aws Energiekostenzuschuss

(für Unternehmen mit maximal EUR 700.000 Umsatz)

Unternehmen mit maximal EUR 700.000,- Umsatz sind von der Regelung „energieintensives Unternehmen“ ausgenommen und müssen das Kriterium „energieintensiv“ nicht erfüllen. Das heißt, es entfällt die Einstiegs-Voraussetzung, dass die Energiekosten mindestens 3 Prozent des Umsatzes ausmachen müssen. Der Zuschuss muss aber nach Berechnung mindestens EUR 2.000, - betragen.

Info-Paket

FAQ (Stand 27.01.2023)

 

Wie berechnet sich die Zuschusshöhe?

Mit der Berechnungshilfe lässt sich eine erste Indikation dafür geben, wie hoch der Zuschuss sein könnte.
Die Zuschussuntergrenze liegt bei EUR 2.000,-, d. h. Unternehmen für welche die Berechnungen einen Zuschuss von unter EUR 2.000,- als Ergebnis aufweisen, können keinen Zuschuss erhalten.

Berechnungshilfe Basisstufe 
(aktualisiert: 2022 11 14, 16:49)
Ausfüllhilfe zur Berechnungshilfe Basisstufe

Welche Unternehmen sind anspruchsberechtigt?

(Umsatz maximal EUR 700.0000,-)

Gefördert werden

  • Förderungsfähige Unternehmen sind bestehende, energieintensive Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind, energieintensive konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie energieintensive gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

Mehraufwendungen für Energie, welche im Zeitraum von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022 angefallen sind. Dabei muss es sich um Energie für den betriebseigenen Verbrauch in einer österreichischen Betriebsstätte handeln. Zu den förderbaren Energieformen zählen:

  • Erdgas
  • Strom
  • Treibstoffe (Diesel und Benzin)

Heizstoffe* (Heizöl, Kohle, Pellets) werden nicht gefördert. Die genannten Heizstoffe können aber zur Berechnung der Energieintensität herangezogen werden.

*Für nähere Informationen siehe FAQ oder Beilage 1 der Richtlinie.

Was wird nicht gefördert? (Auszug)

  • Einlagerung von Energie
  • Energie, die ein Unternehmen selbst fördert bzw. selbst erzeugt (dies gilt auch für verbundene Unternehmen)
  • Unternehmen die in Sektoren wie, Energieproduktion, Mineralölverarbeitung, Erdöl- und Erdgasgewinnung, der Land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion sowie Fischerei und Aquakultur, dem Banken- und sonstigem Finanzierungs- sowie Versicherungswesen oder Realitätenwesen tätig sind
  • öffentliche Unternehmen
  • Gebietskörperschaften
  • Freie Berufe

Wie kommen Sie zum Zuschuss - was müssen Sie tun?

Voranmeldung
Die Frist für die Voranmeldung für die in den Monaten Februar 2022 bis September 2022 angefallenen Mehrkosten endete am 28.11.2022 (Nachfrist 16.-20. Jänner 2023).
Voraussetzung für eine spätere Antragstellung ist die Voranmeldung für einen Energiekostenzuschuss!
Die Voranmeldung ist auch für Unternehmen erforderlich, die bereits einen Account im aws Fördermanager haben!
Förderungsart ist First come - First served (Förderungsverfahren, indem das verfügbare Förderungs-Budget der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben wird.)

Die Vergabe der Antragszeiträume erfolgt ebenfalls nach dem First come - First served Prinzip. 

Welche Daten brauchen wir von Ihnen?

Zur Voranmeldung benötigen wir:

  • allgemeinen Unternehmensdaten,
    wie z.B. Firmenname, Adresse, Kontaktmöglichkeiten, ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person(en)
  • E-Mailadresse(n), die für den Antragsprozess maßgeblich sind! (Angabe einer zweiten Person möglich) 
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses EUR 700.000,- überschritten hat
    • Bei einem Umsatz von MEHR als EUR 700.000,- 
      Angabe, ob es sich voraussichtlich um ein energieintensives Unternehmen handelt
      (Energieintensität: Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen).
      Die Energieintensität ist ERST BEI ANTRAGSTELLUNG von/vom Steuerberaterin/Steuerberater endgültig festzustellen.

Nach der Voranmeldung erhalten sie per E-Mail eine automatisierte Bestätigung über die erfolgte Voranmeldung.

Wie geht es nach der Voranmeldung weiter?
Falls nicht bereits vorhanden: Registrierung und Benutzer-Account im aws Fördermanager anlegen - siehe "Schritt 2: Antrag stellen".

Nach der Voranmeldung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert nach Zuweisung des Antragszeitraums zugestellt. Sobald der Antragszeitraum zugewiesen wurde, ist dieser auch im aws Fördermanager ersichtlich.

Grafik: Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss

Grafik: Formaler Ablauf des Energiekostenzuschuss

 

Sie sind bereits am aws Fördermanager registriert - Sie haben bereits einen Account?

Nach der Voranmeldung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen. 

Sie sind noch nicht am aws Fördermanager registriert - Sie haben noch keinen Account?

Nach der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss über den aws Fördermanager ist eine Registrierung am aws Fördermanager erforderlich! Im Anschluss an die Registrierung können Sie den Antrag im zugewiesenen Zeitraum stellen. Für die Registrierung am aws Fördermanager verwenden Sie bitte ausschließlich jene E-Mail-Adresse(n), die Sie bei der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss angegeben haben!

zur Registrierung

WICHTIGER HINWEIS
Für die Antragstellung wird Ihnen per E-Mail ein Zeitraum zugewiesen, in dem Sie den Antrag für den Energiekostenzuschuss am aws Fördermanager stellen können. Die Zusendung des E-Mails erfolgt auf Basis der Reihenfolge der eingelangten Voranmeldungen. Das E-Mail wird systemautomatisiert nach Zuweisung des Antragszeitraums zugestellt.

Kontakt

Wer steht Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung?

Service-Hotline
+43 1 26 77 999
energiekostenzuschuss@aws.at

Montag - Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Samstag von 9 Uhr bis 15 Uhr

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