aws Wachstumsinvestition - spezielle Konditionen/Bedingungen: KMU & Technologie

Dieser Abschnitt gibt einen Überblick über besondere Spezifikationen des aws Programmes „Wachstumsinvestition“.

Die Zuschüsse werden auf Basis des Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021 bis 2027“ vergeben und stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Just Transition Fund (JTF). Unterstützt werden KMU, die innovative Projekte und/oder Expansionsprojekte in grünen Geschäftsfeldern umsetzen. Das Mindestinvestitionsvolumen beläuft sich auf EUR 300.000.

  • Die formalen und inhaltlichen Projektselektionskriterien müssen in ausreichendem Maße (60 %) erfüllt sein.
  • Der Nachweis der Preisangemessenheit der Kosten ist – idealerweise durch das Einholen von drei Vergleichsangeboten pro Investitionsgut – zu erbringen.
  • Die EFRE-Publizitätsvorschriften sind einzuhalten.
  • Für die geförderten Investitionen ist ein eigener Buchführungscode zu installieren.
  • Die Höhe des EFRE-Zuschusses ist abhängig von der Höhe der nationalen Förderung für das Projekt sowie vom Projektstandort, da die Budgets für jedes Bundesland getrennt verwaltet werden. In Wien, in der Steiermark und im Burgenland werden keine EFRE-Mittel durch die aws vergeben.
  • Bei den Kosten handelt es sich um aktivierbare Investitionen in Maschinen, maschinelle Anlagen, Einrichtungen, EDV und/oder bauliche Investitionen.
  • Nicht gefördert werden können
    • Personalkosten,
    • Investitionen in Grundstücke oder bestehende Gebäude,
    • Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter
    • Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen und
    • bauliche Investitionen, die teils an Externe vermietet oder privat genutzt werden.
  • Der Wachstumszuschuss kann nur in Zusammenhang mit einem aws erp-Kredit beantragt werden.
  • Im Rahmen der Antragstellung ist der Awareness-Fragebogen in elektronischer Form auszufüllen.
  • Zum Antragszeitpunkt und zum Zeitpunkt des Projektendes ist jeweils eine Bestätigung durch die Österreichische Gesundheitskasse mit Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden sowie eine Umrechnung auf Vollzeitäquivalente zu liefern. Hier die Berechnungshilfe dazu.
  • Zudem ist mittels Unterzeichnung des Dokuments „FAQ“ zu bestätigen, dass die EFRE-Bedingungen insbesondere hinsichtlich Nachweis der Preisangemessenheit und separatem Buchführungscode zur Kenntnis genommen worden sind und erfüllt werden können.
  • Nach Projektumsetzung ist eine Endabrechnung des Projektes vorzulegen. Aufgrund des Umfangs und der Anzahl der benötigten Nachweise im Rahmen der Abrechnung wird empfohlen, eine spezifische persönliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ansprechperson für die Abrechnung ist Xavier Gruber.
  • Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über den aws Fördermanager. Für technische Anliegen oder Fragen stehen Ihnen die KollegInnen des technischen Supports zur Verfügung.

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