aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Mit aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützen wir Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe und Vereinigungen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Überblick)

Was wird gefördert?

Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Branche

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zielgruppe

kleine und mittelständische Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Förderungsverfahren/-instrument

First come - First serve | Zuschuss

Volumen

Zuschuss bis EUR 1 Mio.

Projektlaufzeit

Die Projekte müssen bis 31.12.2024 abgeschlossen werden.

Einreichtermin

jederzeit über den aws Fördermanager

Dauer der Genehmigung

4 bis 6 Monate

Erfolgsquote

80 % bis 90 %

aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Details)

Branchen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse


Unternehmensgröße
Unternehmen mit max. 750 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. EUR 200 Mio.


Entwicklungsphase
alle


Voraussetzungen

  • Sie beschäftigen max. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ihr Jahresumsatz beträgt max. EUR 200 Mio.
  • Das Vorhaben bedeutet für Sie eine finanzielle Herausforderung.
  • Sie investieren mindestens EUR 300.000,–.
  • Geförderte Investitionen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten.
  • Vor der Genehmigung legen Sie uns für Positionen unter EUR 10.000,– zwei Vergleichsangebote vor, für Positionen über EUR 10.000,– drei Vergleichsangebote.
  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Die Bestimmungen der Sonderrichtlinie sind erfüllt.
  • Investitionen mit dem Ziel
    • der Veredelungsgrad wird erhöht: Marken-/Convenience-Produkte.
    • Qualitäts- und Hygienestandards werden verbessert.
    • Rückverfolgbarkeitssystem wird eingeführt oder verbessert.
    • der innerbetriebliche Produktfluss oder die Prozesstechnik wird verbessert.
    • die Ressourceneffizienz wird erhöht, z. B. durch Verwertung von Nebenerzeugnissen und Abfällen.
    • es werden biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeitet oder vermarktet.
    • der Tierschutz wird verbessert.


Erfolgsquote
80 % bis 90 %

Video zum aws Programm Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Art der Förderung
Zuschuss


Höhe der Finanzierung
10 bis 26 % der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.


Förderbare Kosten
Alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:

  • Bauinvestitionen
  • materielle Investitionen, z. B. für Maschinen
  • Planung und Beratung: bis zu 12 % der Gesamtinvestition


Projektdauer
Die Projekte müssen bis 31.12.2024 abgeschlossen werden.


Auszahlung
Den Zuschuss zahlt die AMA aus – nach Projektende und nach Abnahme der Endabrechnung durch die aws: Zahlungsnachweise, Rechnungen etc.


Rückzahlung
nicht rückzahlbar


Kosten
keine


ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der De-minimis-Obergrenze können Sie mit dem Zuschuss folgende Förderungen kombinieren:

aws erp-Kredit
aws Garantie

  • gebrauchte Investitionen
  • Ankauf von Grundstücken
  • Personalkosten
  • Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion

Termine und Fristen
Eine laufende Antragsstellung ist bis spätestens 30.06.2023 möglich.

Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.

Stichtag für die Behandlung von Finanzierungsanträgen in den nächsten Auswahlverfahren ist:

  • 28.09.2023 (Stichtag für Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 30.11.2023)


Antrag und Genehmigung

  1. Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager.
  2. Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
  3. Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
  4. Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
  5. Wir besuchen Sie vor Ort und klären mit Ihnen die Projektdetails.
  6. Ein Beirat beurteilt und reiht die eingereichten Projekte nach einem Bewertungsschema – wobei Sie mindestens 23 Punkte erreichen müssen.
    Bitte beachten Sie dabei: Das Budget wird nach der Reihung der Projekte vergeben. Ob und in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird, hängt immer vom verfügbaren Budget ab. Sie haben also keinen Rechtsanspruch auf eine Finanzierung – auch wenn Sie die Mindestpunktezahl erreichen. Bitte um Verständnis.

Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.

Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)


Dauer der Genehmigung
4 bis 6 Monate. Es finden regelmäßig Sitzungen des Förderungsbeirates statt. Direkt im Anschluss werden Förderungsverträge erstellt.

Spezielle Konditionen/Bedingungen: Resilienz-Call

Der Call richtet sich an alle Unternehmen aus dem Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (auch Großunternehmen). Es sollen gezielt Investitionen gefördert werden, welche die Unternehmen resilient im Fall von Ausfällen der Versorgung mit elektrischer Energie machen (blackouts).

Die Einreichung ist von 19. April bis 30. Juni 2023, 24 Uhr möglich.

Link zur Detailseite
 

Ihre Ansprech-Partner/-innen

Mag. Bernhard Wipfel
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Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag.a Christine Micheler
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Kreditmanagement und Kofinanzierungen für Industrie
Mag. Matthias Hutter
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