aws Preseed - Innovative Solutions

Mit aws Preseed - Innovative Solutions finanzieren und begleiten wir Vorhaben aller Branchen mit einer innovativen Gründungsidee, die über Unternehmensgrenzen hinaus, einen positiven gesellschaftlichen Mehrwert (Impact) sowie hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen generiert. Gefördert wird ein erster „Proof of Concept“ in der Vorgründungs- und frühen Gründungsphase.

aws Preseed - Innovative Solutions (Überblick)

Was wird gefördert?

Proof of Concept

Branche

alle Branchen - von der Kreativwirtschaft über Soft/Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship (mit Ausnahme von Deep Tech)

Zielgruppe

innovative, impactorientierte Gründungsprojekte (abseits des Deep Tech-Bereichs)

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

max. EUR 100.000,-

Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn die antragstellende Person eine Frau ist, die in leitender Position im Gründungsteam tätig ist. Ansonsten beträgt die Obergrenze der Förderung EUR 80.000.

Projeklaufzeit

1 Jahr

Einreichtermin

jederzeit, jedoch spätestens bis 30.09.2023

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr (in der Regel einmal pro Quartal)

Erfolgsquote

10 %

aws Preseed - Innovative Solutions (Details)

Branchen
alle Branchen - von der Kreativwirtschaft über Soft/Low-Tech bis hin zu Social Entrepreneurship (mit Ausnahme von Deep Tech*)

*Für die Abgrenzung von Deep-Tech siehe aws Preseed - Deep Tech.


Unternehmensgröße
natürliche Personen (Gründungsteams vor Unternehmensgründung)


Entwicklungsphase
Vorgründungsphase


Voraussetzungen 

  • Nachweislich hoher Innovationsgrad: Das Vorhaben umfasst die Entwicklung einer komplett neuen Lösung für bestehende Probleme, aber auch die Entwicklung erheblicher Ergänzungen zu bestehenden Lösungen oder die Anwendung bestehender Techniken/Materialien/Verfahren in einem neuen Bereich bzw. für die Lösung einer neuen Problemstellung.
  • Das Vorhaben weist realistische und hohe Marktchancen im Rahmen von skalierbaren Geschäftsmodellen auf.
  • Das Team ist divers und engagiert, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Unabhängig von der Branche sollte der innovationsspezifische Impact unter anderem in den folgenden Themenfeldern liegen:
    • Diversität/Gleichstellung/Integration/Inklusion
    • Umwelt/Ressourcen/Klimaschutz
    • Gesundheit/Pflege
    • Bildung
    • Mobilität/Transport
    • Stadtentwicklung/Leben am Land/Wohnen
  • Es wurde noch keine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet.
  • Der Vorhabenstandort muss in Österreich liegen.
  • Die weiteren Kriterien des Programmdokuments sind erfüllt.
  • Gefördert werden innovative Vorhaben abseits der Hochtechnologie (Deep-Tech). Falls der Kern der Innovation in den Bereich der Hochtechnologie fällt, sind die Programme aws Preseed - Deep Tech und aws Seedfinancing - Deep Tech  besser dafür geeignet.

Weitere Informationen sowie Vorlagen der Pflichtdokumente finden Sie im Downloadbereich.

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss sowie Beratungsleistungen


Höhe der Förderung

  • max. 90 % der förderbaren Gesamtprojektkosten
  • Die maximal mögliche Zuschusshöhe beträgt EUR 100.000.
  • Der Höchstbetrag der Förderung kann nur beantragt werden, wenn die antragstellende Person eine Frau ist, die in leitender Position im Gründungsteam tätig ist (künftige Geschäftsanteile mind. 25 %). Ansonsten liegt die Obergrenze der Förderung bei EUR 80.000.
  • Beratung zur Gründung und Professionalisierungsmaßnahmen (max. EUR 5.000)
  • Beratungsgespräche zum Innovationsschutz, nähere Informationen zu aws Innovationsschutz.
  • Die Beratungsleistungen im pauschalierten Gegenwert von maximal EUR 6.680 werden ausschließlich von der aws direkt erbracht oder veranlasst. Eine Barablöse ist nicht möglich.


Laufzeit des Projektes
max. 1 Jahr


Förderbare Kosten

  1. Personalkosten (z. B. Gehälter, Löhne)
  2. Drittkosten, d. h. Leistungszukauf von außen (z. B. IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  3. Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie z. B. Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  4. Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (z. B. Bedarfsmittel, Material)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.


Auszahlung
Sie erhalten den Zuschuss in Tranchen – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Ergänzende Förderungen
aws Seedfinancing - Innovative Solutions
aws Innovationsschutz
aws Connect
aws First Inkubator

  • Vorhaben, die dem Stand der Technik entsprechen oder lediglich routinemäßige Änderungen beinhalten bzw. graduelle Weiterentwicklungen bestehender Produkte, Dienstleistungen und Herstellungsverfahren zum Ziel haben
  • Vorhaben aus dem Deep-Tech Bereich
  • Crowdfunding-Plattformen sowie Geschäftsbereiche von Unternehmen des sonstigen Finanzierungswesens, die einer Aufsicht durch die FMA unterliegen
  • Investitionen über den Förderungszeitraum hinaus
  • Immobilien, Fahrzeuge, Errichtung von Gebäuden oder unspezifische Gebäudeausstattung
  • Kosten, die für einen erfolgreichen Abschluss und die Zielerreichung keine unabdingbare Voraussetzung darstellen
  • Kosten, die vor dem Antragstellungsdatum bzw. dem vertraglich festgelegten Vorhabenbeginn entstanden sind
  • Vermarktungs- und Vertriebskosten
  • serielle Fertigung
  • private Pensionsvorsorge, freiwillige Sozialleistungen und andere freiwillige Zuwendungen, Rücklagen, Rückstellungen u. dgl.
  • Kosten, die aufgrund EU-wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen nicht als förderbare Kosten gelten
  • Kosten, deren Bedeckung im Rahmen anderer Förderungen erfolgt
  • die zu leistende Umsatzsteuer (Ausnahme: Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind)

Weitere Details zu den nicht förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument.

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Wir analysieren den Antrag nach Inhalts- und Formalkriterien und überprüfen die Vollständigkeit der Unterlagen. Die Vorlagen sind verpflichtend zu verwenden. Sie finden diese im Downloadbereich. Jegliche Abweichung von den Vorlagen stellt eine Nichterfüllung der Formalkriterien dar und führt zum Ausschluss einer weiteren Beurteilung.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
    • strukturiertes Pitch Deck (unter Berücksichtigung des Aufbaus gemäß Vorlage)
    • integrale Planung (Planung der Arbeitspakete und Kosten)
    • Wirkungslogik (grafische/textliche Darstellung des Impacts gemäß Vorlage)
    • Identifikationsnachweis
    • Lebensläufe des Projektteams.
  3. Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
  4. Finale Entscheidung im Rahmen der Jurysitzung.

Wir informieren Sie in jedem Fall so rasch wie möglich über die Entscheidung.


Dauer der Genehmigung
Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Terminen der Jurytermine, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal). Bitte beachten Sie das 2-stufige Auswahlverfahren sowie den Entscheidungsprozess.

Ablauf im Detail (Grafik) | Ablauf im Detail (Text)

Kontakt:

Unsere Servicezeiten für spezifische Fragen:

Montag bis Freitag: 08.00 – 14.00 Uhr

T +43 1 501 75-880
E innovativesolutions@aws.at

 

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