aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: Green Frontrunner

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: Green Frontrunner Downloads“ zu finden sind.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung für einen Green Frontrunner-Zuschuss erfolgt online über den aws Fördermanager.

 

Muss ein Green Frontrunner-Zuschuss immer gemeinsam mit einem aws erp-Kredit beantragt werden?
Nein, die Beantragung und Gewährung eines Green Frontrunner-Zuschusses ist aber in Kombination mit einem aws erp-Kredit für das gleiche Projekt möglich. Die Mindestprojektkosten betragen 300.000,- Euro. Zusätzliche Informationen und FAQ zum aws erp-Kredit finden sich hier.

 

Was sind jedenfalls Ausschlusskriterien, die keinen Green Frontrunner-Zuschuss ermöglichen?

  • Strategische Entscheidungen werden nicht in Österreich getroffen und es handelt sich um einen reinen Fertigungsbetrieb.
  • Kaum F&E-Aktivitäten bzw. kein Potenzial für eine technologische Vorreiterrolle.
  • Es liegt keine nachvollziehbare und aussagekräftige auf Klima- und Umweltziele ausgerichtete Green Frontrunner-Strategie vor.
  • Das Vorhaben trägt nicht den Klima- und Umweltzielen bei und hat keine positiven ökologischen Impacts bei den Anwendenden.

 

Welche Unterlagen müssen zur Beantragung eines Green Frontrunner-Zuschuss gesendet werden?
Zusätzlich zu den Standard aws erp-Kreditunterlagen (Bankbesicherung, Treuhandbank-Bestätigung, Jahresabschlüsse, Vorschaurechnung, Projekt- und Unternehmensbeschreibung, ggf. Bauplan) ist eine Darstellung der „Green Frontrunner-Strategie“ notwendig.

 

Welche Kosten können mit Green Frontrunner (nicht) gefördert werden?
Details zu den (nicht) förderbaren Kosten sind im Leitfaden zur Projektabrechnung von investiven Projekten und F&E-Projekten auf der Downloadseite des aws erp-Kredites verfügbar.

Die Green Frontrunner-Strategie ist ein zentrales Dokument, welches die wesentlichen Punkte darstellen soll wie das Vorhaben zu Klima- und Umweltzielen beiträgt und durch die multiplikative Wirkung auch bei den Anwendenden zu positiven ökologischen Impacts führt. Dabei soll/kann unter anderem auf folgende Punkte eingegangen werden:

  • Welche strategischen Ziele können durch das eingereichte Projekt erreicht werden?
  • Sollen mit dem Projekt neue Geschäftsmodelle oder technische Innovationen verfolgt werden, die richtungsweisend für das Unternehmen sind?
  • Wie wirkt sich das Projekt auf die Forschungs- und Exportquote des Unternehmens aus?

Die obigen Fragen dienen als Anhaltspunkte, auf die in der „Green Frontrunner-Strategie“ eingegangen werden soll. Es gibt hinsichtlich der Ausgestaltung des Dokumentes keine Formvorschriften und ggf. werden Nachforderungen seitens der aws gestellt.
 

Auf Basis welcher Informationen bewertet die aws die eingereichten Green Frontrunner-Projekte?
Ausschlaggebend bei der Bewertung sind die an uns übermittelten Unterlagen, die möglichst konkret und vollständig die Gründe darlegen sollen, warum es sich beim antragstellenden Unternehmen um einen Green Frontrunner handelt. Gegebenenfalls ist auch ein Betriebsbesuch zur besseren Bewertung des Vorhabens vorgesehen.
 

Wie sieht das Bewertungsschema für den Green Frontrunner-Zuschuss aus?
Folgende Aspekte fließen in die Bewertung ein:

  • wirtschaftliche Performance
  • Marktposition im projektrelevanten Markt
  • Technologie- und Innovationskompetenz
  • Bedeutung des Projektes für die Umsetzung der auf Klima- und Umweltziele ausgerichteten Green Frontrunner-Strategie
  • Aussagekraft und Aufbereitung der Green Frontrunner-Strategie


Kommt für reine Erweiterungsinvestitionen und -Projekte ein Green Frontrunner-Zuschuss in Frage?
Reine Kapazitätserweiterungen ohne klare strategische Ausrichtung werden nicht gefördert. Es muss ersichtlich sein, dass durch das Projekt die die auf Klima- und Umweltziele ausgerichtete Green Frontrunner-Strategie weiter vorangetrieben werden kann oder fundamentale, regional-ökonomische Impulse entstehen. Im Idealfall werden durch Green Frontrunner-Projekte unternehmensinterne Forschungsüberleitungsprojekte umgesetzt, wodurch ein neues Geschäftsfeld und/oder Markt erschlossen werden kann.

Wie erfolgt die Abrechnung des Green Frontrunner-Zuschuss?
Die Abrechnung bzw. der Nachweis über die tatsächlichen Projektkosten erfolgt, wenn der Green Frontrunner- Zuschuss in Kombination mit einem erp-Kredit genehmigt wurde, im Zuge der Abrechnung des aws erp-Kredites über die Treuhandbank.

Ansonsten ist die Abrechnung bzw. der Nachweis über die tatsächlichen Projektkosten direkt an die aws zu übermitteln

 

Wann erfolgt die Auszahlung?
Der Green Frontrunner-Zuschuss wird in zwei Teilzahlungen ausbezahlt. Die 1. Auszahlung (50 %) erfolgt, nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Treuhandbank, dass Investitionen in Höhe von 50 % der gesamten Projektkosten nachgewiesen wurden. Die 2. Abrechnung (50 %) erfolgt nach Abrechnung des aws erp-Kredit bzw. Umsetzung des Projekts und finaler Abrechnung bei der aws.

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