aws Innovationsschutz advanced - Implementierung
Ziel ist es, durch Stärkung der Ressourcen, Sie dabei zu unterstützen eine gemeinsam mit Ihnen erarbeitete Schutzrechts-Strategie flexibel in Ihrem Unternehmen zu implementieren. Angesprochen werden Unternehmen mit Betriebsstandort Österreich aller Branchen, insbesondere innovative, technologieorientierte Unternehmen.
Branchen
Alle Branchen - insbesondere innovative, technologie-orientierte Branchen
Unternehmenssgröße
Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen – also:
- MA: mind. 2 und < 250
- Umsatz: < EUR 50 Mio.
- Bilanzsumme: < EUR 43 Mio.
Entwicklungsphase
Alle Unternehmensphasen
Voraussetzungen
- Sie erfüllen alle formalen und inhaltlichen Kriterien bzw. auch programmspezifische Voraussetzungen
Details: Programmdokument
Förderbare Kosten
- Kosten für die Erlangung neuer Schutzrechte bzw. der Verteidigung und Durchsetzung bestehender Schutzrechte
- Kosten für externe Beratungsleistungen zur Unterstützung der Implementierung einer Schutzrechts-Strategie
- Personalkosten für Innovationsschutz-Management
- Kosten im Zusammenhang mit dem Transfer von Schutzrechten (Lizenzierung, Erwerb)
Höhe der Förderung
Zuschuss: bis zu 50 % der förderbaren Projektkosten – max. jedoch EUR 100.000,–
Projektdauer
Max. 2 Jahre
Auszahlung
Sobald Sie die Rechnungen für bereits erbrachte Leistungen Dritter vorlegen
Rückzahlung
nicht rückzahlbar
Kosten
Keine
- Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter EUR 150,– (netto) resultieren
- Kosten für fortlaufende routinemäßige Beratung oder Marketing
- Kosten von Gerichten sowie allfälliger Kostenersatz an Verfahrensgegnerinnen/Vertragsgegner im Zusammenhang mit Schutzrechtsverletzungen
- Laufend anfallende verkaufsabhängige (Umsatz, Stückzahl etc.) Lizenzkosten
- Umsatzsteuer
- Lohnnebenkosten, Reisekosten
Antrags-Zeitpunkt
jederzeit bis 15.05.2023
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen aws Innovationsschutz über den aws Fördermanager.
- Über Förderungsanträge mit Zuschuss entscheidet eine unabhängige Jury.
- Förderungsanträge mit Zuschuss können in mehreren Teilprojekten genehmigt werden. Die Aufteilung der beantragten Kosten und Beratungsleistungen auf Teilprojekte wird vorab mit dem antragstellenden Unternehmen im Detail geklärt.
- Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über unsere Entscheidung.
Dauer der Genehmigung
- Förderungen (Coaching und Zuschuss):
Juryentscheidung etwa alle 2 bis 3 Monate
