aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - Green.IP
Ziel ist es, den Wert ihrer Umwelttechnologien wie z. B. für Projekte, Produkte, Dienstleistungen aus den Themenfeldern wie etwa e-Mobilität oder die Erzeugung erneuerbarer Energien zu schützen und nachhaltig abzusichern. Angesprochen sind Unternehmen, die an der Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen, interessiert sind.
Branchen
Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können
Unternehmensgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition – also:
- MA: < 250
- Umsatz: < EUR 50 Mio.
- Bilanzsumme: < EUR 43 Mio.
Entwicklungsphase
Alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- Antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Betriebsstandort ist in Österreich
- Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)
Erfolgsquote
75 % – abhängig davon, wie sehr die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind
Details: Programmdokument
Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen.
Förderbare Kosten
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
- Kosten für Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management
- Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer Innovationsschutz-Strategie
- Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)
Höhe der Förderung
Zuschuss: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – max. jedoch EUR 75.000,–
Projektdauer
Max. 3 Jahre
Auszahlung
Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
Keine
- Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
- Reisekosten
- Umsatzsteuer
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
- Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten
- Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
- Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
- Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
- Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
- Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
Antrags-Zeitpunkt
Jederzeit - bis 30.09.2026
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Dauer der Genehmigung
- Förderungen (Coaching und Zuschuss):
Juryentscheidung etwa alle 3 Monate