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BMAW

Kocher/Brunner: Überbrückungsgarantien für KMU mit Liquiditätsengpässen

Programm startet nach Genehmigung durch die Europäische Kommission – Antragsfrist bis 15.11.2023

Wien (BMAW) - Die anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie andere geopolitische Ereignisse belasten viele österreichische Unternehmen und Haushalte weiterhin. Insbesondere die Folgen auf den Energiemärkten haben zu einem Anstieg der Energiekosten geführt, was für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der österreichischen Unternehmen große Herausforderungen darstellt. Um Unternehmen zu unterstützen, hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss und die Energiekostenpauschale für Kleinunternehmen beschlossen. Beim Energiekostenzuschuss I (Februar bis Dezember 2022) wurden bereits 450 Millionen Euro ausbezahlt. Mit 16.10. startete auch die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss II. Um gezielt kleine und mittlere Betriebe mit Liquiditätsengpässen zu unterstützen, schafft die Bundesregierung nun die Möglichkeit einer staatlichen Überbrückungsgarantie in Höhe von 90 Prozent für Energiekosten. Eine Garantie wird für die Aufnahme eines Kredites benötigt, wenn seitens des Unternehmens keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Eine staatliche Garantie sorgt für die erforderliche Sicherheit. Somit kann die Bank für Unternehmen Kredite genehmigen, die sonst aufgrund mangelnder Sicherheiten schlechte Aussichten auf Genehmigung eines Kredits hätten. Konkret kann die Überbrückungsgarantie für die Kosten für Strom, Erdgas, Treibstoff, Wärme, Kälte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel in Anspruch genommen werden. Dadurch soll die Finanzierung dieser Kosten ermöglicht werden.

„Viele Betriebe stehen aufgrund hoher Energiekosten und der gestiegenen Zinsen vor finanziellen Engpässen. In besonders harten Fällen stehen Unternehmen am Rand ihrer Zahlungsfähigkeit. Mit den Überbrückungsgarantien wollen wir Unternehmerinnen und Unternehmer dabei unterstützen, trotz Liquiditätsengpässen Kredite aufnehmen zu können. Die Unternehmen können damit die Zeit bis zur Auszahlung der Energiehilfen entsprechend überbrücken“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Mit den staatlichen Überbrückungsgarantien bringen wir in Zusammenarbeit mit den Banken eine zusätzliche finanzielle Unterstützung zu unseren heimischen Unternehmen. Damit unterstützen wir vor allem kleine und mittlere Betriebe in herausfordernden Zeiten“, betont Finanzminister Magnus Brunner.

Die Maßnahme richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Austria Wirtschaftsservice (aws) wickelt die Maßnahme ab. Die Anträge können nun, nach Genehmigung der Fördermaßnahme durch die Europäische Kommission, ab heute bis zum 15. November 2023 bei der aws gestellt werden. Für diese Garantiemaßnahme steht ein Volumen von 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die maximale Garantieübernahme beträgt pro Einzelfall höchstens zwei Millionen Euro, und die maximale Laufzeit der Garantie beträgt fünf Jahre.  Es werden keine Bearbeitungsgebühren erhoben und die Garantieentgelte richten sich nach dem EU-Krisenrahmen.

Mehr Informationen unter: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/ueberbrueckungsgarantien-fuer-energiekosten/

24.10.2023

Rückfragehinweis:        

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Presseabteilung-Wirtschaft

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