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aws Seedfinancing - Deep Tech

Im Modul aws Seedfinancing – Deep Tech werden auf angewandter Forschung und Entwicklung basierende unternehmerische Gründungs- und Scale-up-Vorhaben unterstützt, die durch Entwicklung von Vorserien-Produkten, Produkten und Dienstleistungen einer wirtschaftlichen Umsetzung zugeführt werden. Seedfinancing – Deep Tech-Vorhaben befinden sich in der Regel auf TRL 6 gemäß der EU-Definition.

Um im Sinne des aws Seedfinancing – Deep Tech Programms als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen bzw. rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen. Die zugrunde liegende Technologie soll das Potenzial bieten, einen nachhaltigen internationalen Wettbewerbsvorteil aufzubauen und langfristig abzusichern. Dieser Wettbewerbsvorteil sollte durch Patente, Lizenzen oder andere Formen des geistigen Eigentums schützbar sein und relevante Markteintrittsbarrieren schaffen, die eine dauerhafte Differenzierung gegenüber Wettbewerbern ermöglichen.

Weitere Details finden Sie im Programmdokument. Die häufigsten Fragen haben wir in den FAQ bereits für Sie zusammengefasst. Sollten Sie weitere Fragen zur Förderung aws Seedfinancing - Deep Tech oder dem Antrag zur Förderung haben, wenden Sie sich gerne an uns. Kontaktdetails finden Sie weiter unten.

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Erfolgsgeschichten – unterstützt durch aws Seedfinancing - Deep Tech

aws Seedfinancing - Deep Tech (Überblick)

Was wird gefördert?

Entwicklungsphase bis zum marktreifen Produkt

Branche

Deep-Tech – z. B. Digitalisierung, IKT, Physical Science, GreenTech, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inkl. Digital Health)

Zielgruppe

Deep Tech-Vorhaben

Förderungsverfahren/-instrument

Call | Zuschuss

Volumen

Volumen bis EUR 889.000
Zumindest 10 % der Gesamtkosten müssen aus finanziellen Mitteln der (künftigen) Gesellschafter*innen aufgebracht werden.

Genderbonus: Wenn dem Vorhaben zum Zeitpunkt der Förderungsgewährung (eine oder mehrere) Frauen angehören, denen (zukünftig) in Summe mehr als 25 % der Geschäftsanteile gehören (werden), erhöht sich der gewährte Zuschuss auf bis zu 90 % der förderbaren Kosten bzw. maximal EUR 1.000.000.

Projektlaufzeit

2 bis 5 Jahre

Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre

Einreichtermin

laufende Antragstellung über den aws Fördermanager

Dauer der Genehmigung

mehrere Entscheidungstermine im Jahr

Erfolgsquote

25 %

aws Seedfinancing - Deep Tech (Details)

Branchen

Deep-Tech – zum Beispiel: Digitalisierung, IKT, Physical Science, Green Tech und Tech for Green, Quantentechnologie, Life Science (Pharma/Biotech, Medizinprodukte inklusive Digital Health)

Unternehmensgröße

Kleinunternehmen mit

  • weniger als 50 Mitarbeitende
  • weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme

Entwicklungsphase

Gründungsphase: bis 5 Jahre nach Gründung; Antragstellung bis 54 Monate nach Gründung

Voraussetzungen (Auszug)

  • Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens eingereicht.
  • Das Geschäftsmodell basiert auf einer außergewöhnlich hohen technologisch-wissenschaftlichen Herausforderung (Technologiesprung).
  • Das Unternehmen hat großes Wachstumspotential: In ein paar Jahren sind mehrere Millionen Umsatz und Finanzierungsrunden von mindestens 5 Millionen Euro realistisch.
  • Das Team ist innovativ und engagiert, kompetent, gründungsorientiert und risikobereit.
  • Das Unternehmen muss eigenständig im Sinne der KMU-Definition der EU sein. Andere Unternehmen sind mit maximal 24,9 % beteiligt, reine Finanzinvestor*innen mit maximal 50 %
  • Die Kriterien der Richtlinie und des Programmdokuments sowie die AGVO sind erfüllt.
  • Der Rahmen des Art. 22 AGVO von 1000.000 Euro ist noch nicht ausgeschöpft.
  • Weiterführende Informationen finden Sie im Downloadbereich sowie bei FAQ.

Art der Finanzierung und Beratung

  • bedingt rückzahlbarer Zuschuss
  • branchenspezifische Beratung, Schutzrechtsberatung und Coaching: Beratungsgespräche zum Innovationsschutz (maximal 12h): Die Innovationsschutzexpert*innen unterstützen Sie dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Nähere Informationen zu den Leistungen unter aws Innovationsschutz.
  • Erschließung weiterer Finanzierungsquellen

Höhe der Finanzierung

  • bis zu 1.000.000 Euro bei Anwendbarkeit des Genderbonus
  • Der Höchstbetrag der Förderung kann nur bei Anwendbarkeit des Genderbonus beantragt werden, ansonst beträgt die höchste Förderungssumme 889.000 Euro.
  • Die Förderungsquote beträgt 80 % der förderbaren Kosten, wobei 10 % als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 10 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie zum Beispiel Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden. Bei Anwendung des Genderbonus erhöht sich die Förderungsintensität auf 90 %, wobei 5 % als Eigenkapital der Gesellschafter*innen einzuzahlen sind, weitere 5 % können aus anderen definierten monetären Quellen wie zum Beispiel Umsätzen oder langfristigen Finanzierungen beigetragen werden.

Förderbare Kosten

  • Personalkosten (zum Beispiel Gehälter, Löhne)
  • Drittkosten, das heißt, Leistungszukauf von außen (zum Beispiel IT-Dienstleistungen, projektspezifische Beratungsleistungen, Zukauf von Marktstudien, Kosten für Marktforschung, Erstellung eines projektspezifischen Marketing-/Vertriebskonzepts)
  • Sachkosten (materielle und immaterielle Investitionen, wie zum Beispiel Schutz- und Lizenzrechte, Entwicklungskosten für Pilot- und Demonstrationsobjekte: Maschinen, Werkzeuge, etc.)
  • Sonstige Kosten, die im Rahmen des Projekts unmittelbar entstehen (zum Beispiel Bedarfsmittel, Material)

Weitere Details zu den förderbaren Kosten entnehmen Sie bitte dem Programmdokument und den FAQ.

Laufzeit

Projektlaufzeit 4 bis 7 Jahre, davon Auszahlungszeitraum: 1 bis 2 Jahre, Vertragslaufzeit insgesamt 9 bis 12 Jahre

Auszahlung

Der Zuschuss wird in Tranchen ausbezahlt – jeweils nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.

Rückzahlung

Zinsfrei rückzahlbar bei Gewinn oder Verkauf des Unternehmens oder einzelner Assets – innerhalb von 9 bis 12 Jahren

ergänzende Förderungen

aws Connect
European Innovation Council/Horizon Europe
aws Energie & Klima - Spezielle Konditionen/Bedingungen: aws Fertigungsüberleitung von Energie- und Umwelttechnologien bei Start-ups

  • Kosten für routinemäßige Änderungen bestehender Produkte, Herstellungsverfahren oder Dienstleistungen; unspezifische Gebäudeausstattung
  • Investitionen in Geräte und Anlagen, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Betriebsgegenstand des zu gründenden Unternehmens stehen (Fahrzeuge, Grundstücke, Immobilien, unspezifische Gebäudeausstattung u. a.)
  • Kosten für Produkte oder Weiterentwicklungen, die dem Stand der Technik entsprechen beziehungsweise lediglich eine graduelle Weiterentwicklung zum Ziel haben (inkrementelle Innovationen)
  • Rechnungsbelege unter 50 Euro exklusive Umsatzsteuer
  • Kosten, die vor Antragstellung entstanden sind
  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Analyse der Anträge nach Inhalts- und Formalkriterien durch die aws.
    Folgende Unterlagen sind verpflichtend einzureichen:
    • Identifikationsnachweis
    • Lebensläufe des Projektteams.
  3. Inhaltliche und wirtschaftliche Evaluierung aller vollständigen und den vorgegebenen Kriterien entsprechenden Anträge.
  4. Entscheidung, ob Sie Ihr Projekt der externen Jury präsentieren.
  5. Projekte aus dem Life-Science-Bereich werden vor der Jurysitzung durch den Ethikrat geprüft.
  6. Sie präsentieren Ihr Projekt der externen Jury (Pitch).

Wir informieren Sie in jedem Fall über unsere Entscheidung.

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)

Dauer der Genehmigung

Die Genehmigungsdauer ist abhängig von den Juryterminen, die mehrmals pro Jahr stattfinden (in der Regel einmal pro Quartal).

EU-Unterstützung für wegweisende Innovationen mit großem Disruptions- und Wachstumspotenzial

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council, EIC) fördert im Rahmen von Horizon Europe innovative Entwicklungen, die das Potenzial haben, bestehende Märkte grundlegend zu verändern und international stark zu wachsen. Mit seinen Förderungsinstrumenten begleitet der EIC den gesamten Innovationsprozess.

Link zur Detailseite European Innovation Council

Innovationen richtig schützen!

Wir helfen Ihnen dabei, die Potentiale Ihres geistigen Eigentums optimal auszuschöpfen! In unseren maßgeschneiderten und vertraulichen Beratungsgesprächen und Workshops erhalten Sie fundierte Einblicke und Strategien, wie Sie Ihre Innovationen schützen und dadurch wertvolle sowie nachhaltige Wettbewerbsvorteile erlangen können. Auf der Seite von aws Innovationsschutz erfahren Sie mehr. 

Ihre Ansprechpersonen

Ing. Mag. Karl Schiller
Ing. Mag. Karl Schiller
Deep Technologies
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Dipl.-Ing. Karl Biedermann, MBA, MSc
Deep Technologies
Dr. Wolff Raffael Johannes
Deep Technologies
Dipl.Ing. Paul Ullmann
Dipl.-Ing. Paul Ullmann
Deep Technologies | ICT & Physical Sciences“
Dr. Regina Weinmüllner
Dr. Regina Weinmüllner
Deep Technologies | Life Science
Dr. Julia Wilflingseder
Deep Technologies | Life Science