Verified Social Enterprise

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „Verified Social Enterprise Downloads“ zu finden sind.

Wer kann das Label beantragen?
Social Enterprises (Unternehmen, Genossenschaft, Vereine), die gegründet wurden, um einen gesellschaftlichen – sozialen oder ökologischen – Beitrag zu leisten.
 

Ich habe noch kein Unternehmen bzw. eine Genossenschaft, Verein – kann ich ein Label erhalten?
Ein Label kann nur beantragt werden, wenn ein Unternehmen, eine Genossenschaft oder ein Verein mit öffentlich zugänglichen Wirkungsbericht vorliegt.
 

Wir sind ein Team von mehreren Personen – was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
Eine Person ist im Antrag als Hauptverantwortliche:r zu definieren (= Hauptansprechperson im aws Fördermanager).

Wie wird der Antrag eingereicht?
Das Label kann ausnahmslos online über den aws Fördermanager beantragt werden.
 

Wann kann ich einreichen? (Fristen)
Anträge können laufend gestellt werden.
 

Muss die Selbstverpflichtung in den Gesellschaftsverträgen verankert werden?
Es ist wünschenswert, dass der Impact-First-Gedanke in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen, Genossenschaftssatzungen bzw. Vereinsstatuten mit aufgenommen wird, jedoch ist dies nicht verpflichtend notwendig. Die Selbstverpflichtung muss jedoch wie auch die Teilnahmebedingungen bei Antragsstellung bereits bestätigt werden.
 

In welchem Umfang wird der Wirkungsbericht benötigt?
Bei der zur Verfügung gestellten Vorlage handelt es sich um einen Leitfaden, um einen ersten Wirkungsbericht zu erstellen. Vorrangig achtet die Impact-Jury in der Bewertung auf die Darstellung der Wirkungslogik. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch kein Wirkungsbericht vorliegen, wird nicht erwartet eine finale Version eines vollumfänglichen Wirkungsberichts hochzuladen, sondern um eine solide Darstellung des Lösungsansatzes für ein gesellschaftliches Problem, sowie dem generierten Mehrwert anhand einer Wirkungslogik bzw. Wirkungstreppe.
 

Kann ich meinen bestehenden Wirkungsbericht hochladen?
Ein bestehender Wirkungsbericht kann direkt hochgeladen werden und muss nicht auf die Vorlage angepasst werden.
 

Welche Unterlagen sind erforderlich?
Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:

  • Wirkungsbericht
  • strukturiertes Pitch-Deck
  • Selbstverpflichtung (wenn vorhanden anhand der Gesellschaftsverträge bzw. Statuten oder Satzungen)

Die verpflichtenden Vorlagen finden Sie bei den Downloads von aws Verified Social Enterprise.

Bei Nichtvorliegen einer oder mehrerer erforderlichen Unterlagen oder Abweichung von den Vorgaben wird der eingereichte Antrag aus Formalgründen abgelehnt.
 

Wie läuft der Relabelprozess nach 3 Jahren?
3 Jahre nach der Antragstellung für das Label kommt es zu einer erneuten Überprüfung der Labeltragenden. Bei dieser Überprüfung wird anhand eines Fragenkatalogs das weitere Erfüllen der Teilnahmebedingungen überprüft. Sollte ein oder mehrere Kriterien der Teilnahmebedingungen nicht mehr erfüllt werden, wird das Label mit sofortiger Wirkung entzogen.

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Label erneut für 3 Jahre ausgestellt.
 

In welcher Sprache ist eine Einreichung möglich?
Die Antragsunterlagen sind bevorzugt in deutscher Sprache zu verfassen, eine Einreichung auf Englisch ist jedoch zulässig.

Wie läuft der Bewertungsprozess ab?
Sobald ein Antrag über den aws Fördermanager gestellt wurde, wird dieser nach formalen Kriterien sowie auf Vollständigkeit der Unterlagen überprüft. Bei Nichterfüllung der Formalanforderungen wird der Antrag von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen und der*die Labelwerbende seitens der aws schriftlich verständigt.

Alle vollständigen und den vorgegebenen Teilnahmebedingungen entsprechenden Anträge werden durch die Jury inhaltlich evaluiert und der*die Labelwerbende bei Bedarf zur Nachreichung von Unterlagen aufgefordert.

Die finale Entscheidung erfolgt im Rahmen einer Jurysitzung.
 

Wie lange dauert der Auswahlprozess?
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Einreichzahlen und kann zwischen 3 und 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Über eine Entscheidung wird der*die Labelwerbende jedenfalls so rasch wie möglich informiert.
 

Nach welchen Kriterien werden Social Enterprises beurteilt?

  • gesellschaftliches Problem
    • Ausmaß,
    • Ursachen und
    • Konsequenzen
  • Wirkungslogik
    • Leistungen (Output und Zielgruppen)
    • intendierte Wirkung (Outcome und Impact)
  • Selbstverpflichtung
    • Die Selbstverpflichtung in den Gesellschaftsverträgen/Statuten/Satzungen bzw. als eigenständige Bestätigung ist dazu geeignet, die Natur eines Social Enterprise in seinen wesentlichen Kriterien (Impact First, Gewinnverwendung) abzubilden.


Wie ist die Vertraulichkeit geregelt?
Die vorgelegten Daten zu den Personen und Inhalten der eingereichten Unterlagen werden mit größter Sorgfalt und in höchstem Maße vertraulich behandelt.

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) und ihre Mitarbeitenden unterliegen strengen Compliance- und Vertraulichkeitsvereinbarungen.

Externe Expert*innen werden von der aws mittels Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jurymitglieder mit Interessenskonflikten oder Befangenheiten sind von der Bewertung ausgeschlossen.

Europäische Grundlage
Die gegenständliche Awareness-Maßnahme basiert auf folgenden Grundlagen bzw. Definitionen:

Im Rahmen des Labelprogrammes wird die Definition der Europäischen Kommission als Arbeitsgrundlage verwendet. Diese definiert Sozialunternehmen bzw. Social Enterprises entlang folgender Kriterien (KOM 2011, 682 endgültig; Amtsblatt der Europäischen Union 2013, S. 243):

  1. Die unternehmerischen Aktivitäten zielen vorrangig darauf ab, soziale oder gesellschaftliche Problemlagen zu verbessern (anstatt auf Erzielung von Gewinn für Eigentümer:innen oder Mitglieder).

- 15 ASEM 2021/22 · Kontext und Ziele der Studie

  1. Profite werden zu einem Großteil reinvestiert und dienen der Erreichung des gesellschaftlichen Ziels.
  2. Die Organisation wird „in einer von Unternehmergeist geprägten, verantwortlichen und transparenten Weise geführt“, insbesondere durch Einbindung der Arbeitnehmer:innen, Kund:innen und Interessenträger:innen, die von der Geschäftstätigkeit betroffen sind.

Die Definition der Europäischen Kommission erkennt dabei explizit an, dass Sozialunternehmen unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Formen wählen können.
 

Gibt es einen Rechtsanspruch auf das Label?
Es besteht kein dem Grunde nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung eines Labels oder ein Kontrahierungszwang.

Newsletter

Jetzt registrieren und informiert bleiben! 

Jetzt anmelden!