"Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ ist ein Projekt im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility kurz RRF genannt). Mit der RRF möchte die Europäische Kommission die EU‐Mitgliedstaaten unterstützen, Europa nachhaltig zu stärken und resilienter zu gestalten. Das Projekt „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ läuft bis 2026 und beinhaltet Förderungen zur Gründung von Primärversorgungseinheiten (PVE) sowie zur Umsetzung von Projekten in bestehenden PVE in Österreich. Im Rahmen des Projekts zur Stärkung der Primärversorgung ist die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) mit der Vergabe und Abwicklung der Förderungen betraut.
Was wird gefördert?
förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer Primärversorgungseinheit und in bestehende Primärversorgungseinheiten
Branche
Gesundheitsbereich
Zielgruppe
Bewerberende und Betreibende von Primärversorgungseinheiten
Förderungsverfahren/-instrument
First come - First serve | Zuschuss
Volumen
bis EUR 1,6 Mio. für die Gründung einer Primärversorgungseinheit
bis EUR 500.000 für bestehende Primärversorgungseinheit
Projektlaufzeit
max. 36 Monate für Gründungsinvestitionen
max. 12 Monate für Projektinvestitionen
Einreichtermin
Einreichungen für beide Programme laufend möglich
Dauer der Genehmigung
je nach Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Zusage nach 2 bis 3 Wochen
Gründungsförderung PVE (Typ A)
Zukünftige bzw. in Gründung befindliche Primärversorgungseinheiten, die im Auswahlverfahren der Österreichischen Gesundheitskasse gemäß PrimVG erstgereiht sind, können während ihrer Gründungsphase einen Antrag stellen.
Die Gründungsphase beginnt mit der Zusage der Österreichischen Gesundheitskasse im Sinne des § 14 Abs. 6 Primärversorgungsgesetz und endet mit Inbetriebnahme der Primärversorgungseinheit.
Projektförderung PVE (Typ B)
Bestehende Primärversorgungseinheiten, die über einen Primärversorgungsvertrag bzw. ‐sondervertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse verfügen, können Förderungen beantragen.
Gründungsförderung PVE (Typ A)
Förderungsfähig sind Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen im Rahmen der Gründung einer Primärversorgungseinheit.
Dazu zählen:
- Kosten für den Neubau einer Primärversorgungseinheit
- Instandsetzungsmaßnahmen
- bauliche Adaptierungen
- Erwerb bestehender Räumlichkeiten (z. B. bestehender Ordinationen)
- Außenanlagen (z. B. Parkplätze) zum Zweck der Nutzung der Primärversorgungseinheit
bis zu einer Höhe max. 5.000,– Euro/m² (zzgl. USt) sowie
- Kosten für medizinische Ausstattung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012, Österreichischem Strukturplan Gesundheit (Leistungsmatrix) und Versorgungskonzept gemäß § 6 PrimVG
bis zu einer Höhe von 300.000,– Euro (zzgl. USt).
- Kosten für nicht medizinische Ausstattung (z. B. Einrichtungsgegenstände, Laptops, Computer, Beamer, Fahrrad/E-Fahrzeug für dienstliche Zwecke, barrierefreie Ausstattung) und immaterielle Investitionskosten (z. B. Lizenzen für Software für Ärzt*innen)
bis zu einer Höhe von 100.000,– Euro (zzgl. USt).
Ergänzend dazu können auch Kosten unabhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind.
- Planungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der förderbaren Kosten für den Ausbau einer PVE und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten. Die Planungskosten können nur berücksichtigt werden, sofern diese noch nicht vor Antragseingang entstanden sind.
- Rechts- und Steuerberatungskosten, soweit sie für die Gründung einer PVE erforderlich sind, bis zu einer Höhe von 40.000,– Euro (zzgl. USt).
- Weitere Gründungsberatungs- sowie Fort- und Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von 40.000,– Euro (zzgl. USt).
- Instandhaltungsaufwände für bestehende Räumlichkeiten zum Zweck der Gründung einer PVE
- einmalige Baukostenzuschüsse bei PVE-Räumlichkeiten, die von einer Gemeinde oder einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft zur Verfügung gestellt werden, bis zu einer Höhe von 20.000,– Euro (zzgl. USt).
Projektförderung PVE (Typ B)
Förderbar sind Investitionen in das abnutzbare Anlagevermögen:
- Kosten für den Ausbau einer PVE,
- Instandsetzungsmaßnahmen,
- bauliche Adaptierungen und/oder
- der Erwerb bestehender Räumlichkeiten zum Zweck der Nutzung für die PVE
bis zu einer Höhe von maximal 5.000,– Euro/m² (zzgl. USt.)
- Kosten für medizinische Ausstattung gemäß Qualitätssicherungsverordnung 2012, Österreichischem Strukturplan Gesundheit (Leistungsmatrix) und Versorgungskonzept gemäß § 6 PrimVG bis zu einer Höhe von 40.000,– Euro (zzgl. USt.).
- Kosten für die weitere Ausstattung der PVE (z. B. für Einrichtungsgegenstände, Laptops, Computer, Beamer, barrierefreie Ausstattung) und immaterielle Investitionskosten (z. B. Lizenzen für Software für Ärzt*innen, Homepage) bis zu einer Höhe von 20.000,– Euro (zzgl. USt.))
Ergänzend dazu können auch Kosten unabhängig von ihrer Aktivierungsfähigkeit gefördert werden, wenn sie für den Betrieb der PVE zweckmäßig sind.
Dazu zählen:
- Planungskosten bis zu einer Höhe von zehn Prozent der förderbaren Kosten für den Ausbau einer PVE und bauliche Adaptierungen bestehender Räumlichkeiten. Die Planungskosten können nur berücksichtigt werden, sofern diese noch nicht vor Antragseingang entstanden sind.
- Kosten für zweckmäßige Fort- und Weiterbildungen in einer PVE (z. B. Coaching, Teambuilding, Prozessoptimierung) bis zu einer Höhe von 40.000,- Euro (zzgl Ust.)
- Kosten für nachhaltige Mobilität (insb. E-Mobilität und Fahrräder) bis zu einer Höhe von bis zu einer Höhe von 40.000,– Euro (zzgl. USt.)
Nicht förderbar sind:
- Kosten, die vor dem Anerkennungsstichtag angefallen sind
- der Erwerb unbebauter Grundstücke
- Finanzanlagen
- Finanzierungskosten
- Unternehmensübernahmen
- aktivierte Eigenleistungen
- Kosten für Güter und für die Errichtung und Ausstattung von Räumlichkeiten, die nicht dem Betrieb einer Primärversorgungseinheit dienen (z. B. Nutzung für private Zwecke)
- Kosten für Kleinbetragsrechnungen unter 200 Euro
- klimaschädliche Investitionen
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager inkl. aller im Antrag geforderten Unterlagen.
Schritt für Schritt Anleitung Typ A
Schritt für Schritt Anleitung Typ B - Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
- Wir analysieren den Antrag im Detail hinsichtlich inhaltlicher und formaler Kriterien.
- Wenn nötig, klären wir gemeinsam mit Ihnen weitere Projektdetails. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Antrag stellen
Weiterführende Informationen zu den Richtlinien, detaillierte Beantwortung von häufig gestellten Fragen sowie Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Plattform der Primärversorgung.
Ihre Ansprechpersonen



