aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU & Technologie

Fragen und Antworten

Die folgenden FAQ dienen zur Beantwortung offener Fragen vor und während der Antragstellung sowie im Zuge des laufenden Förderungsprojektes. Die FAQ geben einen grundsätzlichen Überblick ohne Anspruch auf Vollständigkeit und werden laufend ergänzt. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich das Programmdokumet und die Richtlinie, die unter den „aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU & Technologie Downloads“ zu finden sind.

Welche Mindestprojektgröße gilt für die EFRE-Zuschüsse?
Die Mindestprojektgröße beträgt 300.000,– Euro.
 

Wie wird ein EFRE-Zuschuss beantragt?

  • Ein EFRE-Zuschuss kann nur zusammen mit einem aws erp-Kredit beantragt werden.
  • Der Antrag sollte erst zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem alle Informationen zu dem Projekt möglichst vollständig vorliegen, muss jedoch VOR Projektbeginn gestellt werden.


Welche Unterlagen sind für die EFRE-Beantragung zusätzlich zu den Unterlagen der aws erp-Kredit-Beantragung erforderlich?

  • der ausgefüllte Awareness-Fragebogen zu den Themen Nachhaltigkeit und Chancengleichheit
  • das firmenmäßig unterzeichnete Dokument „Information zu den EFRE-Bedingungen“, das die FAQ enthält
  • Vorlage einer Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse über die im Betrieb beschäftigten Mitarbeitenden zum Antragszeitpunkt sowohl für den Projektstandort als auch für das Gesamtunternehmen inklusive einer Umrechnung auf Vollzeitäquivalent


Welche Kosten sind förderungsfähig?
Förderungsfähig sind u. a. aktivierte Neuinvestitionen in Maschinen, maschinelle Anlagen, Einrichtungen, EDV sowie Bauinvestitionen und ausschließlich betriebsintern genutzte Fahrzeuge (z. B. Stapler).
 

Wer entscheidet über die EFRE-Förderung?
Die aws entscheidet auf Basis eines Empfehlungsbeschlusses der aws erp-Kreditkommission. Bei der aws erp-Kreditkommission handelt es sich um das Gremium, das auch über die nationale Kofinanzierung (aws erp-Kredit) entscheidet.
 

In welcher Höhe wird der EFRE-Zuschuss vergeben?
Die Höhe des EFRE-Zuschusses wird im Rahmen des Gesamtförderungspaketes (aws erp-Kredit, eventuell aws Garantie bzw. sonstige Zuschüsse) in Koordination mit dem jeweiligen Bundesland im Einzelfall abgestimmt.
 

Welche Verpflichtungen gehen mit dem EFRE-Zuschuss für die förderungswerbende Person einher?
Unter anderem geht die förderungswerbende Person die folgenden Pflichten ein: 

  • Verpflichtung, für das Vorhaben ein separates Buchführungssystem oder einen geeigneten Buchführungscode zu verwenden (z. B. eigene Kostenstelle/Kostenträger).
  • Pflicht zur Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung der Förderungsmittel und daraus abgeleitet Pflicht zum Nachweis der Preisangemessenheit 
  • Publizitäts- und Informationspflichten (siehe Publizitätsleitfaden)
  • Mitteilungspflichten wie z. B. bei Verzögerung oder Änderung des Vorhabens
  • Auskunftspflichten, z. B. bei Evaluierungen des Programms
  • Berichtspflichten für z. B. Tätigkeitsberichte
  • Aufbewahrungspflichten für z. B. Belege, Bücher und relevante Dokumente (10 Jahre ab Ende des Jahres der letzten Auszahlung der Förderung)
  • Pflicht zur Unterlassung jeder Abtretung, Anweisung oder Verpfändung der Förderungsmittel
  • Pflicht zur Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und/oder des österreichischen Rechts, insbesondere Vergaberecht, Beihilfenrecht und Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  • Rückerstattungspflicht bei vertraglich festgelegten Tatbeständen
  • Nachweispflichten je Kostenarten


Wie muss die Angemessenheit der Kosten nachgewiesen werden?
Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Einhaltung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit und daraus abgeleitet eine Nachweispflicht für die Angemessenheit der Kosten im Rahmen Ihres Projekts. Für die Abrechnung des Zuschusses bei der aws ist diesbezüglich eine Beschreibung Ihres Beschaffungssystems und der Nachweis der Preisangemessenheit erforderlich. Als Nachweis der Preisangemessenheit einer Kostenposition gilt z. B. die Vorlage von zwei Vergleichsangeboten von unabhängigen Anbietern, die vor der Bestellung eingeholt wurden.

Die Preisangemessenheit bedeutet nicht, dass das billigste Angebot ausgewählt werden muss, sondern es kann auch das beste (wirtschaftlichste) Angebot ausgewählt werden. Diese Auswahl ist nachvollziehbar zu begründen. Weicht man von den jeweiligen Vorgaben zu den Nachweisen zur Preisangemessenheit ab (z. B. bei einer Maschine, für die es nur einen Anbieter gibt), so ist dies nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. Dies birgt immer das Risiko der Nicht-Akzeptanz dieser Dokumentation durch eine nachgängige Prüfinstanz in sich.
 

Wie muss die Einhaltung der Publizitätspflichten nachgewiesen werden?
Bitte fertigen Sie entsprechende Fotos bzw. Screenshots an, um die Einhaltung der Publizitätspflichten sowohl bei der Abrechnung als auch bei etwaigen nachfolgenden Prüfungen nachweisen zu können.
 

Wie wird die Projektumsetzung kontrolliert?
Jedes EFRE-Projekt wird von der aws kontrolliert. Neben der Kontrolle durch die aws, sind auch Kontrollen durch Behörden (EFRE-Prüfbehörde, Rechnungshof, etc.) zu erwarten.
 

Welche Kosten sind nicht förderungsfähig?
Unter anderem sind folgende Kostenarten bzw. Projektteile nicht förderungsfähig:

  • Eigenleistungen (Personalkosten)
  • Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen bzw. im Konzern
  • gebrauchte Investitionen
  • Grundstücke
  • Leasing/Mietkauf
  • Kosten, die nicht mit dem genehmigten Inhalt des Vorhabens gemäß Kofinanzierungsvertrag übereinstimmen
  • Kosten auf Basis von Einzelbelegen (= Gesamtrechnungsbetrag) mit einem Betrag von kleiner als 200,– Euro
  • Kosten, die bar bezahlt wurden
  • Kosten, die dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit nicht entsprechen (Preisangemessenheit)
  • Cashpooling
  • nicht aktivierte Investitionen

Kosten für Generalunternehmer*innen sind förderbar, wenn drei Vergleichsangebote und ein Gutachten eines gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverständigen über die Angemessenheit der Kosten der Generalunternehmerleistung bei Abrechnung vorgelegt werden.
 

Was ist für die EFRE-Abrechnung zu beachten?
Nach Projektumsetzung sind für die EFRE-Abrechnung zahlreiche Dokumente und Nachweise zum Projekt zu erbringen. Es wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der aws empfohlen.
 

Wo finde ich weitergehende Informationen zum EFRE?
Weitere Informationen und Downloads sind auf der Internetseite von EFRE und der Programmseite verfügbar.
Die Mitarbeiter*innen der aws stehen Ihnen unter der Telefonnummer +43 1 501 75-0 gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

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