Mit aws Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützen wir Investitionen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Betriebe und Vereinigungen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Was wird gefördert?
Investitionen in Innovation, Nachhaltigkeit, Qualität und Effizienz bei der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Branche
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Zielgruppe
kleine und mittelständische Unternehmen sowie landwirtschaftliche Betriebe, Vereinigungen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind
Förderungsart
Zuschuss
Volumen
Zuschuss bis EUR 1 Mio.
Projektlaufzeit
bis zu 2 Jahre
Einreichtermin
laufend
Dauer der Genehmigung
4–6 Monate
Erfolgsquote
80 % bis 90 %
Branchen
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Unternehmensgröße
- Unternehmen mit max. 750 Beschäftigten bzw. einem Jahresumsatz von max. EUR 200 Mio.
Entwicklungsphase
- Alle
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen max. 750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Ihr Jahresumsatz beträgt max. EUR 200 Mio..
- Das Vorhaben bedeutet für Sie eine finanzielle Herausforderung.
- Sie investieren mindestens EUR 300.000,–.
- Geförderte Investitionen müssen Sie mindestens 5 Jahre nach Auszahlung behalten.
- Vor der Genehmigung legen Sie uns für Positionen unter EUR 10.000,– zwei Vergleichsangebote vor, für Positionen über EUR 10.000,– drei Vergleichsangebote.
- Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
- Die Bestimmungen der Sonderrichtlinie sind erfüllt.
- Investitionen mit dem Ziel
- der Veredelungsgrad wird erhöht: Marken-/Convenience-Produkte.
- Qualitäts- und Hygiene-Standards werden verbessert.
- Rückverfolgbarkeitssystem wird eingeführt oder verbessert.
- der innerbetriebliche Produktfluss oder die Prozesstechnik wird verbessert.
- die Ressourcen-Effizienz wird erhöht, z. B. durch Verwertung von Nebenerzeugnissen und Abfällen.
- es werden biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeitet oder vermarktet.
- der Tierschutz wird verbessert.
Erfolgsquote
80 % bis 90 %
Art der Förderung
- Zuschuss
Höhe der Finanzierung
- 10–26 % der förderbaren Kosten, max. jedoch EUR 1 Mio.
Förderbare Kosten
Alle folgenden direkt zurechenbaren und tatsächlich entstandenen Kosten – während der Projektdauer:
- Bau-Investitionen
- Materielle Investitionen, z. B. für Maschinen
- Planung und Beratung: bis zu 12 % der Gesamtinvestition
Projektdauer
bis zu 2 Jahre
Auszahlung
Den Zuschuss zahlt die AMA aus – nach Projektende und nach Abnahme der Endabrechnung durch die aws: Zahlungsnachweise, Rechnungen etc.
Rückzahlung
Nicht rückzahlbar
Kosten
keine
Ergänzende Förderungen
Im Rahmen der AGVO und der de-minimis-Obergrenze können Sie mit dem Zuschuss folgende Förderungen kombinieren:
- Gebrauchte Investitionen
- Ankauf von Grundstücken
- Personalkosten
- Investitionen in landwirtschaftliche Urproduktion
Termine und Fristen
Der Zeitpunkt der Übermittlung der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet, in welchem Auswahlverfahren der Projektantrag vorgelegt wird.
Stichtage für die Behandlung von Finanzierungsanträgen in den nächsten Auswahlverfahren sind:
19.01.2021 (Stichtag für Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 23.03.2021)
29.04.2021 (Stichtag für Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 01.07.2021)
16.09.2021 (Stichtag für Einlangen vollständiger Anträge für das Auswahlverfahren am 18.11.2021)
Antrag und Genehmigung
- Sie beantragen die Förderung über den aws Fördermanager
- Sie erhalten von uns eine Empfangsbestätigung.
- Bei Bedarf bitten wir Sie um weitere Unterlagen.
- Wir prüfen zuerst die wichtigsten inhaltlichen und formalen Kriterien.
- Wir besuchen Sie vor Ort und klären mit Ihnen die Projekt-Details.
- Ein Beirat beurteilt und reiht die eingereichten Projekte nach einem Bewertungsschema – wobei Sie mindestens 23 Punkte erreichen müssen.
Bitte beachten Sie dabei: Das Budget wird nach der Reihung der Projekte vergeben. Ob und in welcher Höhe Ihr Projekt gefördert wird, hängt immer vom verfügbaren Budget ab. Sie haben also keinen Rechtsanspruch auf eine Finanzierung – auch wenn Sie die Mindestpunktezahl erreichen. Bitte um Verständnis.
Wir informieren Sie in jedem Fall schriftlich über die Entscheidung.
Ablauf im Detail (grafisch) | Ablauf im Detail (Text)
Dauer der Genehmigung
4–6 Monate. Es finden regelmäßig Sitzungen des Förderbeirates statt. Direkt im Anschluss werden Förderungsverträge erstellt.
Spezielle Konditionen/Bedingungen: Call für die Erschließung neuer Exportmärkte für die Fleischbranche
Der Call richtet sich an exportorientierte Unternehmen aus der Fleischbranche, die ihre Präsenz auf internationalen Märkten ausweiten möchten und dafür erforderliche Investitionen tätigen müssen, beispielweise Maßnahmen zur Erlangung länderspezifischer Zulassungen oder neue Produktions- und Verpackungsanlagen für die Erschließung neuer Exportmärkte.
Die Einreichung ist ab 1. Dezember 2020 bis 29. April 2021, 24:00 Uhr, möglich.
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