Richtlinie

Garantieübernahmen der aws

 

Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Garantie für Inlandsprojekte nach Garantiegesetz und die Richtlinie Garantie für internationale Projekte nach Garantiegesetz.
Die ergänzenden Förderungsbedingungen sind in der aktuellen Richtlinie inkludiert und somit sind die bisherigen Programmdokumente obsolet.

Mit der „Richtlinie: Garantieübernahmen der aws – ab 01. Juli 2019“ werden keine ergänzenden Förderungsbedingungen in Form von Programmdokumenten mehr herausgegeben. Für Verträge die vor dieser Richtlinie abgeschlossen wurden gelten die Programmdokumente: Garantien für Kreditfinanzierungen, Garantie für Mezzaninfinanzierungen und Garantien für Internationalisierungsprojekte.

 

Die Richtlinie Garantieübernahmen der aws - 2022-2025 gilt für alle Anträge ab dem 1. Juli 2022.
Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Garantieübernahmen der aws - ab 01. Juli 2019

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