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TIROLER WIRTSCHAFT

Förder-Millionen für die Digitalisierung

Digitalisierung -das ist längst nicht mehr ein Nischenprogramm für Firmen im High-Tech-Sektor, sondern eine Überlebensfrage für Betriebe quer über alle Branchen. Diese Einstellung kommt zusehends in der ...

Digitalisierung -das ist längst nicht mehr ein Nischenprogramm für Firmen im High-Tech-Sektor, sondern eine Überlebensfrage für Betriebe quer über alle Branchen. Diese Einstellung kommt zusehends in der Tiroler Wirtschaft an, wie das zweite Digitalisierungsbarometer der Tiroler Wirtschaftskammer belegt: 57 Prozent sehen in der Digitalisierung eine Chance für sich und ihr Unternehmen. Das ist ein Plus von acht Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein Beleg dafür, dass das wichtige Zukunftsthema mehr und mehr in Schwung kommt. Tirol liegt bei der Digitalisierung im internationalen Bereich noch leicht im Hintertreffen, aber auf der Beschleunigungsspur -auch aufgrund von Impulsen seitens der Landespolitik.

 

Das Austrian Institute of Technology (AIT), das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) und Fraunhofer Austria Research haben vier mögliche Zukunftsszenarien entworfen und ihnen vielsagende Namen gegeben. Vom Szenario "Digitales Versagen" über "Effizienzsteigerung" und "Langsame Transformation" bis hin zum Szenario "Frontrunner". Wer in die letzte Gruppe gehören will, muss alle Chancen der digitalen Transformation aktiv nutzen -und wird als Belohnung dafür zu den Gewinnern zählen. Die digitale Offensive des Landes kommt in diesem Zusammenhang genau richtig.

 

150 Millionen für digitales Tirol

 

Das Land Tirol reagiert auf die aktuellen Anforderungen und investiert bis zum Jahr 2023 insgesamt 150 Millionen Euro in das digitale Tirol. Zu den 100 Millionen Euro für den landesweiten Breitband-und Digitalisierungsausbau stehen in den nächsten fünf Jahren jährlich weitere zehn Millionen Euro zur Verfügung. Von diesen Maßnahmen soll der gesamte Wirtschafts-,Tourismusund Lebensraum Tirol bis in die entlegensten Regionen des Landes profitieren. Im Sinne der Chancengleichheit greifen die positiven Effekte besonders im ländlichen Raum.

 

Tirol hat mit dieser Offensive weit früher begonnen als andere Bundesländer und schafft damit die technologischen Voraussetzungen für Betriebe und Private. Einen wesentlichen Teil stellen die Förderungen dar, die sich in drei Schwerpunkte aufteilen. Neben der gemeinsam mit Wirtschaftskammer und der Fachgruppe UBIT durchgeführten Beratungsförderung werden digitale Leuchtturmprojekte gefördert. Die neu beschlossene betriebliche Digitalisierungsförderung rundet das Paket ab. Das Ausmaß und die Höhe der Förderungen sind hoch attraktiv - es zahlt sich für heimische Betriebe definitiv aus, die Voraussetzungen zu prüfen und sich das Geld vom Land abzuholen.

 

Schwerpunkt 1: Digitale Beratungsförderung Ziel dieser Aktion ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen die Tiroler Wirtschaft in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Gründung neuer Unternehmen.

 

Gefördert werden externe Beratungsleistungen wie:

 

Unternehmensberatung (Jungunternehmerberatung, strategische Unternehmensplanung, Unternehmenssicherung)

 

Innovations- und Technologieberatung (Innovationsmanagement, technisch-organisatorische Beratung, Telekommunikation und E-Commerce, Qualitätsmanagement, neue Produkte)

 

Umweltberatung (Umweltmanagement und Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Energiemanagement) Betriebsanlagenberatung Gleichstellung von Männern und Frauen im betrieblichen Umfeld sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie Digitalisierung

 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses von maximal 50 Prozent der förderbaren Kosten; in speziellen Bereichen ist ein Förderungsausmaß bis zu 80 Prozent möglich.

 

Schwerpunkt 2: Digitale Leuchtturmprojekte Das Ziel der Aktion liegt darin, ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungsprogrammen Leuchtturmprojekte im Bereich der digitalen Transformation zu unterstützen. Unter Leuchtturmprojekt wird in diesem Zusammenhang ein einmaliges Vorhaben im Kontext der Digitalisierung verstanden, das besondere Bedeutung für eine konkrete Region hat oder darüber hinaus einen überregionalen Anspruch aufweist. Die Projekte müssen innerhalb Tirols verwirklicht werden.

 

Die Förderung im Rahmen der Leuchtturmprojekte im Bereich Digitalisierung wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss gewährt und beträgt maximal 100 Prozent der förderbaren Kosten. Für Unternehmen ist der Förderungssatz mit 30 Prozent beschränkt. Die Förderungsbemessungsgrundlage ist mit 500.000 Euro begrenzt, die Maximalförderung pro Projekt liegt bei 200.000 Euro.

 

Die Laufzeit der Projekte beträgt - sofern in der Förderungsvereinbarung nicht anders festgelegt - in der Regel zwei Jahre, Anträge können laufend eingebracht werden. Schwerpunkt 3: Tiroler Digitalisierungsförderung

 

Das Ziel der Tiroler Digitalisierungsförderung liegt vor allem darin, Tiroler Unternehmen bei der Einführung modernster digitaler Technologien inklusive der Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter zu unterstützen. Neben der Förderung der Konzeptund Investitionsphase ist auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen speziell niedrigqualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter breiter Raum gewidmet. Die Förderung legt parallel zu technischen Maßnahmen dezidiert auf die Förderung von Qualifikations-und Kompetenzaufbau wert.

 

Die Tiroler Digitalisierungsförderung versteht sich dabei als branchenoffenes Förderinstrument, welches alle Stufen der Wertschöpfungskette begleiten und unterstützen soll. Förderungsnehmer können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit zumindest fünf Jahren bestehen bzw. deren Betriebsübernahme mindestens fünf Jahre zurück liegt.

 

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in der maximalen Höhe von insgesamt 500.000 Euro pro Projekt. Ein förderungsfähiges Projekt ist in der Regel innerhalb von zwei Jahren durchzuführen.

 

Wichtig: Der jeweilige Förderungsantrag ist ausnahmslos VOR Beginn des Förderprojekts bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH - aws einzubringen, Infos unter: www.aws.at

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