Hier unser Angebot für Sie
aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Mit aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützen wir Investitionen kleiner und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe und Vereinigungen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Überblick)

Was wird gefördert?

Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Branche

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zielgruppe

kleine und mittlere Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Bei themenbezogenen Calls auch Großunternehmen.

Förderungsverfahren/-instrument

First come - First serve | Zuschuss

Volumen

Zuschuss bis EUR 1 Mio.

Projektlaufzeit

Die Projekte sollen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.

Einreichtermin

jederzeit über den aws Fördermanager

Dauer der Genehmigung

Erste Sitzung des Förderungsbeirats für Anträge in der neuen Förderungsperiode am 8. April 2024.

Erfolgsquote

80 % bis 90 %

aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Details)

Branchen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Unternehmensgröße
Unternehmen mit max. 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von max. EUR 50 Mio. bzw. einer Bilanzsumme von max. EUR 43 Mio.

Bei themenbezogenen Calls auch Großunternehmen.


Entwicklungsphase
alle


Voraussetzungen

  • Sie sind ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU, max. 250 Mitarbeitende und Jahresumsatz max. EUR 50 Mio. bzw. Bilanzsumme max. EUR 43 Mio.)
  • Das Vorhaben bedeutet für Sie eine finanzielle Herausforderung.
  • Sie investieren mindestens EUR 400.000,–.
  • Ihr Betrieb trägt zur Erhöhung der Wertschöpfung oder langfristigen Wertsicherung landwirtschaftlicher Produkte bei.
  • Geförderte Investitionen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten.
  • Vor der Genehmigung legen Sie uns für Positionen unter EUR 5.000,- ein Angebot, unter EUR 10.000,– zwei Vergleichsangebote vor, für Positionen über EUR 10.000,– drei Vergleichsangebote.
  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Die Bestimmungen der Sonderrichtliniesind erfüllt.
  • Investitionen mit dem Ziel
    • der Veredelungsgrad wird erhöht: Marken-/Convenience-Produkte.
    • Qualitäts- und Hygienestandards werden verbessert.
    • Rückverfolgbarkeitssystem wird eingeführt oder verbessert.
    • der innerbetriebliche Produktfluss oder die Prozesstechnik wird verbessert.
    • die Ressourceneffizienz wird erhöht, z. B. durch Verwertung von Nebenerzeugnissen und Abfällen.
    • die Energieeffizienz wird erhöht oder der Wasserverbrauch verringert
    • es werden biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeitet oder vermarktet.
    • der Tierschutz wird verbessert.


Erfolgsquote
80 % bis 90 %

Video zum aws Programm Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Art der Förderung
Zuschuss


Höhe der Finanzierung
10 % bis 28 % der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.


Förderbare Kosten
Alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:

  • Bauinvestitionen
  • materielle Investitionen, z. B. für Maschinen
  • Planung und Beratung: bis zu 12 % der Gesamtinvestition


Projektdauer
Die Projekte sollen innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen werden.


Auszahlung
Den Zuschuss zahlt die AMA aus – nach Projektende und nach Abnahme der Endabrechnung durch die aws: Zahlungsnachweise, Rechnungen etc.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine


ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit dem Zuschuss folgende Förderungen kombinieren:

aws erp-Kredit
aws Garantie

  • Ankauf von Grundstücken
  • Personalkosten
  • Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion

Termine und Fristen
Laufende Antragsstellung möglich.

Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.

Die erste Sitzung des Förderungsbeirats für die Förderungsperiode 2023-2027 ist am 8. April 2024 vorgesehen. Der Stichtag für die Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen ist der 22.2.2024.
Weitere Termine für Sitzungen des Förderbeirats sind der 27.6.2024 und der 28.11.2024.


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
  4. Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
  5. Wir klären mit Ihnen die Projektdetails bei einem Besuch vor Ort oder einem Telefongespräch..
  6. Ein Beirat beurteilt und reiht die eingereichten Projekte nach einem Bewertungsschema – wobei Sie mindestens 25 Punkte erreichen müssen.
    Bitte beachten Sie dabei: Das Budget wird nach der Reihung der Projekte vergeben. Ob und in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird, hängt immer vom verfügbaren Budget ab. Sie haben also keinen Rechtsanspruch auf eine Finanzierung – auch wenn Sie die Mindestpunktezahl erreichen. Bitte um Verständnis.

Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)


Dauer bis zur Genehmigung
4 bis 6 Monate. Es finden regelmäßig Sitzungen des Förderungsbeirates statt. Im Anschluss werden die Förderungsverträge ausgestellt.

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Call

Derzeit ist kein Call geöffnet.

 

Ihre Ansprechpersonen

Mag. Bernhard Wipfel
Mag. Bernhard Wipfel
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag.<sup>a</sup> Christine Micheler
Mag. Christine Micheler
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag. Matthias Hutter
Mag. Matthias Hutter
Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie

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