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Frist für Ausfallzuschüsse für Film- und TV-Produktionen verlängert

Wien – Die Antragsfrist für die vom Austria Wirtschaftsservice (Aws) abgewickelten Ausfallzuschüsse ("Comeback-Zuschuss") für Film- und TV-Produktionen wurde um ein halbes Jahr auf 30. Juni 2021 verlängert. Das gab das Wirtschaftsministerium bekannt. Pro Produktion kann man bis zu 75 Prozent der Herstellungskosten betragen, wobei die maximale Einzelförderung 2,5 Millionen Euro beträgt. Insgesamt stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Damit sollen Produktionsfirmen unterstützt werden, "die ihre Arbeit aufgrund der COVID-19-Krise unterbrechen mussten, bzw. die nun nur mit Einschränkungen mit den Dreharbeiten beginnen können", hieß es dazu. "Voraussetzung für die Geltendmachung von Kosten ist eine durch behördlich angeordnete COVID-19-Maßnahmen bedingte Unterbrechung sowie der Nachweis der Umsetzung von Schutzkonzepten, die das Risiko einer Corona-Infektion am Set minimieren sollen." (APA, 21.12.2020)

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