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BMAW

Kocher: Voranmeldung für Energiekostenzuschuss 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 startet

Voranmeldungen ab heute bis 14. April 2023 möglich

Wien (OTS/BMAW) - Mit der Anfang des Jahres im Parlament beschlossenen Novellierung des Bundesgesetzes zum Energiekostenzuschuss wurde der Geltungszeitraum für den Energiekostenzuschuss 1, der ursprünglich mit September 2022 geendet hätte, bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Ab heute können sich Unternehmen, die aufgrund der ökonomischen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine vor finanzielle Herausforderungen gestellt sind, für die Monate Oktober, November und Dezember 2022 für eine Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 1 voranmelden. Konkret deckt der der Energiekostenzuschuss 1 für das vierte Quartal den förderungsfähigen Zeitraum zwischen 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022 ab.

„Betroffene Unternehmen haben ab heute etwas mehr als zwei Wochen – konkret von 29. März bis 14. April 2023 – Zeit, sich für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal des Jahres 2022 voranzumelden. Die Voranmeldungen können, wie auch schon beim Energiekostenzuschuss 1, bei der aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden“, erklärt Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Zu den wichtigsten Eckpunkten des Energiekostenzuschusses 1 im vierten Quartal 2022: Grundsätzlich gelten für den Energiekostenzuschuss 1 im vierten Quartal sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen Energiekostenzuschuss 1. Betroffene energieintensive Unternehmen werden mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten unterstützt. Die Förderung ist auf Basis der Höhe der durch die gestiegenen Energiepreise verursachten Mehrkosten in einem Stufenprogramm geregelt.

„Neu beim Energiekostenzuschuss 1 im Quartal vier 2022 ist jedoch, dass wir die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt haben. Bei den Energieformen werden neuerlich neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert. So wollen wir sicherstellen, dass alle Unternehmen, die aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise hohe Mehrkosten aufweisen und auf eine Unterstützung angewiesen sind, diese auch erhalten“, so der Wirtschaftsminister abschließend.

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