aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - Green.IP

Ziel ist es, den Wert ihrer Umwelttechnologien wie z. B. für Projekte, Produkte, Dienstleistungen aus den Themenfeldern wie etwa e-Mobilität oder die Erzeugung erneuerbarer Energien zu schützen und nachhaltig abzusichern. Angesprochen sind Unternehmen, die an der Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen, interessiert sind.

Video zum Programm aws Innovationsschutz - Schwerpunkt GreenIP

Branchen
Innovative, technologie-orientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können


Unternehmensgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition – also:

  • MA: < 250
  • Umsatz: < EUR 50 Mio.  
  • Bilanzsumme: < EUR 43 Mio.


Entwicklungsphase
Alle Unternehmensphasen


Voraussetzungen

  • Antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Betriebsstandort ist in Österreich
  • Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)


Erfolgsquote
75 % – abhängig davon, wie sehr die formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllt sind

Details: Programmdokument

Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen.

Förderbare Kosten

  • Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
  • Kosten für Ausbildungsmaßnahmen für IP-Management
  • Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer Innovationsschutz-Strategie
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)


Höhe der Förderung
Zuschuss: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – max. jedoch EUR 75.000,–
 

Projektdauer
Max. 3 Jahre


Auszahlung
Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
Keine

 

 

  • Kosten externer Beraterinnen bzw. Berater, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
  • Reisekosten
  • Umsatzsteuer
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen und Verfahrensgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
  • Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabenabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen

 

 

Antrags-Zeitpunkt
Jederzeit - bis 30.09.2026


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
  2. Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
  3. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.


Dauer der Genehmigung

  • Förderungen (Coaching und Zuschuss):
    Juryentscheidung etwa alle 3 Monate

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Walter Koppensteiner, MBA
Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
Nica-Christina Müller, MSc
IP Management

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