aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: Green Frontrunner

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: Green Frontrunner Downloads“ zu finden sind.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung für einen Green FrontrunnerG-Zuschuss erfolgt online über den aws Fördermanager, zusammen mit einem aws erp-Kredit.
 

Muss ein Green Frontrunner-Zuschuss immer gemeinsam mit einem aws erp-Kredit beantragt werden?
Ja, die Beantragung und Gewährung eines Green FrontrunnerG-Zuschusses ist nur in Kombination mit einem aws erp-Kredit für das gleiche Projekt möglich. Die Mindestprojektkosten betragen 300.000,- Euro. Zusätzliche Informationen und FAQ zum aws erp-Kredit finden sich hier.
 

Was sind jedenfalls Ausschlusskriterien, die keinen Green Frontrunner-Zuschuss ermöglichen?

  • Das antragstellende Unternehmen ist nur am österreichischen Markt tätig und wird international am Markt nicht wahrgenommen.
  • geringe Exportquote
  • Strategische Entscheidungen werden nicht in Österreich getroffen und es handelt sich um einen reinen Fertigungsbetrieb.
  • Kaum F&E-Aktivitäten bzw. kein Potenzial für eine technologische Vorreiterrolle.
  • Es liegt keine nachvollziehbare und aussagekräftige auf Klima- und Umweltziele ausgerichtete Green Frontrunner-Strategie vor.

 

Welche Unterlagen müssen zur Beantragung eines Green Frontrunner-Zuschuss gesendet werden?
Zusätzlich zu den Standard aws erp-Kreditunterlagen (Bankbesicherung, Treuhandbank-Bestätigung, Jahresabschlüsse, Vorschaurechnung, Projekt- und Unternehmensbeschreibung, ggf. Bauplan) ist eine Darstellung der „Green FrontrunnerG-Strategie“ notwendig (für Details siehe unten).
 

Welche Kosten können mit Green Frontrunner (nicht) gefördert werden?
Details zu den (nicht) förderbaren Kosten sind im Leitfaden zur Projektabrechnung von investiven Projekten und F&E-Projekten auf der Downloadseite des aws erp-Kredites verfügbar.

Was ist die „Green Frontrunner-Strategie“?
Die Green FrontrunnerG-Strategie ist ein zentrales Dokument, welches die wesentlichen Punkte darstellen soll, warum sich ein Unternehmen auf dem Weg zu einem globalen Vorreiter befindet und welche Bedeutung dabei das eingereichte Projekt einnimmt. Dabei soll/kann unter anderem auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Inwieweit hilft das eingereichte Projekt bei der Erreichung bzw. Festigung der Green Frontrunner-Position des Unternehmens?
  • Welche strategischen Ziele können durch das eingereichte Projekt erreicht werden?
  • In welcher Weise führt das Projekt zu einer Technologie- und/oder Marktführerschaft des Unternehmens im relevanten Marktsegment?
  • Sollen mit dem Projekt neue Geschäftsmodelle oder technische Innovationen verfolgt werden, die richtungsweisend für das Unternehmen sind?
  • Wie wirkt sich das Projekt auf die Forschungs- und Exportquote des Unternehmens aus?
  • In welchem (quantifizierbaren und nachvollziehbaren) Umfang wird durch das Projekt eine Ausweitung der Marktanteile bzw. eine Technologieführerschaft erwartet?

Die obigen Fragen dienen als Anhaltspunkte, auf die in der „Green FrontrunnerG-Strategie“ eingegangen werden soll. Es gibt hinsichtlich der Ausgestaltung des Dokumentes keine Formvorschriften und ggf. werden Nachforderungen seitens der aws gestellt.
 

Auf Basis welcher Informationen bewertet die aws die eingereichten Green Frontrunner-Projekte?
Ausschlaggebend bei der Bewertung sind die an uns übermittelten Unterlagen, die möglichst konkret und vollständig die Gründe darlegen sollen, warum es sich beim antragstellenden Unternehmen um einen Green FrontrunnerG handelt. Gegebenenfalls ist auch ein Betriebsbesuch zur besseren Bewertung des Vorhabens vorgesehen.
 

Wie sieht das Bewertungsschema für den Green Frontrunner-Zuschuss aus?
Folgende Aspekte fließen in die Bewertung ein:

  • wirtschaftliche Performance
  • Exportquote
  • Marktposition im projektrelevanten Markt
  • Technologie- und Innovationskompetenz
  • Bedeutung des Projektes für die Umsetzung der auf Klima- und Umweltziele ausgerichteten Green Frontrunner-Strategie
  • Aussagekraft und Aufbereitung der Green Frontrunner-Strategie


Kommt für reine Erweiterungsinvestitionen und -Projekte ein Green Frontrunner-Zuschuss in Frage?
Reine Kapazitätserweiterungen ohne klare strategische Ausrichtung werden nicht gefördert. Es muss ersichtlich sein, dass durch das Projekt die Technologie- und Marktführerschaft bzw. die auf Klima- und Umweltziele ausgerichtete Green FrontrunnerG-Strategie weiter vorangetrieben werden kann oder fundamentale, regional-ökonomische Impulse entstehen. Im Idealfall werden durch Green FrontrunnerG-Projekte unternehmensinterne Forschungsprojekte umgesetzt, wodurch ein neues Geschäftsfeld und/oder Markt erschlossen werden kann.

Wie erfolgt die Abrechnung des Green Frontrunner-Zuschuss?
Die Abrechnung bzw. der Nachweis über die tatsächlichen Projektkosten erfolgt im Zuge der Abrechnung des aws erp-Kredites über die Treuhandbank. Es gibt keine getrennte Abrechnung der beiden Produkte.
 

Wann erfolgt die Auszahlung?
Der Green FrontrunnerG-Zuschuss wird in zwei Teilzahlungen ausbezahlt. Die 1. Auszahlung (50 %) erfolgt, nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Treuhandbank, dass Investitionen in Höhe von 50 % der gesamten Projektkosten nachgewiesen wurden. Die 2. Abrechnung (50 %) erfolgt nach Abrechnung des aws erp-Kredit. Die Auszahlungsanforderungen an die aws erfolgen über die Treuhandbank.

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