aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - Green.IP
Ziel ist es, den Wert ihrer Umwelttechnologien wie z. B. für Projekte, Produkte, Dienstleistungen aus den Themenfeldern wie etwa e-Mobilität oder die Erzeugung erneuerbarer Energien zu schützen und nachhaltig abzusichern. Angesprochen sind Unternehmen, die an der Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen, interessiert sind.
Branchen
Innovative, technologieorientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können.
Unternehmenssgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen – also:
- MA: kleiner als 250
- Umsatz: kleiner als EUR 50 Mio.
- Bilanzsumme: kleiner als EUR 43 Mio.
Entwicklungsphase
alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Betriebsstandort ist in Österreich
- Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)
Details: Programmdokument
Förderbare Kosten
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
- Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer IP-Strategie
- Personalkosten für Innovationsschutz-Managementtätigkeiten
- Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)
Höhe der Förderung
Zuschuss: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – max. jedoch EUR 100.000,–
Projektdauer
max. 3 Jahre
Auszahlung
sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
keine
- Kosten für externe Beratungen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
- Lohnnebenkosten
- Aufwendungen für private Pensionsvorsorge
- Bildung von Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
- Reisekosten
- Umsatzsteuer
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner*innen im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
- laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
- Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
- Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
- Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
- Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
Antragszeitpunkt
jederzeit bis 30.09.2023
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Förderungsanträge mit Zuschuss können in mehreren Teilprojekten genehmigt werden. Die Aufteilung der beantragten Kosten und Beratungsleistungen auf Teilprojekte wird vorab mit dem antragstellenden Unternehmen im Detail geklärt.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Dauer der Genehmigung
- Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate
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