Zeitpunkt für die Antragstellung?
Je nach Bedarf. Im Idealfall steht das Unternehmen vor der Umsetzung einer innovativen Geschäftsidee und entwickelt zu diesem Innovationsvorhaben eine IPG-Strategie. Die IPG-Strategie soll dabei nachhaltig in der Geschäfts- und Innovationsstrategie des Unternehmens verankert werden und auf nachfolgende Innovationsprojekte angewendet werden können.
7. Kann ich aws Innovationsschutz-Förderungen beantragen, wenn ich bereits andere Förderungen erhalte?
Ja, jedoch sind Doppelförderungen für gleiche Kostenpositionen ausgeschlossen.
1. Wie funktioniert die Auswahl der geförderten Projekte?
Für die Förderungsangebote sind formale und inhaltliche Kriterien zu erfüllen (siehe oben). Die Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen und begleitendem Coaching erfolgt durch ein BewertungsgremiumG (Jury).
2. Was sind die Auswahlkriterien der Jury?
Die Jury bewertet Innovationsgrad, Umweltrelevanz (bei aws Innovationsschutz-Green.IPG) und wirtschaftliches Wachstumspotenzial.
1. Welche Berichtspflichten habe ich als Förderungsnehmerin bzw. Förderungsnehmer?
Die Berichtspflichten werden im Förderungsvertrag festgelegt.
2. Wie erfolgt die Auszahlung von Zuschüssen?
Die Auszahlung von Zuschüssen ist nach einer positiven Förderungsentscheidung und etwaiger sonstiger zu erfüllender Auflagen laut Förderungsvertrag laufend möglich. Für die Abrechnung ist eine auf dem aws Fördermanager hinterlegte Excel-Datei („Abrechnungsformular IPG.Zuschuss“) zu verwenden. Diese Kostenaufstellung ist zusammen mit den Rechnungskopien und Zahlungsbelegen an die aws zu übermitteln.
1. Was sind die KMU-Kriterien?
Darunter versteht man die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen laut KMU-Definition-User-Guide.
Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO Art. 2(18))
„Unternehmen in Schwierigkeiten“: Unternehmen, auf das mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:
a) Im Falle von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Dies ist der Fall, wenn sich nach Abzug der aufgelaufenen Verluste von den Rücklagen (und allen sonstigen Elementen, die im Allgemeinen den Eigenmitteln des Unternehmens zugerechnet werden) ein negativer kumulativer Betrag ergibt, der mehr als der Hälfte des gezeichneten Stammkapitals entspricht. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ insbesondere auf die in Anhang I der Richtlinie 2013/34/EU (1) genannten Arten von Unternehmen und der Begriff „Stammkapital“ umfasst gegebenenfalls alle Agios.
b) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (ausgenommen KMU, die noch keine drei Jahre bestehen, und – in Bezug auf Risikofinanzierungsbeihilfen – KMU in den sieben Jahren nach ihrem ersten kommerziellen Verkauf, die nach einer Due-Diligence-Prüfung durch den ausgewählten Finanzintermediär für Risikofinanzierungen in Frage kommen): Mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel ist infolge aufgelaufener Verluste verlorengegangen. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften“ insbesondere auf die in Anhang II der Richtlinie 2013/34/EU genannten Arten von Unternehmen.
c) Das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die im innerstaatlichen Recht vorgesehenen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger.
d) Das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
e) Im Falle eines Unternehmens, das kein KMU ist: In den letzten beiden Jahren
1. betrug der buchwertbasierte Verschuldungsgrad des Unternehmens mehr als 7,5 und
2. das anhand des EBITDA berechnete Zinsdeckungsverhältnis des Unternehmens lag unter 1,0.