aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - Green.IP

Dieses Förderungsangebot richtet sich an Unternehmen aller Branchen, deren Technologien oder Innovationen einen positiven Beitrag zu Klima- und Umweltschutzzielen leisten können. Mit den Förderungsvorhaben werden Produkte und Dienstleistungen mit Maßnahmen des Innovationsschutzes vor Nachahmung geschützt und der Wettbewerbsvorteil abgesichert (z.B. durch Anmeldung von Patenten oder durch andere Schutzmaßnahmen).

Branchen
Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können


Unternehmensgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition – also:

  • MA: < 250
  • Umsatz: < EUR 50 Mio.  
  • Bilanzsumme: < EUR 43 Mio.


Entwicklungsphase
Alle Unternehmensphasen


Voraussetzungen

  • Antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Betriebsstandort ist in Österreich
  • Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)


Erfolgsquote
75 % – abhängig davon, wie sehr die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind

Details: Programmdokument

Die aws unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Innovationsschutz-Strategie. Im Rahmen des Förderungsvorhabens erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit Expert*innen der aws effektive Innovationsschutz-Maßnahmen. Mit Zuschüssen wird die Umsetzung der Maßnahmen finanziell unterstützt (siehe förderbare Kosten unten). Das begleitende aws-Coaching ist zu 100% gefördert, also für die Förderungsnehmenden kostenlos.

Förderbare Kosten

  • Erlangung von Schutzrechten (Patente, Marken, Muster) in allen Ländern weltweit: jegliche Kosten im Zusammenhang mit der Erlangung der Schutzrechte bis zur Erteilung (Amtsgebühren, Patentanwaltskanzlei, Übersetzungen)
  • Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management: z.B. Kosten für Absolvierung einschlägiger Kurse oder Lehrgänge
  • Externe Beratungsleistungen für die Umsetzung von Innovationsschutz-Maßnahmen: z.B. Kosten für Patentrecherchen, Bewertung von Patenten im Rahmen von Lizenzierungen, Erstellung von Lizenzverträgen etc.
  • Transfer von Patenten (Lizenzierung, Kauf): Upfront- oder Meilenstein-Zahlungen
  • Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte: z.B. Kosten für Rechtsverfolgungsmaßnahmen

Die förderbaren Kosten pro Förderungsvorhaben können max. EUR 150.000 betragen.

Höhe der Förderung

  • Zuschuss bis max. EUR 75.000
  • Förderquote max. 50% der förderbaren Kosten (geringere Förderquote bei Transferkosten bis max. 45%, höhere Förderquote bei Ausbildungskosten bis max. 70%)

Projektdauer

max. 3 Jahre

Auszahlung

Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen

Rückzahlung

nicht rückzahlbar

Kosten

keine

  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabensbeginn entstanden sind;
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind;
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen;
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten;
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt;
  • Bildung von Rücklagen und Rückstellungen;
  • Umsatzsteuer;
  • Personalkosten;
  • Gemeinkosten;
  • Reisekosten sofern es sich um keine Kosten für Ausbildungsbeihilfen handelt;
  • Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt;
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen;
  • Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten;
  • Rechnungsbelege unter EUR 50 exkl. USt, wobei gleichartige wiederkehrende Zahlungen an dieselben Liefernden innerhalb eines Jahres zusammengefasst werden können, um den Betrag zu überschreiten.

Antrags-Zeitpunkt
Jederzeit


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
  2. Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
  3. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.


Dauer der Genehmigung

  • Förderungen (Coaching und Zuschuss):
    Juryentscheidung etwa alle 3 Monate

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Walter Koppensteiner, MBA
Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
Nica-Christina Müller, MSc
IP Management

Newsletter

Jetzt registrieren und informiert bleiben! 

Jetzt anmelden!