aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.Cybersecurity

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Digitalisierung - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU.Cybersecurity Downloads“ zu finden sind.

Stand: 15.03.2022

Wie und wann kann die Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen für das Programm können ab 01.04.2022 am aws Fördermanager eingereicht werden.
 

Wann (zeitlich) kann ein Förderungsantrag eingereicht werden?
Es dürfen keine Kosten bzw. Rechnungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrags, angefallen oder gelegt worden sein. Sowohl das Datum der Rechnung oder des Kaufvertrags, der (An-)Zahlung oder der Überweisung müssen nach Einbringung des Förderungsantrags liegen. Als Einbringung des Förderungsantrags gilt das Einlangen des Antrags bei der aws.
 

Welche Unterlagen sind für die Einreichung bzw. die Beurteilung eines Förderungsantrages notwendig?

  • vollständig ausgefülltes Webantragsformular im Zuge der Einreichung über den aws Fördermanager
  • Aufstellung der Kosten
  • Unternehmens- und Projektbeschreibung

 

Welche Unternehmen können gefördert werden?

  • ein gewerbliches Unternehmen oder
  • Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben
  • KMU-Betriebe (Kleinst-, klein und mittelständische Unternehmen)
  • Unternehmen, die über einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen

 

Welche Branchen können nicht gefördert werden?

  • Land- und Forstwirtschaft (= Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Fischerei und Aquakultur
  • Unternehmen, deren Kerngeschäft auf der Entwicklung und Umsetzung von IT-Sicherheitslösungen basiert
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften


In welchem Zeitraum ist das Projekt umzusetzen?
Die geförderten Investitionen und externen Kosten müssen längstens innerhalb von 18 Monaten ab dem Datum der Antragsstellung durchgeführt und bezahlt werden.
 

Gibt es eine Projektkostenuntergrenze und -obergrenze?
Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 2.000,– bis maximal EUR 50.000,– (exklusive USt).

Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.
 

Welche Unterlagen werden für die Abrechnung und Auszahlung der Förderung benötigt?
Die Kosten sind anhand einer elektronischen Abrechnung über den aws Fördermanager nachzuweisen. Des Weiteren ist die Erfüllung aller im Förderungsvertrag formulierten Auflagen und Bedingungen sicherzustellen und zu übermitteln.
 

Welche Kosten können nicht gefördert werden?

  • Projekte, deren förderbare Gesamtkosten den Betrag von EUR 50.000,– übersteigen bzw. EUR 2.000,– (jeweils exklusive USt.) unterschreiten.
  • Kosten, die bereits im Rahmen von KMU.DIGITAL gefördert wurden
  • Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung angefallen sind oder gelegt wurden (sollte die beihilfenrechtliche Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung herangezogen werden müssen (siehe Punkt 2.2. der Richtlinien), so dürfen noch keine Bestellungen, Lieferungen oder Leistungen oder (An-)Zahlungen erfolgt sein).
  • Kosten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einem IT- oder Cybersecurityprojekt stehen wie die Beschaffung von Notebooks, Desktop-PCs, Smartphones, Tablets, Standardsoftware.
  • Ersatzinvestitionen ohne technische Weiterentwicklungen (z. B. Standard-Upgrades)
  • Lösegeldzahlungen und Kosten im Zusammenhang mit Schadenersatzansprüchen nach Hackerangriffen
  • Investitionen und laufende Kosten für einen Investitionsstandort außerhalb Österreichs. Software, die zusätzlich zum geförderten österreichischen Unternehmen von ausländischen Niederlassungen oder Konzernunternehmen genutzt werden kann, ist nicht ausgeschlossen.
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten)
  • Projekte, für welche die Finanzierung nicht gesichert ist
  • Fahrzeuge
  • Finanzanlagen
  • Finanzierungskosten
  • aktivierte Eigenleistungen
  • Kosten, die aus einem Unternehmenskauf/einer Unternehmensübernahme resultieren (z. B. Firmenwert, Übernahme/Ankauf bereits bestehender Investitionen - „Übernahmekosten“)
  • laufende Betriebskosten (z. B. Personalkosten). Hiervon sind Lizenzgebühren ausgenommen, die mit den förderungsfähigen Kosten gem. Pkt. 5 eingeführt wurden.
  • Kosten, die im Zusammenhang mit exportbezogenen Tätigkeiten stehen.
  • Projektkosten, die bereits durch andere Förderungsprogramme mit Zuschuss unterstützt wurden oder werden, wenn dadurch eine Förderungsquote von über 100 % erreicht werden würde.
  • Beratungskosten, wenn diese nicht im Zusammenhang mit den förderungsfähigen Kosten gem. Pkt. 5 stehen.
  • Kosten die aus Kleinstbetragsrechnungen unter EUR 150,– (exklusive Umsatzsteuer) resultieren (Ausnahme: monatliche laufende Ausgaben für Leistungen externer Anbieter für die Förderungslaufzeit von max. 18 Monaten)
  • Umsatzsteuer: Die auf die förderbaren Projektkosten entfallende Umsatzsteuer ist keine förderbare Ausgabe. Sofern diese Umsatzsteuer aber nachweislich tatsächlich und endgültig vom Förderungsnehmer zu tragen ist (somit keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht), kann sie als förderbarer Kostenbestandteil berücksichtigt werden. Die auf welche Weise immer rückforderbare Umsatzsteuer ist auch dann nicht förderbar, wenn sie der Förderungsnehmer nicht tatsächlich zurückerhält.

 

Wie oft kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden?
Es kann maximal ein Cybersecurity-Projekt pro Unternehmen (inkl. verflochtener Unternehmen) gefördert werden.
 

In welchem Zeitraum kann eine Förderung beantragt werden?
Förderungsansuchen für das Programm können zwischen 01.04.2022 und 30.06.2023 (bzw. bis zu einer früheren Ausschöpfung der budgetären Mittel) digital im Wege des aws Fördermanagers eingereicht werden.
 

Kann die Förderung auch ohne Förderung im Rahmen KMU.DIGITAL Beratung in Anspruch genommen werden?
Ja.
 

Wie erfolgt der Nachweis der Durchführung des Projektes im Rahmen KMU.Cybersecurity?
Der Nachweis erfolgt durch die Erstellung eines Verwendungsnachweises. Dabei werden Daten (Rechnungsdatum, Lieferfirma, Gegenstand der Rechnung, Zahlungsdatum etc.) aus den einzelnen Rechnungen im aws Fördermanager nach Umsetzung des Projektes erfasst.

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