aws Innovationsschutz - spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Innovationsschutz advanced - Green.IP

Ziel ist es, den Wert ihrer Umwelttechnologien wie z. B. für Projekte, Produkte, Dienstleistungen aus den Themenfeldern wie etwa e-Mobilität oder die Erzeugung erneuerbarer Energien zu schützen und nachhaltig abzusichern. Angesprochen sind Unternehmen, die an der Entwicklung und Implementierung einer am Geschäftsmodell ausgerichteten Innovationsschutz-Strategie durch Coaching der aws-Expert*innen, kombiniert mit Zuschüssen, interessiert sind.

Video zum Programm aws Innovationsschutz - Schwerpunkt GreenIP

Branchen
Innovative, technologieorientierte Branchen, sofern die Technologien bzw. Innovationen einen positiven Beitrag zu den Klima- und Umweltzielen des EU-Green-Deals leisten können.


Unternehmenssgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen – also:

  • MA: kleiner als 250
  • Umsatz: kleiner als EUR 50 Mio.  
  • Bilanzsumme: kleiner als EUR 43 Mio.


Entwicklungsphase
alle Unternehmensphasen


Voraussetzungen

  • antragstellendes Unternehmen ist eine Personen- oder Kapitalgesellschaft
  • Betriebsstandort ist in Österreich
  • Sie erfüllen alle sonstigen formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument Pkt. 3)

Details: Programmdokument

Förderbare Kosten

  • Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
  • Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer IP-Strategie
  • Personalkosten für Innovationsschutz-Managementtätigkeiten
  • Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Patenten (Lizenzierung, Erwerb)


Höhe der Förderung
Zuschuss: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – max. jedoch EUR 100.000,–


Projektdauer
max. 3 Jahre


Auszahlung
sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine

  • Kosten für externe Beratungen, sofern es sich um fortlaufende routinemäßige Beratungsfälle oder Marketing handelt
  • Lohnnebenkosten
  • Aufwendungen für private Pensionsvorsorge
  • Bildung von Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
  • Reisekosten
  • Umsatzsteuer
  • Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegner*innen im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
  • laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stücke, etc.) Lizenzkosten
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum entstanden sind
  • Kosten, die nicht direkt, tatsächlich für die Dauer des geförderten Vorhabens entstanden sind
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Vorhabensabschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen

Antragszeitpunkt
jederzeit bis 30.09.2023


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
  2. Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
  3. Förderungsanträge mit Zuschuss können in mehreren Teilprojekten genehmigt werden. Die Aufteilung der beantragten Kosten und Beratungsleistungen auf Teilprojekte wird vorab mit dem antragstellenden Unternehmen im Detail geklärt.
  4. Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.


Dauer der Genehmigung

  • Förderungen (Coaching und Zuschuss): Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate

Ihre Ansprechpersonen

Dr. Walter Koppensteiner, MBA
Dr. Walter Koppensteiner, MBA
IP Management
Nica Christina Müller
IP Management

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